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   BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99, 2 BvR 2383/99, 2 BvR 2384/99, 2 BvR 2385/99, 2 BvR 2386/99, 2 BvR 2387/99, 2 BvR 2388/99, 2 BvR 2389/99   

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BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99, 2 BvR 2383/99, 2 BvR 2384/99, 2 BvR 2385/99, 2 BvR 2386/99, 2 BvR 2387/99, 2 BvR 2388/99, 2 BvR 2389/99 (https://dejure.org/2000,2090)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99, 2 BvR 2383/99, 2 BvR 2384/99, 2 BvR 2385/99, 2 BvR 2386/99, 2 BvR 2387/99, 2 BvR 2388/99, 2 BvR 2389/99 (https://dejure.org/2000,2090)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99, 2 BvR 2383/99, 2 BvR 2384/99, 2 BvR 2385/99, 2 BvR 2386/99, 2 BvR 2387/99, 2 BvR 2388/99, 2 BvR 2389/99 (https://dejure.org/2000,2090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Subsidiarität - Betäubungsmittel - Strafverfahren - Vorbeugender Rechtsschutz

  • Judicialis

    BtMG § 1 Abs. 1; ; BtMG § ... 1 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BtMG § 29 Abs. 3 Satz 1; ; BtMG § 3 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 3; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; EGGVG Art. 23
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei drohendem Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu medizinischen Zwecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3126
  • DVBl 2000, 622
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerden haben - derzeit - keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, eine drohende Grundrechtsbeeinträchtigung zu verhindern oder eine eingetretene Grundrechtsverletzung zu korrigieren (stRspr; vgl. BVerfGE 92, 245 m.w.N.); dies gilt auch bezüglich umsttrittener Rechtsbehelfe (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
    Ihrer Zulässigkeit steht der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), der auch im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde gegen Rechtsvorschriften zu beachten ist (vgl. BVerfGE 90, 128 m.w.N.); deshalb kommt es auf Fragen zu § 93 Abs. 3 BVerfGG und die dazu gestellten Anträge der Beschwerdeführer nicht an.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
    Durch Erschöpfung des Rechtswegs nach einem Verwaltungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, gegebenenfalls auch in einem Strafverfahren (vgl. dazu Warmke, Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, 1993, S. 263 ff.), sind Tatsachen- und Rechtsfragen zu klären, deren Beantwortung zunächst in die Kompetenz der Fachgerichte fällt (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 13, 284 ).
  • VG Berlin, 27.06.1996 - 14 A 134.94

    Betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis für ein wissenschaftlich begleitetes Projekt

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
    Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann (vgl. VG Berlin, NJW 1997, S. 816 = StV 1996, S. 621 mit Anm. Körner; Schirrmacher a.a.O.).
  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, eine drohende Grundrechtsbeeinträchtigung zu verhindern oder eine eingetretene Grundrechtsverletzung zu korrigieren (stRspr; vgl. BVerfGE 92, 245 m.w.N.); dies gilt auch bezüglich umsttrittener Rechtsbehelfe (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
    Durch Erschöpfung des Rechtswegs nach einem Verwaltungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, gegebenenfalls auch in einem Strafverfahren (vgl. dazu Warmke, Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, 1993, S. 263 ff.), sind Tatsachen- und Rechtsfragen zu klären, deren Beantwortung zunächst in die Kompetenz der Fachgerichte fällt (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 13, 284 ).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff,

    Auch eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG ist nicht nachgesucht worden (vgl. insoweit BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u.a., NJW 2000, 3126, 3127).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    So hat das Bundesverfassungsgericht aus der Angabe des Gesetzeszwecks in § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, entnommen, dass therapeutische Zwecke ein öffentliches Interesse an der Verwendung von Betäubungsmitteln begründen können (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u.a. - NJW 2000, 3126 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1299/14

    Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck des

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u.a. -, NJW 2000, 3126 f. = juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17/04 -, BVerwGE 123, 352 ff. = juris Rn. 17 ff.; OVG NRW, Urteil vom 11. Juni 2014 - 13 A 414/11 -, NWVBl.
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Jedoch ist zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes, bei Bestehen eines qualifizierten Rechtsschutzinteresses, auch ein vorbeugender Unterlassungsantrag zur Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes möglich, sofern der Antragsteller nicht in zumutbarer Weise auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.01.2000, 2 BvR 2382/99, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.11.2012, 4a VAs 3/12, zitiert nach juris, Rdnr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11

    Zulassen des Eigenanbaus von Cannabis bei einem an Multipler Sklerose erkrankten

    Die - auch vom Kläger - erhobene Verfassungsbeschwerde gegen ein drohendes Strafverfahren und gegen die Strafdrohung wegen unerlaubter Einfuhr, unerlaubten Erwerbs oder Besitzes von Cannabis oder Marihuana nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. - nicht zur Entscheidung an, da die Betroffenen zunächst versuchen müssten, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtmG zu erlangen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, DVBl. 2005, 1330 (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374.

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Sie steht aber im Widerspruch zu einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das durch Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - NJW 2000, 3126 die Verfassungsbeschwerden mehrerer Multiple-Sklerose-Kranker und Hepatitis-Patienten gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil die Betroffenen zunächst versuchen müssten, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG zu erlangen.

    Dazu trifft § 13 BtMG schon seinem Wortlaut nach keine Aussage (ebenso BVerfG , Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zur Einfuhr und zum Erwerb von

    Die - auch vom Kläger - erhobene Verfassungsbeschwerde gegen ein drohendes Strafverfahren und gegen die Strafdrohung wegen unerlaubter Einfuhr, unerlaubten Erwerbs oder Besitzes von Cannabis oder Marihuana nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. - nicht zur Entscheidung an, da die Betroffenen zunächst versuchen müssten, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG zu erlangen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, juris (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374.

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 3 Ss 187/03

    Anforderungen an Geeignetheit einer Notstandshandlung zur Rechtfertigung von

    Möglichen Bedenken, welche sich in den atypisch gelagerten Fällen eines Cannabiskonsums zur Linderung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen aus dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot ergeben können, ist gegebenenfalls durch eine erweiternde Auslegung der Erlaubnisnorm des § 3 Abs. 2 BtMG Rechnung zu tragen (vgl. hierzu BVerfG NJW 2000, 3126).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    Dazu gehört auch, dass der Betroffene eines Bußgeldverfahrens, für den zuvor die Möglichkeit bestand, eine Ausnahmegenehmigung für das mit Bußgeld bedrohte Verhalten zu erlangen, um eine solche Ausnahmegenehmigung regelmäßig zunächst nachsuchen und gegen eine ablehnende Behördenentscheidung gegebenenfalls den Verwaltungsrechtsweg beschreiten muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2002 - 1 BvR 1409/02 -, juris, Rn. 5 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2000 - 1 BvR 2043/00 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 -, juris, Rn. 13; zum Fall eines Strafverfahrens vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02

    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine

    Vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Strafdrohung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG wegen unerlaubter Einfuhr von Cannabis oder Marihuana müssen Beschwerdeführer versuchen, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG mit der Folge der Straflosigkeit des Besitzes nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG zu erlangen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG für eine medizinisch notwendige Behandlung mit Cannabisprodukten war hier nicht ausgeschlossen, denn auch therapeutische Zwecke können das erforderliche öffentliche Interesse auslösen; die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

  • VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1979/01

    Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke

  • OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von

  • VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1023/01

    Selbsttherapie mit Cannabis zur Behandlung Multipler Sklerose/Encephalomyelitis

  • VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8135/02

    Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke

  • VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 8281/01

    Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke

  • VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 36/02

    Keine Erlaubnis zum Cannabisgebrauch für Heil- und Linderungszwecke

  • OLG Jena, 19.08.2004 - 1 VAs 5/04

    Justizverwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 13 E 1542/06

    Betäubungsmittelrecht: Ablehnung des Antrags auf Anbauerlaubnis wegen fehlender

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2000 - 12 M 2617/00

    Benennen; Benennung; Bezeichnen; Cannabiskonsum; Darlegung; Eignung;

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