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   BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91   

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https://dejure.org/1992,1921
BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91 (https://dejure.org/1992,1921)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1992 - 2 StR 551/91 (https://dejure.org/1992,1921)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1992 - 2 StR 551/91 (https://dejure.org/1992,1921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Mord und Raub bei unsicherer Beweislage und Anwendung des Zweifelssatzes - Vorgehensweise beim möglichen Vorliegen mehrerer Mordmerkmale aufgrund mehrdeutiger Tatsachenfeststellungen, wenn jedenfalls Totschlag nicht eingreift - Vorgehensweise bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 § 211 Abs. 2 § 212 § 249
    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Die Beurteilung dieser Frage hat aufgrund einer Gesamtwürdigung zu erfolgen, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11).

    War der Angeklagte infolge seines geistig-seelischen Zustandes nicht in der Lage, seine gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, so dürfen sie ihm bei der Prüfung der Mordmerkmale nicht angelastet werden (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 11, 14, 15; StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 21).

  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Denn Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes, aber noch vor dessen tatsächlicher Beendigung begangen werden, stehen mit dem Raub in Tateinheit, wenn sie noch der Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht dienen und zugleich auch weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Das Landgericht hätte vielmehr - wiederum im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit ausgehen müssen, wenn offen blieb, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorlagen (vgl. BGHR StGB § 52 I in dubio pro reo 1-5).
  • BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87

    Vorliegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bewußtes provozieren einer

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    War der Angeklagte infolge seines geistig-seelischen Zustandes nicht in der Lage, seine gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, so dürfen sie ihm bei der Prüfung der Mordmerkmale nicht angelastet werden (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 11, 14, 15; StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 21).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    War der Angeklagte infolge seines geistig-seelischen Zustandes nicht in der Lage, seine gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, so dürfen sie ihm bei der Prüfung der Mordmerkmale nicht angelastet werden (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 11, 14, 15; StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 21).
  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Die Beschränkung der Revision auf die Verurteilung wegen Totschlags ist deshalb unwirksam (BGHSt 6, 229 f; 21, 256) [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67].
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Die Beurteilung dieser Frage hat aufgrund einer Gesamtwürdigung zu erfolgen, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 249/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Resorptionsverlusten

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Gegen eine Bewertung der Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen könnte im vorliegenden Falle allerdings sprechen, daß der Angeklagte nach den bisherigen Feststellungen an einer Persönlichkeitsstörung leidet, die in Verbindung mit übermäßigem Alkoholgenuß zu einer erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit führen kann (zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration und deren Auswirkungen vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 10 sowie § 20 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Die Beschränkung der Revision auf die Verurteilung wegen Totschlags ist deshalb unwirksam (BGHSt 6, 229 f; 21, 256) [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67].
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den

    Auszug aus BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91
    Ist nicht eindeutig festzustellen, ob der Angeklagte aus Habgier, zur Verdeckung einer Straftat oder sonst aus niedrigen Beweggründen tötete, so kommt eine Verurteilung wegen Mordes auf der Grundlage mehrdeutiger Tatsachenfeststellungen zu den genannten Mordmerkmalen in Betracht, sofern eine andere Fallgestaltung, bei der die Tat lediglich als Totschlag zu bewerten wäre, ausscheidet (vgl. BGHSt 22, 12; BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Tatsachenalternativität 3; StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 17).
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90

    Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung -

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 189/90

    Vorliegen einer mehrdeutigen Tatsachenfeststellung zu den inneren Mordmerkmalen

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88

    Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter

  • BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76

    Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).
  • BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke;

    Das Landgericht hat dabei nicht bedacht, dass Gefühlsregungen wie Eifersucht, aber auch Rache, Wut und Hass nach ständiger Rechtsprechung nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht kommen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grund entbehren (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1992 - 2 StR 551/91, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 22; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00 aaO, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 211 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Das ist am ehesten der Fall, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16, 22; BGH, Urt. vom 3. Februar 1993 - 2 StR 389792).
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