Rechtsprechung
   BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R   

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https://dejure.org/2012,1494
BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R (https://dejure.org/2012,1494)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R (https://dejure.org/2012,1494)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R (https://dejure.org/2012,1494)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung: Wenn der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, wann der Unfall passiert ist

  • rabüro.de

    Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei ungeklärtem Unfallhergang

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Berufskraftfahrer - ungeklärter Unfallhergang - Amnesie des Versicherten - betriebliche oder eigenwirtschaftliche Tätigkeit - keine "Beweiserleichterungen" - Beweislast zu Lasten des Versicherten

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfall bei unklarem Unfallzeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 784
  • NZS 2012, 513
 
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Wird zitiert von ... (334)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Verunglücke ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet habe, entfalle der Versicherungsschutz zwar nur, wenn bewiesen werde, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen habe (unter Hinweis auf BSG vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 28/06 R - veröffentlicht in Juris) .

    Es verletze §§ 7, 8 SGB VII, indem es zu Unrecht davon ausgehe, dass der vorliegende Fall von den Konstellationen abweiche, die den Entscheidungen des BSG vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R) zu Grunde lagen.

    Ähnlich führte er schon im Urteil vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9) aus: "Verunglückt ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der Versicherungsschutz nur dann, wenn bewiesen wird, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Verrichtung unterbrochen hatte." Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem ein Versicherter mit einem Arbeitskollegen auf einem Dach Arbeiten verrichtete und nach einer 15 bis 30 Minuten dauernden Abwesenheit des Kollegen von dem Dach abgestürzt war.

    Die Umstände des vorliegenden Falls unterscheiden sich - wie das LSG zutreffend herausgearbeitet hat - von den Konstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9) zu Grunde lagen.

    Im Übrigen hat der Senat in dem mehrfach zitierten Urteil vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R - aaO RdNr 8) bereits darauf verwiesen, dass ein Versicherter, der während einer Arbeitspause oder während eines Bereitschaftsdienstes einer höchst persönlichen oder eigenwirtschaftlichen Verrichtung nachgeht, ebenso wenig versichert ist, wie ein Versicherter, der während der normalen Arbeitszeit eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit einschiebt.

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Verunglücke ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, an dem er zuletzt betriebliche Arbeit verrichtet habe, entfalle der Versicherungsschutz zwar nur, wenn bewiesen werde, dass er die versicherte Tätigkeit im Unfallzeitpunkt für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen habe (unter Hinweis auf BSG vom 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 28/06 R - veröffentlicht in Juris) .

    Es verletze §§ 7, 8 SGB VII, indem es zu Unrecht davon ausgehe, dass der vorliegende Fall von den Konstellationen abweiche, die den Entscheidungen des BSG vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R) zu Grunde lagen.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R - Juris RdNr 22) folgende Maßstäbe aufgestellt: "Die Ungewissheit darüber, aus welchen Beweggründen V (Anm: der Versicherte) ... 10 bis 20 Minuten auf der Plattform verblieben ist und was er dort getan hat, geht zu Lasten der Beklagten.

    Die Umstände des vorliegenden Falls unterscheiden sich - wie das LSG zutreffend herausgearbeitet hat - von den Konstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 4.9.2007 (B 2 U 28/06 R) und vom 26.10.2004 (B 2 U 24/03 R - BSGE 93, 279 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 9) zu Grunde lagen.

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17 RdNr 10; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .

    Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung eines Arbeitsunfalls - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (stRspr; vgl BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 RdNr 10 mwN; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Dementsprechend wird auch für einzelne Voraussetzungen des Arbeitsunfalls, wie zB die Unfallkausalität, die Möglichkeit des Anscheinsbeweises bejaht (dazu BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 23/05 R - BSGE 98, 79 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 22, RdNr 15; vgl auch Bolay in Hk-SGG, 3. Aufl 2009, § 128 RdNr 12; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 128 RdNr 9 ff) .
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung eines Arbeitsunfalls - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (stRspr; vgl BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 RdNr 10 mwN; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Das LSG hat die Nichtfeststellbarkeit der Verrichtung der versicherten Beschäftigung auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeit geprüft, dass die vom Kläger einzuhaltenden und zwingend vorgeschriebenen Ruhezeiten Teil der versicherten Tätigkeit wären (vgl zu Ruhe- und Lenkzeiten der Kraftfahrer: Art. 6 f EGV Nr. 561/2006; unbeschadet der EGV gilt für Fahrer in einem Arbeitsverhältnis auch das ArbZG, insbesondere § 21a; vgl auch BAG vom 20.04.2011 - 5 AZR 200/10) .
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 6 U 2656/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Das LSG hat mit Urteil vom 9.12.2010 (L 6 U 2656/09) das Urteil des SG aufgehoben und die Klagen abgewiesen.
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17 RdNr 10; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Der Versicherte kann vom zuständigen Unfallversicherungsträger nach § 102 SGB VII die Feststellung eines Versicherungsfalles, hier eines Arbeitsunfalles, beanspruchen, wenn ein solcher eingetreten ist (vgl BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 RdNr 15 f) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Auszug aus BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17 RdNr 10; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84

    Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Jeder Versicherte hat nämlich das Recht, vom zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 102 SGB VII die Feststellung aller Erstschäden (Gesundheitserstschäden oder Tod) eines Arbeitsunfalls iS von § 8 Abs. 1 SGB VII zu verlangen, wenn ein solcher eingetreten ist (vgl BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 8 Nr. 43 vorgesehen, Juris RdNr 15 sowie BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 RdNr 15 f) .
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Der Versicherte kann vom zuständigen Unfallversicherungsträger gemäß § 102 SGB VII die Feststellung eines Versicherungsfalls, hier eines Arbeitsunfalls iS von § 8 Abs. 1 SGB VII, beanspruchen, wenn ein solcher eingetreten ist (vgl BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 15 sowie BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 RdNr 15 f) .

    Diese Einwirkung muss schließlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten wesentlich verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität; vgl ua BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 16; BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 18.1.2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17, RdNr 10; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .

    aa) Dies ist dann der Fall, wenn die Verrichtung eine Hauptpflicht des Beschäftigten erfüllt, weil sie die vertragsgemäß geschuldete Arbeits- oder Dienstleistung ist (vgl BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, Juris RdNr 18; BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 19; BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14; BSG vom 7.12.2004 - B 2 U 47/03 R - Juris RdNr 26 - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11) .

    Es hat aber seit dem genannten Urteil vom 18.3.2008, insbesondere in seinen Entscheidungen vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - (SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 19) und vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - (Juris RdNr 18 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - SGb 2012, 148 ), ausdrücklich die Erfüllung beider Pflichtenarten aus dem Beschäftigungsverhältnis als Verrichtung einer versicherten Beschäftigung anerkannt (vgl auch BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 26/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 32 RdNr 21) .

  • SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen der versicherten Einwirkung und einem Gesundheitserstschaden sowie zwischen einem Gesundheitserst- und einem Gesundheitsfolgeschaden der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteile vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris Rn. 16 und vom 31. Januar 2012 B 2 U 2/11 R - juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5719
OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2012,5719)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2012 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2012,5719)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2012 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2012,5719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 308 Nr. 4, 309 Nr. 5, 307 Abs. 2, 309 Nr. 4, 307 Abs. 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Entgeltliche Auszahlung des Prepaid-Guthabens; Kosten für Mahnungen und Rücklastschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Auszahlung eines restlichen Guthabens i.R. eines Prepaid-Vertrages in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Anforderungen an das Vorliegen einer kontrollfreie Preisabrede i.S.d. ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prepaidkarte - Auszahlung des Restguthabens

  • Betriebs-Berater

    Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende eines Prepaid-Mobilfunkvertrags ist unwirksam

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Auszahlung eines restlichen Guthabens im Rahmen eines Prepaid-Vertrages in den AGB eines Mobilfunkanbieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Gebühr für Auszahlung von Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen unzulässig

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handyanbieter tricksen mit hohen Gebühren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages unzulässig

  • heise.de (Pressebericht)

    OLG kippt Gebühr für Rückzahlung von Prepaid-Guthaben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Gebühr für Rückzahlung eines Prepaidguthabens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Klausel im Mobilfunkvertrag - Kunden wurden am Ende eines Prepaid-Vertrags abkassiert

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag: Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters über Pflicht zur Zahlung eines Entgelts bei Ende des Prepaid-Vertrages ist unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "klarmobil"-AGB teilweise rechtswidrig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Erhebung einer Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Gebührenklauseln im Prepaid-Vertrag sind unzulässig -

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Mobilfunkvertrag - Wann Sie bei Prepaid nicht zahlen müssen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Die Gebühr für die Rückzahlung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk: Guthaben-Rückzahlung darf nichts kosten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende ist unwirksam

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    AGB von "klarmobil" teilweise rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Gebühr für die Rückzahlung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebühr für die Erstattung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Guthabenerstattung bei Prepaid-Handy

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag - Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam - Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift ungerechtfertigt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Prepaid-Mobilfunkvertrag // Der Anbieter muss das Restguthaben bei Vertragsende kostenlos auszahlen.

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Prepaid-Handys: Auszahlung des Restguthabens ist Pflicht // Handyanbieter darf bei Vertragsende keine Gebühren für die Auszahlung des restlichen Guthabens verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 496
  • MMR 2013, 26
  • BB 2012, 1186
  • K&R 2012, 353
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, S. 2386 ff.).

    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbrachte Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für Zwecke des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und verstößt deshalb gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. nur BGH, NJW 2002, S. 2386 ff., m. w. N.).

    Der Bundesgerichtshof hat es für eine in der Preisliste eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens enthaltene "Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung" jedenfalls abgelehnt, zu entscheiden, ob die dortige Beklagte ihr Anliegen durch Aufnahme einer pauschalierten Aufwendungsersatzklausel in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte umsetzen können (NJW 2002, S. 2386 ff.).

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Allerdings kann eine den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel in solchen Fällen durch ein Recht des Kunden zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag kompensiert werden (vgl. dazu BGH, ZMR 2007, S. 259 ff.; BGHZ 186, 180).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung ZMR 2007, S. 259 ff. gerade für den Fall festgestellt, dass es dem Klauselverwender nicht möglich ist, künftige Preiserhöhungen zu begrenzen und die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu konkretisieren.

    Um die Preisanpassungsklausel kompensieren zu können, darf das Recht zur Lösung vom Vertrag nicht erst nach der Preiserhöhung wirksam werden und auch nicht durch unzumutbare Folgekosten für den Kunden oder ähnliche Hindernisse eingeschränkt werden (BGH, ZMR 2007, S. 259 ff.).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Nachdem die Beklagte in erster Instanz vorgetragen hat, die Erläuterung der Kalkulation gegenüber W... H... sei "sicherlich missverständlich", macht sie nunmehr geltend, ihre erhöhten Personalkosten seien auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 17. September 2009 (Xa ZR 40/08 - Germanwings) erstattungsfähig.

    Die Situation ist hier nämlich entgegen der Auffassung der Beklagten vergleichbar mit der Konstellation, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2009 (NJW 2009, S. 3570 ff., ebenso vorangehend OLG Hamm, WM 2008, S. 1217 ff. - von der Beklagten mit "Germanwings" bezeichnet) zugrunde lag.

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei ferner die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nicht geschuldeten Rückerstattung restlicher Guthaben auf Telefonkarten (Urteil vom 12. Juni 2001, XI ZR 274/00) heranzuziehen.

    Schließlich ist anzumerken, dass die Beklagte auch aus der Rechtsprechung zum Fehlen eines Auszahlungsanspruchs betreffend Telefonkartenguthaben (BGHZ 148, 74) nichts für ihre Rechtsposition herleiten kann.

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeit einer wirksamen Änderungsklausel insoweit nur anerkannt für Fälle, in denen nachträglich Äquivalenzstörungen auftreten oder eine Vertragslücke entsteht, weil die Rechtsprechung eine bestimmte Klausel für unwirksam erklärt hat (BGHZ 141, 153).

    Wenn die Beklagte tatsächlich ein berechtigtes Interesse an einer Möglichkeit zur Anpassung ihrer AGB haben sollte, müsste sie sich dies in einer Änderungsklausel vorbehalten, die den Anforderungen der zitierten Entscheidung BGHZ 141, 153 entspricht.

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Die Bestimmung betrifft einen Vorbehalt für Änderungen der Leistungen des Verwenders (zu einem solchen Fall vgl. BGHZ 158, 149, betreffend die Zahlung variabler Zinsen durch die Bank für sog. "Combispar-?Guthaben").

    Auch wenn es schwierig ist, für die Anpassung eine generell richtige, für sämtliche denkbaren Fallgestaltungen angemessene Bezugsgröße zu finden, so ist dies doch grundsätzlich zumutbar für den Verwender (BGHZ 158, 149 - für den umgekehrten Fall der Anpassung von Guthabenzinsen, welche an § 308 Nr. 4 BGB zu messen ist).

  • OLG Hamm, 31.01.2008 - 17 U 112/07

    Pauschalierter; Schadensersatz; Stornogebühr; Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Die Situation ist hier nämlich entgegen der Auffassung der Beklagten vergleichbar mit der Konstellation, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2009 (NJW 2009, S. 3570 ff., ebenso vorangehend OLG Hamm, WM 2008, S. 1217 ff. - von der Beklagten mit "Germanwings" bezeichnet) zugrunde lag.
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Allerdings kann eine den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel in solchen Fällen durch ein Recht des Kunden zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag kompensiert werden (vgl. dazu BGH, ZMR 2007, S. 259 ff.; BGHZ 186, 180).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Dabei trifft es zwar zu, dass eigene Leistungen des Geschädigten zur Schadensbeseitigung ersatzfähig sein können (vgl. nur BGHZ 131, 220).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97

    BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2012 - 2 U 2/11
    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, S. 2386 ff.).
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01

    Formularmäßige Vereinbarung von Entgelten in den AGB eines Mobilfunkanbieters

  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

  • OLG Hamburg, 01.07.2010 - 3 U 129/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters: Erhebung eines

  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

  • OLG Schleswig, 14.05.2009 - 6 U 41/08

    Unzulässige Klauseln in den AGB eines Mobilfunkanbieters

  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    Ebenso wie der Kläger geht der Senat - soweit ersichtlich, in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, CR 2015, 380 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; OLG Frankfurt, MMR 2014, 451 - zitiert nach juris: Rdnr. 3 f.; Schleswig Holsteinisches OLG MMR 2013, 26 - zitiert nach juris: Rdnr. 16) - davon aus, dass grundsätzlich auch bloße Eintragungen in Preislisten der AGB-Inhaltskontrolle unterliegen und isoliert angreifbar sind, sofern sie aus sich heraus verständlich sind und für den Verbraucher als maßgeblich zur Beurteilung der ihn treffenden Rechte und Pflichten angesehen werden.

    Allerdings handelt es sich im vorliegenden Fall, anders als in den zitierten Entscheidungen und insbesondere auch in dem vom Schleswig Holsteinischen Oberlandesgericht im Urteil vom 27. März 2012, Az.: 2 U 2/11 entschiedenen Fall, nicht um eine solche Konstellation, in der lediglich ein Eintrag in der Preisliste eine entsprechende Zahlungsverpflichtung des Kunden begründet.

  • LG Hamburg, 06.05.2014 - 312 O 373/13

    Zu hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen

    Auch das OLG Schleswig-Holstein habe unter Verweis auf den BGH in seinem Urteil vom 27.03.2012 (Az. 2 U 2/11) klargestellt, dass eigene Leistungen des Geschädigten zur Schadensbeseitigung ersatzfähig sein könnten.

    Da es sich bei den von der Antragsgegnerin geforderten Pauschalen auch nach Ziffer 5.6 der AGB um Schadensersatzforderungen in Form von Pauschalen handelt und nicht um Preisabsprachen, ist die Klausel5.6 AGB eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die der Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BGH, NJW 2009, 3570; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2012, Az. 2 U 2/11).

    Das OLG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 27.03.2012 (Az. 2 U 2/11, Rz. 1201 zitn.juris) ausgeführt:.

  • LG Frankenthal, 18.12.2012 - 6 O 281/12

    Stromvertrag mit Endverbrauchern: Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen

    OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012 - 2 U 2/11).
  • OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der auch der Senat folgt, sind die Gerichte nicht gehindert, Preisklauseln daraufhin zu überprüfen, ob dem Preis eine echte (Gegen-)Leistung des Verwenders zugrunde liegt (vgl. nur BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, s. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 J bei juris).

    Dabei stellt sich hier, wie bereits ausgeführt, nicht einmal die Frage, ob die Beklagte für den einzelnen Kunden eine "echte" (Gegen-)Leistung erbringt oder nur versucht Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für eigene Zwecke des Verwenders abzuwälzen (vgl. dazu nur BGH-NJW 2002, S. 2386 ff., m. w. N.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11 bei juris).

  • OLG Schleswig, 26.06.2012 - 2 U 10/11

    Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (BGHZ 137, 43; 146, 377; NJW 2002, S. 2386 ff.; Senat, Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11, bei juris).

    Diese Auffassung vertritt auch der Senat (Urteil vom 27. März 2012, 2 U 2/11, bei juris).

  • OLG Zweibrücken, 28.04.2014 - 4 U 9/13

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Insbesondere steht die Entscheidung des Senats auch nicht in Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 27. März 2012 - 2 U 2/11.
  • LG Kiel, 27.07.2012 - 17 O 242/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Angemessenheit von Rücklastschriftkosten

    Wenn dieses Konzept im Einzelfall fehlschlägt, bleibt es dabei, dass die Kosten für die manuelle Erfassung und Bearbeitung von Zahlungsvorgängen eigentlich typische Vertragsabwicklungskosten und nicht Schäden aus der Rücklastschrift sind (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012, 2 U 2/11).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9421
OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2011,9421)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.05.2011 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2011,9421)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2011,9421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung: verstoß gegen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten nach Health-Claimsverordnung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen

    Art 7 Abs 2 EGV 19242006, Art 10 Abs 2 Buchst a EGV 19242006, § 4 Abs 1 S 1 NKV, § 4 Abs 3 S 1 NKV, § 3 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Nährwertbezogene Lebensmittelwerbung für ein Hirseprodukt unter Verstoß gegen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten nach der Health-Claims-Verordnung

  • webshoprecht.de

    Zur nährwertbezogenen Lebensmittelwerbung und zu den Kennzeichnungs- und Hinweispflichten nach der Health-Claims-Verordnung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Schönheitspflegeprodukts ohne Kennzeichnungen i.S.d. Verordnung Nr. 1924/2006/EG (sog. Health Claim-Verordnung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Schönheitspflegeprodukts ohne Kennzeichnungen i.S. der VO (EG) Nr. 1924/2006

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Für die Schönheitspflege von innen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Rostock, 29.12.2010 - 6 HKO 120/10
    Auszug aus OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11
    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 29.12.2010 - 6 HK O 120/10 - wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rostock vom 29.12.2010, Az. 6 HK O 120/10, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • OLG Rostock, 18.12.2008 - 3 U 23/08

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages zwecks Privatisierung land- und

    Auszug aus OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11
    Das OLG Nürnberg (15.9.2008 - 3 U 23/08) äußert sich nicht dazu, ob die gesamte VO (EG) Nr. 1924/2006 oder nur einzelne Vorschriften aus ihr als Marktverhaltensregeln in Betracht kommen.
  • LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08

    Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11
    Das LG Düsseldorf (GRUR-RR 2008, 439) betont sogar, dass das gesamte lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsrecht wettbewerbsbezogene Marktverhaltensregeln seien (Tz. 36 in juris).
  • KG, 25.09.2009 - 5 U 70/08

    Irreführung einer Werbeaussage "Original Notfall Produkte" für Bonbons

    Auszug aus OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11
    Das KG (25.09.2009 - 5 U 70/08) und das OLG Zweibrücken (02.07.2010 - 4 U 184/09) bezeichnen jeweils den Art. 10 insgesamt als gesetzliche Vorschrift iSd § 4 Nr. 11 UWG.
  • OLG Zweibrücken, 02.07.2010 - 4 U 184/09

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung: Verstoß gegen die

    Auszug aus OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11
    Das KG (25.09.2009 - 5 U 70/08) und das OLG Zweibrücken (02.07.2010 - 4 U 184/09) bezeichnen jeweils den Art. 10 insgesamt als gesetzliche Vorschrift iSd § 4 Nr. 11 UWG.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11
    Die Antragsgegnerin meint unter Bezug auf eine Entscheidung des BGH vom 24.03.2011 - I ZR 108/09, die Antragstellung sei unzulässig.
  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Freilich handelt (nach insoweit im Ergebnis wohl einhelliger Rechtsprechung) auch dringlichkeitsschädlich, wer sich einer früheren Kenntnis vom nunmehr verfolgten Verstoß trotz Vorliegens insoweit bestehender konkreter Anhaltspunkte längere Zeit bewusst verschlossen hat (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 302, 303; OLG Hamm v. 08.03.2012 - 4 U 174/11 - juris Rn. 23, 26; OLG Jena v. 13.04.2016 - 2 U 33/16 - juris Rn. 9; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127; OLG München Magazindienst 2006, 916, 922; OLG Rostock WRP 2011, 1330, 1332), wobei dies teilweise als "Kenntnis" (so OLG Rostock WRP 2011, 1330, 1332) oder aber als "grob fahrlässige Unkenntnis" (so OLG Hamm v. 08.03.2012 - 4 U 174/11 - juris Rn. 26; OLG Jena v. 13.04.2016 - 2 U 33/16 - juris Rn. 9; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127; OLG Stuttgart GRUR-RR 2014, 251, 252; ebenso - in anderem Zusammenhang - BGH GRUR 2012, 1248, Rn. 24-26 - Fluch der Karibik) angesehen wird.
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Art. 10 Abs. 2 a HCV ist daher bereits seit Inkrafttreten der Verordnung zu beachten (OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.9.2008, 3 U 1237/08, MD 2009, 87; OLG Rostock, Urteil vom 25.5.2011, 2 U 2/11, MD 2011, 647; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2.7.2010, 4 U 184/09, MD 2010, 883; Oelrichs, ZLR 2008, 732; Ramseger, ZLR 2011, 639).
  • OLG Hamm, 30.04.2013 - 4 U 149/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Werbung mit über 7.000 Vitalstoffen in Original

    Es ist deshalb nur konsequent, dass etwa auch die Angabe "reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen" auf der Verpackung eines Hirseproduktes als nährwertbezogen angesehen worden ist (so OLG Rostock, WRP 2011, 1330; ebenso: Link in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl. 2013, § 4 Nr. 11 UWG Rn. 172).
  • LG Rostock, 22.06.2011 - 5 HKO 18/11

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Pflicht zu ergänzenden Hinweisen auf die

    Die Kammer folgt mit dem OLG Rostock dieser Auffassung von Judikatur und Literatur (OLG Rostock, Urteil vom 25.05.2011, Az: 2 U 2/11; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG 28. Aufl. § 4 Rn. 11.137a -jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,70364
OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2013,70364)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.05.2013 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2013,70364)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 2 U 2/11 (https://dejure.org/2013,70364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel vor Abnahme: Schadensersatz auch ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung! (IBR 2016, 636)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragung eines Projektsteuerers entlastet ausführenden Unternehmer nicht! (IBR 2016, 635)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel vor Abnahme: Wann verjähren Mangelfolgeschäden? (IBR 2016, 637)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 16.08.2011 - 9 U 1027/11

    Baurecht: Drittschadensliquidation des Bauherrn auf Grund Schadensverlagerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11
    Beim Werkvertrag kann der Besteller daher den Schaden des Unternehmers geltend machen, wenn vor der Abnahme das Werk durch Dritte zerstört oder beschädigt wird (s. BGH, Urteil v. 30.09.1969 - Az.: VI ZR 254/67 -, NJW 1970, 38 ff.; OLG München, Urteil v. 16.08.2011 - Az.: 9 U 1027/11 - , NJW 2011, 3375 ff., Rdn. 91).

    Darin ist der Schaden der Fa. M. GmbH zu sehen (s. OLG München, Urteil v. 16.08.2011, a.a.O., Rdn. 92/93 für einen insofern vergleichbaren Fall).

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11
    Hingegen erstreckt sich die Verjährungshemmung nicht auf Ansprüche, die nicht Gegenstande der Klageerhebung waren (etwa BGH, Urteil v. 08.05.2007 - Az.: XI ZR 278/06 -, NJW 2007, 2560 f.; BGH, Urteil v. 04.05.2005 - Az.: VIII ZR 93/04 - , NJW 2005, 2004 ff.).

    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (BGH, Urteil v. 08.05.2007, a.a.O.).

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11
    Eine Entgeltforderung in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist (s. BGH, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: XII ZR 10/08 - , NJW 2010, 1872, Rdn. 23).
  • BGH, 30.09.1969 - VI ZR 254/67

    Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen einen anderen am Bau tätigen Unternehmer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11
    Beim Werkvertrag kann der Besteller daher den Schaden des Unternehmers geltend machen, wenn vor der Abnahme das Werk durch Dritte zerstört oder beschädigt wird (s. BGH, Urteil v. 30.09.1969 - Az.: VI ZR 254/67 -, NJW 1970, 38 ff.; OLG München, Urteil v. 16.08.2011 - Az.: 9 U 1027/11 - , NJW 2011, 3375 ff., Rdn. 91).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11
    Der Schädiger haftet aber auch für derartige erfolglose Reparaturversuche, sofern der Geschädigte die getroffene Maßnahme als aussichtsreich ansehen durfte (vgl. BGH, Urteil v. 15.10.1991 - Az.: VI ZR 314/90 - , NJW 1992, 302 m.w.N.: "Prognoserisiko" geht zu Lasten des Schädigers).
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11
    Das bedeutet, dass der vertragliche Schadensersatzanspruch selbständig neben dem deliktischen und unabhängig von diesem eingeklagt werden kann (so ausdrücklich BGH, Urteil v. 10.05.1984 - Az.: I ZR 52/82 - , NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.05.2013 - 2 U 2/11
    Hingegen erstreckt sich die Verjährungshemmung nicht auf Ansprüche, die nicht Gegenstande der Klageerhebung waren (etwa BGH, Urteil v. 08.05.2007 - Az.: XI ZR 278/06 -, NJW 2007, 2560 f.; BGH, Urteil v. 04.05.2005 - Az.: VIII ZR 93/04 - , NJW 2005, 2004 ff.).
  • OLG Celle, 11.03.2020 - 14 U 32/16

    Grund und Höhe der Haftung für das Auftreten und die Sanierung von

    b) Dem steht das Urteil des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2013 - 2 U 2/11 - nicht entgegen: Zwar heißt es dort [Rn. 107, zitiert nach juris], die Überwachung der Ausführung der einzelnen Arbeiten gehöre nicht zu den Aufgaben eines Projektsteuerers.

    Insbesondere setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Entscheidung des OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Mai 2013 - 2 U 2/11 -, weil er das zugrundeliegende Urteil auf eine Vertragsauslegung im Einzelfall stützt; es fehlt damit an einer Vergleichbarkeit der Fälle.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - VI-2 U (Kart) 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43716
OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - VI-2 U (Kart) 2/11 (https://dejure.org/2012,43716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2012 - VI-2 U (Kart) 2/11 (https://dejure.org/2012,43716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - VI-2 U (Kart) 2/11 (https://dejure.org/2012,43716)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 21/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Klage auf gerichtliche Bestimmung der Leistung gemäß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - 2 U (Kart) 2/11
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Klägerin bereits wegen anderer Jahre nichts unternommen hatte und dies den Eindruck bei den Beklagten verstärkt hat, dass sie auf Thematik aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mehr zurückkommen würde (vgl. OLG Saarland, Urteil vom 06.05.2009 -1 U [Kart] 262/08-3, juris, vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.12.2010 [KZR 21/09] in diesem Punkt gebilligt).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - 2 U (Kart) 2/11
    a) Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment: der Verpflichtete durfte bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde) und der Verpflichtete sich im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (Umstandsmoment; s. zum Ganzen BGH, Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09, Rdnrn. 20 ff. - Stromnutzungsentgelt IV).
  • BGH, 08.11.2011 - EnZR 32/10

    Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Stromnetznutzungsentgelte: Einseitiges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - 2 U (Kart) 2/11
    Die Frage, unter welchen Umständen von einer Verwirkung bei der Rückforderung überzahlter Netzdurchleitungsentgelte auszugehen ist, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (neben den zitierten Entscheidungen s. auch Urteil vom 08.11.2011 - EnZR 32/10).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2020 - 4 U 18/20

    Erneuerbare Energien: Anforderungen und gerichtliche Überprüfung der Bescheidung

    Auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 22. Februar 2012 (VI-2 U (Kart) 2/11, juris) zur Überprüfbarkeit von Netzdurchleitungsentgelten und deren Rückforderung führt zu keiner anderen Bewertung.
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   BSG, 02.02.2011 - B 2 U 2/11 B   

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BSG, 02.02.2011 - B 2 U 2/11 B (https://dejure.org/2011,39844)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2011 - B 2 U 2/11 B (https://dejure.org/2011,39844)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - B 2 U 2/11 B (https://dejure.org/2011,39844)
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   BSG, 20.02.2011 - B 2 U 2/11 BH   

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BSG, Entscheidung vom 20.02.2011 - B 2 U 2/11 BH (https://dejure.org/2011,36875)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2011 - B 2 U 2/11 BH (https://dejure.org/2011,36875)
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   BSG, 25.02.2011 - B 2 U 2/11 B   

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   BSG, 20.12.2011 - B 2 U 2/11 C   

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BSG, Entscheidung vom 20.12.2011 - B 2 U 2/11 C (https://dejure.org/2011,27369)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - B 2 U 2/11 C (https://dejure.org/2011,27369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.02.2011 - B 2 U 10/10 BH
    Auszug aus BSG, 20.12.2011 - B 2 U 2/11 C
    Az: B 2 U 2/11 C (B 2 U 10/10 BH).

    beschlossen: Die Anträge des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Beschlüsse des Senats vom 18. Oktober 2011 (B 2 U 2/11 C) und vom 1. Februar 2011 (B 2 U 10/10 BH) werden abgelehnt.

    Der Senat hat die Bewilligung von PKH durch Beschluss vom 1.2.2011 (B 2 U 10/10 BH) abgelehnt.

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