Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.09.1993

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   BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93   

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BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung eines Strafverfahrens gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten in dessen Abwesenheit

  • Wolters Kluwer

    Angeklagter - Rüge - Revision - Hauptverhandlung - Grundrechtsverletzung - Ärztliche Behandlung - Zumutbarkeit - Verhandlungsfähigkeit - Patient - Erzwingung der Behandlung - Konkrete Lebensgefährdung - Staatlicher Verfolgungsanspruch - Freiheitsschutz - ...

  • Europarat
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Durchführung der strafrechtlichen Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 120
  • NJW 1994, 1590
  • MDR 1994, 85
  • NStZ 1993, 598
  • NJ 1994, 25
  • StV 1993, 620
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Unter diesen Umständen kommt es nicht in Betracht, ihn mit seinen Rügen auf das Revisionsverfahren zu verweisen (vgl. BVerfGE 51, 324 ).

    In diesem Rahmen kann zwar vom Patienten nicht eine konkret lebensgefährdende medizinische Behandlung erzwungen werden, um seine Verhandlungsfähigkeit wieder herzustellen (vgl. BVerfGE 51, 324 ); wohl aber darf bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten der staatliche Verfolgungsanspruch gegen den Freiheitsschutz im Bereich der leiblich-seelischen Integrität abgewogen werden.

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • OLG Hamm, 02.06.1977 - 3 Ws 276/77
    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Wenn aber der Angeklagte, statt von seinem Recht auf Anwesenheit Gebrauch zu machen, sich selbst der Möglichkeit seiner persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung begibt, so wird er in seinen Grundrechten nicht dadurch verletzt, daß die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattfindet (BVerfGE 41, 246 ).
  • BGH, 14.04.1992 - 1 StR 68/92

    Schlußvortrag im Strafprozeß - Gebotene Einstellung des Verfahrens wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Schon angesichts dieser Risiken und der mit dem Eingriff verbundenen Beschwernisse kann die Ballondilatation keineswegs als unerheblicher Eingriff eingestuft werden (so bereits BGH, StV 1992, S. 553 f.).
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
    Mit einer so weitgehenden Auslegung der Vorschriften entfernt sich das Gericht nicht nur von dem Wortlaut des Gesetzes, sondern geht auch über den Bereich hinaus, in dem die fachgerichtliche Praxis in Anwendung der Vorschriften der §§ 231, 231a StPO eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise durchführt oder fortsetzt (vgl. BGHSt 2, 300 ; BGH, NJW 1981, S. 1052 f.; vgl. auch BGHSt 16, 178 ; OLG Hamm, NJW 1977, S. 1739; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., 1987, § 231 Rdnr. 17; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., 1991, § 231 Rdnr. 17).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistet das Recht auf Leben als Freiheitsrecht (vgl. BVerfGE 89, 120 ).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 89, 120 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 1997 - 1 BvR 1071/95 -, NJW 1997, S. 3085).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Zu den entgegenstehenden Belangen gehören das Persönlichkeitsrecht der am Verfahren Beteiligten (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG), der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG; zu ihm vgl. BVerfGE 57, 250 ; 89, 120 ) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung (dazu vgl. BVerfGE 33, 367 ; 77, 65 ).
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   BVerfG, 03.09.1993 - 2 BvR 1732/93   

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BVerfG, Entscheidung vom 03. September 1993 - 2 BvR 1732/93 (https://dejure.org/1993,18603)
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Papierfundstellen

  • StV 1993, 619?
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