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AG Bremen, 07.01.2011 - 2 C 355/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- www.bremer-inkasso.de
Kostenerstattung / Inkassokosten / Höhe / 1,3 anwaltliche Geschäftsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Kempten, 25.11.2015 - 53 S 551/15
Fehlendende Bestimmtheit des Klagegegenstandes
Neben den erwähten Umständen, die gegen einen hinreichenden bestimmten Klagegegenstand im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sprechen, besteht im vorliegenden Fall die Besonderheit, dass der vom vorgelegten Mieterkonto umfasste Zeitraum- Januar 2008 bis November 2012- Mietzinsansprüche (Bruttomieten), Mahngebühren, Gutschriften und Nachforderungen von Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen, etc umfaßt, welche für den Zeitraum Januar 2008 bis einschließlich Juli 2009 bereits Gegenstand des beigezogenen Verfahrens der Parteien vor dem Amtsgericht Sonthofen, Az. 2 C 355/10, waren.