Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main - 2-02 O 324/17 |
Kurzfassungen/Presse
- drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Steinhoff International Holdings N.V.: Musterverfahrensantrag wegen fehlerhafter Jahresabschlüsse
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 2 OH 3/19
- LG Frankfurt/Main - 2-02 O 324/17 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 2 OH 3/19
Steinhoff International Holdings N.V.: Vorlagebeschluss nach dem KapMuG
Die Zuständigkeit der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt ist begründet, weil in dem Verfahren 2-02 O 324/17 der erste Musterverfahrensantrag am 27.03.2018 gestellt und am 23.10.2018 die Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter der Rubrik "Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz' (Klageregister) beschlossen wurde.Es ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 KapMuG durch Vorlagebeschluss eine Entscheidung des OLG Frankfurt im tenorierten Umfang herbeizuführen, weil innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags in dem Verfahren 2-02 O 324/17 mindestens neun weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge bekannt gemacht wurden.
Die im Verfahren 2-02 O 324/17 bezeichneten Feststellungziele, die vorliegend unter Ziffer 1 und Ziffer 3 vorgelegt werden, bleiben inhaltlich hinter den in den Verfahren 2-18 O 302/18, 2-21 O 362/18, 2-25 O 344/18, 2-25 O 35/19, 2-02 O 198/18, 2-25 O 34/19, 2-25 O 343/18, 2-04 O 350/18, 2-18 O 239/18 und 2-04 O 351/18 insoweit einheitlich bezeichneten Feststellungzielen zurück.
Im Übrigen war der Musterverfahrensantrag nach § 6 Abs. 5 S. 1 KapMuG zurückzuweisen, soweit im Verfahren 2-02 O 324/17 auch beantragt wurde,.