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   LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 2-03 O 179/09   

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https://dejure.org/2009,22145
LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 2-03 O 179/09 (https://dejure.org/2009,22145)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.06.2009 - 2-03 O 179/09 (https://dejure.org/2009,22145)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 2-03 O 179/09 (https://dejure.org/2009,22145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1, 2, 5 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    Strafrechtlich verurteilter Abmahnanwalt ist "relative Person der Zeitgeschichte” / Zur Notwendigkeit ausreichender Bildverfremdung

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Der Abmahnbär

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Der Abmahnbär darf nicht im Rahmen von Satire abgebildet werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Münchener Abmahnanwalt darf nicht im Rahmen verunglimpfender Satire abgebildet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Münchener Abmahnanwalt ist relative Person der Zeitgeschichte

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation)

    Der "Abmahnbär” - Karikatur eines Rechtsanwalts rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cartoon mit Augenbalken

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
    Die Bilddarstellung ist die Illustration des Wortbeitrages und nimmt daher an dem grundrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Illustration sie dient (BVerfG GRUR 2005, 500 - Ron Sommer).

    Denn bei der Satire wird der Persönlichkeitsschutz nicht grundsätzlich ausgeschaltet (BVerfG GRUR 2005, 500 - Ron Sommer).

    Eine Schmähkritik, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer Kritik persönlich herabsetzend sein soll, ist nicht zulässig (BVerfG GRUR 2005, 500 - Ron Sommer, v. Becker in: Götting/Schertz/Seitz § 33 Rdn. 69).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
    Auch die Kunstfreiheit deckt nicht Darstellungen, die das Persönlichkeitsrecht als Ausfluss der Menschenwürde in den durch Art. 1 GG geschützten Kern menschlicher Ehre verletzen (BVerfG NJW 1987, 2661 - Strauß-Karikatur), was nach Ansicht der Kammer hier der Fall ist.

    So ist beispielsweise vom fehlenden "Penisknochen" die Rede, was den Kläger im Bereich seiner Intimsphäre entwerten soll und ihn seiner Würde als Mensch entkleidet (vgl. BVerfG NJW 1987, 2661 - Strauß-Karikatur).

  • OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 21/08

    Haftung einer Bildagentur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
    Es gibt keinen Erfahrungsschatz, wonach altersbedingte Veränderungen die Erkennbarkeit einer Person ausschließen (OLG Frankfurt am Main OLGR Frankfurt 2009, 334).

    Es bedarf dabei keines Beweises, dass Dritte den Abgebildete tatsächlich erkannt haben, sondern es kommt auf die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises an (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2008, Az.: 11 U 21/08; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 115).

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06

    Prominentenfotos III - Fussballspieler

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
    Das Bildnis ist dabei im Zusammenhang mit dem Text zu sehen, auf den es sich bezieht (v. Strobl-Alberg in: Wenzel, a.a.O., Kap. 8 Rdn. 102; BGH GRUR 2007, 902 - Abgestuftes Schutzkonzept II).
  • LG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 3 O 468/05

    Recht am eigenen Bild: Verletzung durch Veröffentlichung einer nicht eindeutigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
    Es bedarf dabei keines Beweises, dass Dritte den Abgebildete tatsächlich erkannt haben, sondern es kommt auf die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises an (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2008, Az.: 11 U 21/08; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 115).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1994 - 14 U 125/93

    Werbespot; Schauspieler; Sänger; Prominenter; Nachahmung; Persönlichkeitsrecht;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
    Die Erkennbarkeit muss sich außerdem nicht nur aus den Gesichtszügen, sondern kann sich auch aus anderen, die betreffende Person kennzeichnenden Einzelheiten ergeben (vgl. BGH, NJW 2000, 754 "Der blaue Engel", juris-Rn. 21; OLG Karlsruhe, AfP 1996, 282 "Ivan Rebroff", juris-Rn. 29).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
    Bei der Satire ist für die Abwägung gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Dargestellten zum einen zunächst der Aussagekern der Satire zu ermitteln und sodann Aussagekern und satirische Einkleidung getrennt daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Missachtung der karikierten Person enthalten und nicht eine in der Regel vorrangige Äußerung im öffentlichen Meinungskampf (BVerfG GRUR 1992, 471 - Satiremagazin Titanie).
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