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   LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 2-03 O 219/16   

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LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 2-03 O 219/16 (https://dejure.org/2017,11089)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.03.2017 - 2-03 O 219/16 (https://dejure.org/2017,11089)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. März 2017 - 2-03 O 219/16 (https://dejure.org/2017,11089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von presserechtlichen Informationsschreiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2017, 342
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    In der Rechtsprechung wird die ungewünschte Zusendung von Schreiben, insbesondere Werbeschreiben, an Privatpersonen im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht behandelt (vgl. BGH NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann insoweit vor Belästigungen schützen, die von einer unerwünschten Kontaktaufnahme ausgehen (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 8 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Hierbei wird der Unterlassungsanspruch mit dem Aufwand begründet, der dem Betroffenen dadurch aufgezwungen wird, dass er das Werbematerial sichten und sodann von anderen Sendungen trennen muss, ferner mit der Suggestionswirkung von Werbung (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 9 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] m.w.N.).

    Ohne eine Zusendung gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen sei die Freiheit des kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 8 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Soweit sich die Beklagten darauf berufen, dass stets von einem Vorrang der freien Kommunikation auszugehen sei und sich insoweit auf ein Urteil des BGH (NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ) beziehen, folgt die Kammer dem nicht.

    Zudem hat der BGH das Interesse der dortigen Beklagten anerkannt, mit ihrem Vertragspartner in Kontakt treten zu können, um Ansprüche geltend zu machen (BGH NJW 2011, 1005 Rn. 13 f. [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] ).

    Im Urteil des OLG Celle ging es - ebenso wie in BGH NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] - ebenfalls um die Frage, ob die dortige Beklagte Kontakt nur mit der Anwaltskanzlei aufnehmen solle.

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH GRUR 1997, 379, 380 [BGH 16.11.1995 - I ZR 229/93] - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • OLG Celle, 28.05.2015 - 13 U 104/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anschreiben einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Auch unter Beachtung der von der Beklagten mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 14.02.2017 in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle, (Urt. v. 28.05.2015 - 13 U 104/14, AfP 2015, 442), ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Damit zeigen die Beklagten, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046 [BGH 19.03.1998 - I ZR 264/95] - Brennwertkessel).
  • BGH, 01.12.2015 - X ZR 170/12

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Es war der Beklagten zu 1) daher ohne Weiteres ersichtlich, dass das streitgegenständliche Schreiben nicht der Verhinderung einer konkreten oder drohenden Berichterstattung dienen konnte und dementsprechend - unter Berücksichtigung des erklärten, entgegenstehenden Willens der Klägerin - ein schutzwürdiges Interesse ihres Mandanten an der Versendung des konkreten Schreibens oder dem anwaltlichen Rat hierzu (vgl. BGH GRUR 2016, 630 [BGH 01.12.2015 - X ZR 170/12] - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II) nicht bestand.
  • OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07

    Einstweilige Verfügung gegen Fernsehberichterstattung: Erstbegehungsgefahr im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Weiter war zu berücksichtigen, dass insbesondere bei der Annahme einer Erstbegehungsgefahr im Bereich des Presserechts besonders hohe Anforderungen gestellt werden, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass sich die Presse von Recherche und Berichterstattung abhalten ließe (OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1259 [OLG Koblenz 25.03.2008 - 4 U 1292/07] m.w.N.; vgl. auch LG Frankfurt a.M. AfP 1991, 545).
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 75/13

    Zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Hierunter fällt jeder unmittelbare Eingriff in den betrieblichen Tätigkeitskreis (BGH GRUR 2014, 904 [BGH 06.02.2014 - I ZR 75/13] - Aufruf zur Kontokündigung), wobei nach objektivem Maßstab der betriebliche Organismus oder die betriebliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt sein muss (Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 135).
  • LG Frankfurt/Main, 20.11.1990 - 3 O 356/90
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Weiter war zu berücksichtigen, dass insbesondere bei der Annahme einer Erstbegehungsgefahr im Bereich des Presserechts besonders hohe Anforderungen gestellt werden, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass sich die Presse von Recherche und Berichterstattung abhalten ließe (OLG Koblenz NJW-RR 2008, 1259 [OLG Koblenz 25.03.2008 - 4 U 1292/07] m.w.N.; vgl. auch LG Frankfurt a.M. AfP 1991, 545).
  • LG München I, 29.05.2013 - 9 O 659/13
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Letztlich hat das LG München I einen Aufwendungsersatz für den Versand eines presserechtlichen Informationsschreibens abgelehnt (LG München I ZUM-RD 2013, 617).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16
    Denn durch die Bezugnahme auf das konkrete Schreiben wird der Anspruch insoweit hinreichend konkretisiert (vgl. insoweit auch BGH GRUR 2016, 946 Rn. 17 ff. [BGH 14.01.2016 - I ZR 65/14] - Freunde finden).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

  • LG Berlin, 13.01.2004 - 27 O 348/03
  • LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07

    Geldentschädigungs- und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen

  • LG Köln, 10.10.2012 - 28 O 195/12

    Anforderungen an das Bestehen eines immateriellen Schadensersatzanspruchs wegen

  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 16 U 60/17

    Zulässigkeit der Übersendung presserechtlicher Informationsschreiben durch

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. März 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-03 O 219/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-03 O 219/16) vom 2. März 2017 abzuändern und die Klage - auch hinsichtlich des in der Berufungsverhandlung gestellten Hilfsantrags - abzuweisen.

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