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   LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 2-03 O 340/10   

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https://dejure.org/2011,11874
LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 2-03 O 340/10 (https://dejure.org/2011,11874)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.01.2011 - 2-03 O 340/10 (https://dejure.org/2011,11874)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 2-03 O 340/10 (https://dejure.org/2011,11874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 19a, § 85, § 97 Abs. 1 UrhG
    300.000 EUR Streitwert für den Upload von 140 Musiktiteln

  • JurPC

    Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes in Filesharing-Fällen

  • kanzlei-wienen.de

    Filesharing-Abmahnung: 300.000,00 Euro Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    300.000 EUR Streitwert für den Upload von 140 Musiktiteln in Filesharing-Netzwerk / Zur Verjährung von urheberrechtlichen Schadensersatzansprüchen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Teure Abmahnung bei illegalem Filesharing

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes in Filesharing-Fällen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teure Abmahnung bei illegalem Filesharing

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für urheberrechtswidrigen Upload von 140 Musiktiteln 300.000 EUR Streitwert angemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert von 300.000,- EUR für Upload von 140 Musikwerken in P2P-Tauschbörse

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Zur Höhe von Abmahnkosten und Schadensersatzes in Filesharing-Fällen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharung über Tauschbörse mit Streitwert von 300.000 Euro

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: 300.000,00 Euro Streitwert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an Tauschbörsen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Filesharing": Streitwert von 300.000 EUR für den Upload von 140 Musiktiteln gerechtfertigt - Beklagter stellte über 5.000 Musiktitel zum Download zur Verfügung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes in Filesharing-Fällen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Teilnahme an Tauschbörse // Man muss sich informieren!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 3 O 340/10
    Dieses Interesse wird noch dadurch gesteigert, wenn von dem Internetanschluss der Inanspruchgenommenen wie hier bereits in ganz erheblichem Umfang Rechtsverletzungen vorgenommen werden, weil die Gläubiger danach befürchten müssen, dass ohne ein erfolgreiches Einschreiten zukünftig in ähnlichem Umfang Rechtsverletzungen vorgenommen werden würden (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173, juris-Rn. 20).

    Die Vorschrift wurde erst mit Gesetz vom 07.07.2008 eingefügt (vgl. BGH, Urt. vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173, juris-Rn. 6).

    Jede der vier Klägerinnen hatte, wie oben dargestellt, im Ausgangspunkt schon wegen der unberechtigten Nutzung eines der zu ihren Gunsten geschützten Titel ein erhebliches Interesse an der Durchsetzung ihrer Ansprüche (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173, juris-Rn. 20).

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95

    Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 3 O 340/10
    Maßgebend ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand, der bestimmt wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1217, juris-Rn. 19).

    Anhand der inhaltlichen Angaben in der Klage muss es möglich sein, den Anspruch, dessen Verjährung unterbrochen werden soll, zweifelsfrei zu identifizieren (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1217, juris-Rn. 19 zur Klage; ZöllerNollkommer, ZPO, 28. Auf!., § 690 Rn 14).

    Eine Antragsänderung, die die Identität es Anspruchs unberührt lässt, beendet daher die Hemmung nicht (vg!. BGH, NJW-RR 1997, 1217, juris-Rn. 19; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 3 U 145/09, juris-Rn. 96; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Auf!., § 204 Rn. 13).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06

    CAD-Software

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 3 O 340/10
    Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil eine ohne Einschränkungen im Internet zum Download bereitgestellte Datei jederzeit von jedermann heruntergeladen und weiterverbreitet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2009, 864 "CAD-Software,\ juris-Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2010 - 3 U 145/09

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatz wegen des Ausbaus von Einrichtungen einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 3 O 340/10
    Eine Antragsänderung, die die Identität es Anspruchs unberührt lässt, beendet daher die Hemmung nicht (vg!. BGH, NJW-RR 1997, 1217, juris-Rn. 19; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 3 U 145/09, juris-Rn. 96; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Auf!., § 204 Rn. 13).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 3 O 340/10
    Die Vorschrift wurde erst mit Gesetz vom 07.07.2008 eingefügt (vgl. BGH, Urt. vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 173, juris-Rn. 6).
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