Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 20.06.2011

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 2/3 O 422/01, 2-03 O 422/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7076
LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 2/3 O 422/01, 2-03 O 422/01 (https://dejure.org/2002,7076)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2/3 O 422/01, 2-03 O 422/01 (https://dejure.org/2002,7076)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2/3 O 422/01, 2-03 O 422/01 (https://dejure.org/2002,7076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 1 UWG

  • JurPC

    UWG § 1; BGB § 312 c; EGBGB Art. 240; BGB-InfoV § 1
    Fax-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben unaufgeforderter Telefax-Werbung; Informationspflichten bei Werbung über Telefax; Versendung gebührenpflichtiger Informationen und Angebote über Faxabruf; Anspruch auf Unterlassung von Werbung per Telefax; Unaufgeforderte Telefax-Werbung im privaten Bereich; ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1468
  • GRUR-RR 2002, 269
  • MMR 2002, 395
  • K&R 2002, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01

    Fernabsatzvertrag: Pflichtangaben beim Warenverkauf an Privatverbraucher über

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 3 O 422/01
    Der Verstoß gegen die Pflichtangaben stellt zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG dar (OLG Frankfurt a.M. MMR 2001, 529/530 ).
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 3 O 422/01
    Denn er ist in der Lage, einen in seinem Betrieb begangenen Wettbewerbsverstoß zu verhindern ( BGH GRUR 1957, 342/347 - Underberg).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 3 O 422/01
    Regelmäßig und so auch hier wird die Vermutung der Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt (BGH GRUR 1998, 1039/1049 - Fotovergrößerungen).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 3 O 422/01
    Schon im Hinblick auf die kostenmäßige Belastung durch das Betreiben des Gerätes, wie Strom, Toner, Wartung, den Ausdruck selbst sowie das Papier und die Blockierung des Geräts beim Einlauf von Werbeschreiben, ist es grundsätzlich wettbewerbswidrig, an einen Gewerbetreibenden Telefaxschreiben zu richten, wenn dieser nicht damit einverstanden ist oder sein Einverständnis - z.B. im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung - nicht vermutet werden kann (BGH GRUR 1996, 208 - Telefax-Werbung).
  • LG Kassel, 16.06.2003 - 1 S 40/03
    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit u. a. der Rechtsprechung des Landgerichts Zweibrücken (6 O 4/01), des Landgerichts Bochum (Urteil vom 11. Dezember 2001, Az. 9 S 249/01) und des Landgerichts Frankfurt (NJW-RR 2002, 1468) in ähnlich gelagerten Fällen.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.06.2011 - 2-03 O 422/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33850
LG Frankfurt/Main, 20.06.2011 - 2-03 O 422/01 (https://dejure.org/2011,33850)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.06.2011 - 2-03 O 422/01 (https://dejure.org/2011,33850)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 2-03 O 422/01 (https://dejure.org/2011,33850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wie hartnäckigen Fax-Spammern gerichtlich beizukommen ist / Ordnungsgeld von 30.000,00 EUR

  • openjur.de

    Ordnungsmittelverfahren wegen des Verstoßes gegen eine eV, die es der Schuldnerin untersagt unaufgefordert Faxwerbung an Dritte zu senden; empfindliches Ordnungsgeld

  • kanzlei.biz

    30.000 Euro Strafe für Fax-Werbung

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeldbeschluss von 30000 EUR wegen unverlangter Faxwerbesendung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 26.07.1996 - 1 W 128/96
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2011 - 3 O 422/01
    Vielmehr verpflichtet ein solcher Titel den Unterlassungsschuldner auch dazu, auf die von ihm eingeschalteten Dritten einzuwirken und deren Mitwirkung bei der Herbeiführung des Erfolges zu verhindern (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.07.1996, Az.: 1 W 128/96 m.w.N.).
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