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   LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 2-06 O 142/15   

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https://dejure.org/2015,12253
LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 2-06 O 142/15 (https://dejure.org/2015,12253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.04.2015 - 2-06 O 142/15 (https://dejure.org/2015,12253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. April 2015 - 2-06 O 142/15 (https://dejure.org/2015,12253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Die Parteien streiten im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens über die kartellrechtliche Beurteilung des DFB-Reglements für Spielervermittlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • zeit.de (Pressebericht, 30.04.2015)

    Klage gegen DFB: Spielervermittler bekommt teils recht

  • sportsandlaw.de (Kurzinformation)

    Spielervermittlerreglement des DFB teilweise ungültig

  • kicker.de (Pressemeldung, 30.04.2015)

    Einstweilige Verfügung gegen den DFB: Spielervermittlerreglement in vier Punkten ausgehebelt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 30.04.2015)

    Klage gegen DFB: Teilerfolg für Spielerberater

  • causasportnews.com (Kurzinformation)

    DFB-Spielervermittlerregelung fällt bei gerichtlicher Kontrolle teilweise durch

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sportrecht: DFB-Reglements teilweise unwirksam - Spielervermittler dürfen weiterhin Provision für minderjährige Lizenzspieler verlangen

  • halternerzeitung.de (Pressebericht, 30.04.2015)

    Klage gegen DFB: Spielervermittler bekommt teils recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    Der Umstand allein, dass eine Sportverband einseitig Sportler als "Amateure" oder Vereine als "Amateurvereine" qualifiziert, schließt nicht aus, dass die Tätigkeit dieser Sportler oder Vereine zum Wirtschaftsleben i.S. von Artikel 2 EG gehört (EuG WuW 2005, 325, Rnr. 70 - Piau).

    Dieses Reglement fällt auch nicht unter die Organisationsfreiheit der Sportverbände wie etwas Spielregeln (EuG WuW 2005, 325, Rnr. 70 - Piau).

    Es stellt daher einen Beschluss einer Unternehmensvereinigung i.S. von Artikel 101 AEUV dar (EuG WuW 2005, 325, Rnr. 73 - Piau), der die gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln beachten muss, sobald er Wirkungen in der Gemeinschaft zeitigt.

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    Der rechtliche Rahmen, in dem Beschlüsse von Unternehmen gefasst werden, und die rechtliche Einordnung dieses Rahmens durch die nationalen Rechtsordnungen sind für die Anwendbarkeit der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln unerheblich (Urteil des Gerichtshofes vom 30.1. 1985 in der Rechtssache 123/83, BNIC, Slg. 1985, 391, Rnr. 17).
  • BGH, 31.10.1991 - IX ZR 303/90

    Anspruch des unentgeltlich für den Mandanten tätigen Rechtsanwalts; Zahlung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    Bei einer Maklertätigkeit liegt eine anwaltliche Tätigkeit nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen der erbrachten Maklerleistungen seinem Auftraggeber rechtlichen Rat von nicht nur unerheblicher Bedeutung zuteilwerden lässt (BGH NJW 1992, 681, 682; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Rnr. 78), was hier nicht vorgetragen ist und auch nicht Gegenstand des Reglements ist.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    Im Übrigen hat nach der Rechtsprechung des EuGH ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung verhindert (EuGH Slg. 2002, I-1577, Rn. 95 - Wouters).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    Es handelt sich also um eine wirtschaftliche Tätigkeit, die die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat und nicht den spezifischen Charakter des Sports betrifft, wie er in der Rechtsprechung des EuGH definiert worden ist (EuGH NJW 1996, 505, Rnr. 127 - Bosman; EuGH EuZW 2000, 375, Rnr. 53 bis 60 -Lehtonen und Castors Braine).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    Dem steht auch nicht das "Reiter-Urteil" des BGH entgegen (NJW 1995, 583).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96

    EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    Es handelt sich also um eine wirtschaftliche Tätigkeit, die die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat und nicht den spezifischen Charakter des Sports betrifft, wie er in der Rechtsprechung des EuGH definiert worden ist (EuGH NJW 1996, 505, Rnr. 127 - Bosman; EuGH EuZW 2000, 375, Rnr. 53 bis 60 -Lehtonen und Castors Braine).
  • EuGH, 15.05.1975 - 71/74

    Fruit- en Groentenimporthandel und Frubo / Kommission

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    101 AEUV gilt für Vereinigungen insoweit, als deren eigene Tätigkeit oder die der in ihnen zusammengeschlossenen Unternehmen auf die Wirkungen abzielt, die diese Bestimmung unterbinden will (Urteil des Gerichtshofes vom 15.5. 1975 in der Rechtssache 71/74, Frubo/Kommission, Slg. 1975, 563, Rnr. 30).
  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15
    So hat der EuGH in der Entscheidung "Meca-Medina" (EuZW 2006, 593) die Dopingkontrollregeln des IOC als grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Art. 81 EG (nunmehr Art. 101 AEUV) unterfallend angesehen.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19

    Kartellrechtlicher Prüfungsmaßstab für Reglement für Spielervermittlung

    Es ist im Übrigen nicht erkennbar, warum der Antragsgegner die Durchsetzung der eingegangenen Verpflichtungen durch die Spielervermittler nicht ebenso gut vor den ordentlichen Gerichten erreichen könnte...." (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2015 - 2 6 O 142/15, Rn 60 bei juris).
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