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   LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 2-06 O 162/11   

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https://dejure.org/2011,7768
LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 2-06 O 162/11 (https://dejure.org/2011,7768)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.08.2011 - 2-06 O 162/11 (https://dejure.org/2011,7768)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. August 2011 - 2-06 O 162/11 (https://dejure.org/2011,7768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang des kennzeichenrechtlichen Schutzes der §§ 14, 15 MarkenG gegenüber dem Namensschutz aus § 12 BGB (hier: Bezeichnung: "Eintracht Frankfurt e.V. "); Namensanmaßung i.S.d. § 12 BGB durch unbefugten Gebrauch des gleichen Namens einer (auch juristischen) Person

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fußballverein "Eintracht Frankfurt e.V.” obsiegt im Namensrechtsstreit gegen "AC Eintracht Frankfurt a.M.”

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urteil im Namensstreit: 'Große' Eintracht ringt 'kleine' Eintracht nieder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensstreit endet mit Sieg für die Eintracht-Fußballer

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 14 MarkenG; § 12 BGB
    "Eintracht Frankfurt" ist kein Ringerverein - Fußballclub Eintracht Frankfurt hält ältere Namens- und Markenrechte als Ringerverein "AC Eintracht Frankfurt"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußballer setzen Ringer schachmatt - Ringerverein darf sich nicht "AC Eintracht Frankfurt" nennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "ac-eintracht-frankfurt.de" verletzt Markenrechte von Eintracht Frankfurt

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Zwietracht wegen Eintracht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zwietracht: Eintracht Frankfurt Fussball AG verteidigt Namens- und Markenrechte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung des Namens- und Markenrecht - Ringverein darf sich weiter "AC Eintracht Frankfurt" nennen - Fußballverein "Eintracht Frankfurt" hält ältere Namens- und Markenrechte

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    39 Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH, GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung, m.w. Nachw.).

    Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und/oder eine besondere Bekanntheit der prioritätsälteren Kennzeichnung ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. BGH, GRUR 2001, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung m.w. Nachw.).

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    In dieser Höhe fällt die Geschäftsgebühr in durchschnittlichen Rechtssachen als Regelgebühr an (BGH NJW-RR 2007, 420 Rn. 8), zumal im gewerblichen Rechtsschutz (BGH GRUR 2010, 1120).

    Für Rahmengebühren entspricht es allgemeiner Meinung, dass dem Rechtsanwalt bei der Festlegung der konkreten Gebühr ein Spielraum von 20 v.H. (sog. Toleranzgrenze) zu-steht (BGH NJW-RR 2007, 420).

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    Es reicht bereits aus, wenn die Handlungen der Förderung eines beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszweckes dienen, wo-bei Gewinnabsicht, Entgeltlichkeit oder ein Wettbewerbsverhältnis nicht begriffsnotwendig sind (BGH GRUR 1987, 438, 440 - Handtuchspender).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    Zwar geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2002, 622 - shell.de) der kenn-zeichenrechtliche Schutz der §§ 14, 15 MarkenG grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    Die Einreichung einer Markenanmeldung begründet stets eine Erstbegehungsgefahr hinsichtlich gerade markenmäßiger Benutzung des angemeldeten Zeichen im geschäftlichen Verkehr (BGH GRUR 2008, 912 - Metrosex) für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    Dies schließt allerdings nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (std. Rspr., z.B. BGH GRUR 2009, 1055 - ai rdsl).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    In dieser Höhe fällt die Geschäftsgebühr in durchschnittlichen Rechtssachen als Regelgebühr an (BGH NJW-RR 2007, 420 Rn. 8), zumal im gewerblichen Rechtsschutz (BGH GRUR 2010, 1120).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    39 Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist die Frage der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH, GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung, m.w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07

    Navigon/Nav N Go

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    Soweit bei der Anmeldung speziell von Gemeinschaftsmarken, die eine ältere nationale Marke verletzen, aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Konkretisierung der Benutzungsgefahr auf Deutschland zu verlangen ist (OLG Hamburg NJOZ 2008, 2753, 2755 - Navigon), liegt diese hier unzweifelhaft vor.
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
    28 b) Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt dann vor, wenn ein anderer unbefugt den gleichen Namen einer (auch juristischen) Person gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namenträgers verletzt (BGB NJW 2003, 2978 - maxem.de).
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