Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 2-06 O 271/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14620
LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 2-06 O 271/13 (https://dejure.org/2014,14620)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.05.2014 - 2-06 O 271/13 (https://dejure.org/2014,14620)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 2-06 O 271/13 (https://dejure.org/2014,14620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtendes Mediationsverfahren in den AGB einer Rechtsschutzversicherung

  • Wolters Kluwer
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Mediatorenklausel" unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung darf nicht zur Mediation zwingen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß einer Rechtsschutzversicherung gegen Recht auf freie Anwaltswahl bei Vorschaltung eines Mediationsverfahrens

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzulässige "Mediationsklausel" in Rechtsschutzversicherungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß einer Rechtsschutzversicherung gegen Recht auf freie Anwaltswahl bei Vorschaltung eines Mediationsverfahrens

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    VVG §§ 125, 127 I, 129; MediationsG §§ 1, 2 I, II; BGB § 307;
    UWG §§ 4 Nr. 11, 5 I Nr. 1, 5a, 12 III; UKlaG §§ 1, 3 I 1 Nr. 2, 7

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzulässige "Mediationsklausel" in Rechtsschutzversicherungen -

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung darf den Mediator nicht vorschreiben

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz-Versicherung darf Kunden nicht zur Mediation verpflichten und auch keinen bestimmten Mediator vorschreiben

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzulässige Mediationsklausel in Rechtsschutzversicherungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Einschränkung der Wahl des Mediators durch Rechtsschutzversicherungsbedingungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    Eine teilbare Klausel ist zum besseren Verständnis zwar ebenfalls im vollen Wortlaut wiederzugeben, jedoch ist der Antrag auf den unwirksamen Teil zu beschränken, da die Klage anderenfalls partiell unbegründet ist (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Entsprechend gilt, soweit die Klägerin ihre Klage zusätzlich auf einen Verstoß gegen das UKlaG stützt (z.B. jeweils AGB-Kontrolle über § 4 Nr. 11 UWG und § 1 UKlaG, vgl. insofern u.a.BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 20).

    b) Hinsichtlich der Anträge zu I. 2. und 3 sind bei der Fassung eines Unterlassungsantrags im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes ohne Verstoß gegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in der verallgemeinerten Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf dessen Interessen an (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Die Erstreckung des Anwaltswahlrechts über die europarechtlich vorgegebenen Gerichts- und Verwaltungsverfahren hinaus auf die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen gründet allein darauf, dass Versicherer in Deutschland - anders als in anderen EU-Staaten - die Interessen des Versicherungsnehmers nicht selbst wahrnehmen können (BGH (U.v. 04.12.2013 - IV ZR 215/12), juris, Rn. 29 f. m.w.N.).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-442/12

    Sneller - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    In der späteren Entscheidung Stark gegen D.A.S. (EuGH (U.v. 26.05.2011 - C-293/10), juris, Rn. 33 f.; bestätigt durch Urteil vom 07.11.2013 - C-442/12, juris, Rn. 26 f.) machte der EuGH deutlich, dass eine Einschränkung der Kostenübernahme durch den Versicherer nicht zwangsläufig mit einer Beschränkung der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers gleichzusetzen sei.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    a) Im Fall einer nur anteiligen Berechtigung einer Abmahnung ist die Höhe der zu erstattenden Abmahnkosten nach gefestigter Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung - und nicht unter Zugrundelegung des begründeten Teils des Gegenstandswerts der Abmahnung - zu bestimmen (vgl. BGH (U.v. 31.05.2012 - I ZR 45/11) - Missbräuchliche Vertragsstrafe, GRUR 2012, 949, 953 m.w.N.).
  • EuGH, 26.05.2011 - C-293/10

    Stark

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    In der späteren Entscheidung Stark gegen D.A.S. (EuGH (U.v. 26.05.2011 - C-293/10), juris, Rn. 33 f.; bestätigt durch Urteil vom 07.11.2013 - C-442/12, juris, Rn. 26 f.) machte der EuGH deutlich, dass eine Einschränkung der Kostenübernahme durch den Versicherer nicht zwangsläufig mit einer Beschränkung der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers gleichzusetzen sei.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-199/08

    Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    Dies erachtete der EuGH als Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 a) Rechtsschutzversicherungsrichtlinie von 1987 (U.v. 10.09.2009 - C-199/08), juris, Rn. 46 ff.; BGH, a.a.O., Rn. 32).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    Zu diesen Aufgaben gehört die Abwehr solcher Gesetzesverletzungen und Wettbewerbsverstöße, die die von der Klägerin zu vertretenden Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder berühren (BGH (Urteil vom 26.10.1989 - I ZR 242/87) - Anwaltswahl durch Mieterverein, zitiert nach juris Rdnr. 17, 19 ff; BGH (Urteil vom 02.04.1998 - I ZR 4/96) - Zweigstellenverbot, zitiert nach juris Rdnr. 13 ff).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    Soweit nach der Entscheidung "Zählrate" des 6. Zivilsenats des OLG Frankfurt a.M. einzelne Verbote nicht ohne Verstoß gegen die Dispositionsmaxime mit einer Gesetzeswidrigkeit begründet werden, die die Klägerin insoweit nicht geltend macht (B.v. 04.04.2013 - 6 W 85/12), zitiert nach juris, Rn. 5 f.), hat die Klägerin deutlich gemacht, dass sie sich insgesamt, und damit auch hinsichtlich des Antrags zu I. 1. a), darauf beruft, die Auswahl des Mediators durch die Beklagte sei unzulässig.
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    Eine Zuständigkeit nach UWG würde zwar prinzipiell an § 14 Abs. 2 UWG scheitern, demzufolge eine Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO bei Vereinen und Körperschaften i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht in Betracht kommt, allerdings sind UWG-Verstöße im Streitfall entsprechend § 17 Abs. 2 GVG mit zu behandeln (vgl. BGH (B.v. 10.12.2002 - X ARZ 208/02), juris, Rdnr. 10 ff.).
  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 242/87

    Anwaltswahl durch Mieterverein

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13
    Zu diesen Aufgaben gehört die Abwehr solcher Gesetzesverletzungen und Wettbewerbsverstöße, die die von der Klägerin zu vertretenden Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder berühren (BGH (Urteil vom 26.10.1989 - I ZR 242/87) - Anwaltswahl durch Mieterverein, zitiert nach juris Rdnr. 17, 19 ff; BGH (Urteil vom 02.04.1998 - I ZR 4/96) - Zweigstellenverbot, zitiert nach juris Rdnr. 13 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht