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   LG Frankfurt/Main, 17.06.2015 - 2-06 O 459/13   

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LG Frankfurt/Main, 17.06.2015 - 2-06 O 459/13 (https://dejure.org/2015,61596)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.06.2015 - 2-06 O 459/13 (https://dejure.org/2015,61596)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 2-06 O 459/13 (https://dejure.org/2015,61596)
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    Schuhsohlenstreit: Puma, Adidas und der Styropor-Look

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 20 U 143/15

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf

    Das Landgericht Frankfurt a.M. hat die Verletzungsklage ebenso wie die Nichtigkeitswiderklage der hiesigen Antragstellerin durch Urteil vom 17.06.2015 abgewiesen (Az. 2-06 O 459/13, Anlage ASt 2).

    Die Antragstellerin ist vorliegend dem Vortrag der Antragsgegnerinnen, dass die styroporartige Modularstruktur dadurch erzeugt wird, dass durch das Wärme-/ Dampfverfahren eTPU-Partikel miteinander verschmolzen werden, nicht entgegengetreten und hat vielmehr in dem parallelen Geschmacksmusterstreitverfahren der Parteien umgekehrten Rubrums vor dem Landgericht Frankfurt a.M. (Az. 2-06 O 459/13) selbst ausdrücklich geltend gemacht, dass die Schuhaußenkontur der für die Antragsgegnerin zu 1) eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die eine "typische" eTPU-Sohle ohne besondere Verarbeitungsparameter zeigt, ausschließlich technisch bedingt sei.

  • OLG Nürnberg, 08.01.2020 - 3 U 2219/19

    Berurteilung der technischen Bedingtheit von Merkmalen bei Geschmacksmustern

    Der Schutzumfang des Geschmacksmusters erstreckt sich nicht auf diejenigen Bestandteile, deren Gestaltung ausschließlich technisch bedingt ist; ausschließlich technisch bedingte Gestaltungsmerkmale sind im Rahmen der Verletzungsprüfung auszublenden (LG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2015 - 2-06 O 459/13, juris-Rn. 102; vgl. auch Ruhl, in Ruhl/Tolkmitt, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Art. 10 Rn. 75).
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