Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 2-06 O 802/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35312
LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 2-06 O 802/06 (https://dejure.org/2007,35312)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.07.2007 - 2-06 O 802/06 (https://dejure.org/2007,35312)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 2-06 O 802/06 (https://dejure.org/2007,35312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,35312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 115/00

    Verwendung einer fremden Marke als Internet-Domain

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Eine marken- oder firmenmäßige Benutzung von Domains wird regelmäßig angenommen, wenn sie zu einer aktiven Homepage führen (OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4080, 4083 - www.metrosex.de; Ingerl/Rohnke, 2. Aufl., nach § 15 MarkenG, Rn. 80 m.w.N.).

    Für die Kennzeichenverletzung durch Domains gelten die allgemeinen Grundsätze der Verwechslungsgefahr (vgl. OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de).

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Der Schutzbereich von Unternehmenskennzeichen ist auch bei geringer Kennzeichnungskraft nicht auf völlig identische Verletzungsformen beschränkt (vgl. BGH GRUR 1989, 449, 450 - MARITIM; Ingerl/Rohnke, § 15 MarkenG, Rn. 52 m.w.N.).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Klagezeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien besteht nach ständiger Rechtsprechung eine Wechselbeziehung, so dass ein geringer Grad eines Kriteriums durch die anderen ausgeglichen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 898 - de facto; grundlegend EuGH WRP 1998, 39 - Sabèl / Puma).
  • OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03

    Markenrechtsverstoß durch Verwendung einer Website mit Firmenkurzbezeichnung als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Bestehen sie erkennbar nur aus Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe z.B. in schriftlicher Form einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne dar, da sie der Verkehr ohne weiteres als Bezeichnung des über die Internetadresse erreichbaren Unternehmens verstehen wird (OLG Hamburg, MMR 2004, 415, 416 - awd-aussteiger.de).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Der Freigabeanspruch ist Bestandteil des markenrechtlichen Beseitigungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Dies wird angenommen, wenn eine beschreibende Verwendung nicht feststellbar ist (BGH GRUR 1999, 492, 494 - Altberliner).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Klagezeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien besteht nach ständiger Rechtsprechung eine Wechselbeziehung, so dass ein geringer Grad eines Kriteriums durch die anderen ausgeglichen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 898 - de facto; grundlegend EuGH WRP 1998, 39 - Sabèl / Puma).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann der vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleitete Schutz als Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2 MarkenG beansprucht werden, sofern er seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE).
  • OLG Hamburg, 28.07.2005 - 5 U 141/04

    "www.metrosex.de"; Benutzung eines Kennzeichens durch Registrierung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06
    Eine marken- oder firmenmäßige Benutzung von Domains wird regelmäßig angenommen, wenn sie zu einer aktiven Homepage führen (OLG Hamburg, GRUR 2001, 838, 839 - 1001buecher.de; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4080, 4083 - www.metrosex.de; Ingerl/Rohnke, 2. Aufl., nach § 15 MarkenG, Rn. 80 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht