Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 2-07 O 364/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,77352
LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 2-07 O 364/15 (https://dejure.org/2016,77352)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.06.2016 - 2-07 O 364/15 (https://dejure.org/2016,77352)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 2-07 O 364/15 (https://dejure.org/2016,77352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,77352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Ceská sporitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit sowie

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 7 O 364/15
    Wesensmerkmal einer vertraglichen Verbindlichkeit ist nach der Rechtsprechung des EuGH eine von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung (vgl. EuGH, Urteil vom 14. März 2013 - C-419/11 - m. w. N.).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 7 O 364/15
    Dem steht nicht der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Stuttgart entgegen, da dieser jedenfalls hinsichtlich der Frage der internationalen Zuständigkeit keine Bindungswirkung gemäß § 281 ZPO entfaltet (vgl. BGH NJW 1965, 1665; Foerste in Musielak/Voit, Kommentar zur ZPO, 13. Aufl., Rn. 15 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16

    Internationale Zuständigkeit für Rückgriffsansprüche des Darlehensgebers

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.6.2016, Az.: 2-07 O 364/15, wird zurückgewiesen.

    auf ihre Berufung das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10.6.2016 (2-07 O 364/15) im Kostenpunkt aufzuheben und im Übrigen dahin abzuändern, dass die Klage zulässig ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht