Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 23.08.2011 - 2-11 S 110/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Eigenbedarf bei langjährigem Mieter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
84-jähriger Mieter muss Wohnung wegen Eigenbedarfskündigung räumen; Räumung einer Wohnung wegen Eigenbedarfskündigung; Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung bei genauer Darlegung für die Dringlichkeit des Eigenbedarfs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546; BGB § 574 Abs. 1
84-jähriger Mieter muss Wohnung wegen Eigenbedarfskündigung räumen; Räumung einer Wohnung wegen Eigenbedarfskündigung; Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung bei genauer Darlegung für die Dringlichkeit des Eigenbedarfs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Kindeswohl" vor Gebrechtlichkeit im Eigenbedarfsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile zur Eigenbedarfskündigung - Wer ist im Recht?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kranker, alter Mieter muss umziehen - Eigenbedarf: Das Interesse der Vermieter und ihrer Kinder ist vorrangig
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Rechtmäßige Eigenbedarfskündigung gegenüber einem kranken 84jährigen Mieter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Die Abwägung zwischen den Interessen der Parteien
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigenbedarfskündigung gegenüber 84-jährigem Mieter kann zulässig sein - Eigennutzungsinteresse des Eigentümers muss Bestandsinteresse des Mieters überwiegen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarf: Kindeswohl vor Gebrechlichkeit? (IMR 2012, 13)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 13.04.2011 - 33 C 4577/10
- LG Frankfurt/Main, 23.08.2011 - 2-11 S 110/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3526
- NZM 2011, 774
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
Bei ähnlich gelagerten Sachverhalten kann bei der Abwägung je nach Einzelfall ein Überwiegen der Interessen des Vermieters oder des Mieters möglich sein (vgl. etwa LG Dresden, Urteil vom 5. August 2003 - 4 S 547/02, nicht veröffentlicht, nachfolgend Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143 unter II 2 [iVm dem Tatbestand] sowie LG München I, NJW-RR 2014, 1108 ff. einerseits; vgl. LG Frankfurt am Main, NJW 2011, 3526 f. andererseits, das allerdings ein Sachverständigengutachten nicht eingeholt hat). - VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 153/13
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer auf eine …
Der Sachverhalt sei nicht mit einem vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall (NJW 2011, 3526 f.) vergleichbar, weil es sich bei der Beteiligten zu 3 um eine in einfachsten Verhältnissen allein lebende, fast 80-jährige Person handele, die nach den bekannten Umständen nicht in der Lage sei, ihre Lebensverhältnisse selbst und nach ihren eigenen Vorstellungen in einer anderen Wohnung neu zu organisieren.