Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 18.08.2011 - 2-13 O 212/10 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.08.2011 - 2-13 O 212/10
- OLG Frankfurt, 04.02.2013 - 16 U 161/11
- BGH, 23.10.2013 - V ZR 60/13
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 04.02.2013 - 16 U 161/11
Streit um die Herausgabe antiker Gefäße zwischen einem Staat und einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.08.2011 (2-13 O 212/10) wird zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt Az. 2-13 O 212/10 vom 30. Juni 2011 den Beklagten zu verurteilen, die in seinem Besitz befindlichen drei vorchristlichen phrygischen Omphalosschalen und zwei byzantinischen Hängegefäße an die Klägerin herauszugeben,.
unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt 2-13 O 212/10 vom 30. Juni 2011 den Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines Ordnungsgelds bis zu 250.000,- EUR wahlweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft zu unterlassen, mit beweglichen, schutzwürdigen türkischen Kulturgütern im Sinne des § 23 des türkischen Gesetzes zum Schutz von Kultur- und Naturgut vom 21. Juli 1983 in der Fassung vom 14. Juli 2004 Handel zu treiben, wenn hierfür im Einzelfall keine schriftliche Bewilligung des türkischen Kultur- und Tourismusministeriums gemäß § 26 dieses Gesetztes vorliegt.