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LG Frankfurt/Main, 23.12.2016 - 2-13 S 100/15 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 2-13 S 100/15 (https://dejure.org/2016,55977)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Anfechtungsklage oder Protokollberichtigung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wahrheit ist keine zwingende Eigenschaft des Protokolls!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wahrheit ist keine zwingende Eigenschaft des Protokolls! (IMR 2017, 283)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 11.05.2015 - 330 C 33/13
- AG Offenbach, 30.11.2016 - 330 C 33/13
- LG Frankfurt/Main, 23.12.2016 - 2-13 S 100/15
- OLG Frankfurt, 13.03.2018 - 2 W 44/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Offenbach, 11.05.2015 - 330 C 33/13
Protokollberichtigung muss durch Zeugenbeweis ermittelt werden.
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.12.2016 - 13 S 100/15
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 11.05.2015 (Az.: 330 C 33/13) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 11.05.2015 (Az.: 330 C 33/13) ist begründet.
- OLG Frankfurt, 13.03.2018 - 2 W 44/17
Wohnungseigentümer: Streitwert für Protokollberichtigung
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main - 13. Zivilkammer (Az. 2-13 S 100/15) - wird zurückgewiesen.