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   LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 2-13 S 108/20   

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https://dejure.org/2020,42117
LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 2-13 S 108/20 (https://dejure.org/2020,42117)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.12.2020 - 2-13 S 108/20 (https://dejure.org/2020,42117)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 2-13 S 108/20 (https://dejure.org/2020,42117)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf persönliche Teilnahme an der Eigentümerversammlung auch während der Corona-Pandemie, Vollzugsinteresse vor Aussetzungsinteresse, Teilnehmerbeschränkung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorrang des Vollzugsinteresses von Eigentümerbeschlüssen /Anspruch auf Teilnahme an der Versammlung während des Lockdowns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer haben Anspruch auf Teilnahme an Eigentümerversammlung - auch in Zeiten von Corona

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Aussetzung eines Beschlusses im Eilverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilnahme an Eigentümerversammlung trotz Corona-Pandemie - Corona-Virus

  • casa-cura.de PDF (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Corona und Teilnahme an der Eigentümerversammlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen während Virus-Pandemie - Bewerben von Vertretungsmöglichkeiten durch Verwalter sowie Anmietung eines Saals anhand zu erwartender Teilnehmerzahl nicht zu beanstanden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Teilnahme an Eigentümerversammlung - trotz Corona! (IMR 2021, 78)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 355
  • MDR 2021, 480

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Lemgo, 24.08.2020 - 16 C 10/20

    Eigentümerversammlung im Vollmachtsverfahren mit alleiniger Anwesenheit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20
    Denn die Eigentümer haben nicht nur das Recht, ihren Willen durch das Abstimmungsverhalten zum Ausdruck zu bringen, sondern auch durch Wortmeldungen auf der Versammlung die Mehrheit in Richtung der von ihnen gewünschten Willensbildung zu beeinflussen (Schmidt/Zschieschack, COVID-19, 2. Aufl., § 4 Rn. 25; AG Lemgo ZWE 2020, 480 mit Anm. Greiner).

    Anders als das Amtsgericht meint, enthält die Einladung keine "Ausladung" einzelner Eigentümer (anders bei AG Lemgo ZWE 2020, 480, wo ausdrücklich darauf verwiesen wurde, nicht zu erscheinen), in der hier maßgeblichen Einladung ist lediglich darauf verwiesen worden, dass ein Versammlungssaal für 10 Personen angemietet wurde, zugleich ist auf die Erteilung von Vollmachten hingewiesen worden.

    Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie, in welchen der Verwalter bei der Auswahl des Versammlungsortes die Abstandsgebote und Hygiene-Vorschriften einzuhalten hat, ist es ein sachgerechtes Ermessenskriterium, sich bei der Auswahl des Versammlungsortes an der zu erwartenden Teilnehmerzahl zu orientieren und dabei Vertretungsmöglichkeiten aktiv zu bewerben (zu den Einzelheiten ..., COVID-19, 2. Aufl., § 4 Rn. 11, 47 ff.; ebenso Först NZM 2020, 493 (496); Greiner ZWE 2020, 480).

    Bei der Auswahl in welcher Größe ein Versammlungsort angemietet wird, darf sich der Verwalter natürlich von der zu erwartenden Teilnehmerzahl leiten lassen und muss (wie sonst allerdings auch) nicht, jedenfalls wenn dies nicht zu erwarten ist, einen Saal anmieten, der in jedem Falle sämtliche Eigentümer fasst (zutreffend Greiner ZWE 2020, 480; offengelassen AG Dortmund ZMR 2020, 790).

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20
    Dabei kann dahinstehen, in welchen Fällen des Eingriffs in Mitwirkungsrechte der Eigentümer eine Nichtigkeit eines Beschlusses anzunehmen ist und wann lediglich von einer Anfechtbarkeit auszugehen ist (vgl. dazu jüngst BGH NZM 2020, 563 Rn. 18 für den Fall der Nichtladung eines werdenden Wohnungseigentümers; vertiefend Staudinger/Häublein § 23 WEG Rn. 252 ff.), denn die Einladung ist nicht zu beanstanden.
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10

    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20
    Auch diese Ankündigung ist nicht zu beanstanden, denn wenn eine Versammlung nicht durchgeführt werden kann, kommt dem Verwalter als Einladenden auch die Aufgabe zu, die Versammlung abzusagen (BGH NJW-RR 2011, 1519 Rn. 9; vgl. auch LG Meiningen NZM 2020, 992).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 13 S 17/16

    Hat ein Wohnungseigentümer im Wege der einstweiligen Verfügung die vorübergehende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20
    Das Verfahren ist nach dem bisherigen Verfahrensrecht - gegen die übrigen Eigentümer (Kammer NZM 2018, 290) - weiter zu führen (§ 48 Abs. 5 WEG), materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (dazu Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223), wobei bezüglich der sich hier stellenden Fragen eine Rechtsänderung ohnehin nicht eingetreten ist.
  • LG Meiningen, 04.08.2020 - 4 T 119/20

    Wohnungseigentumsache: Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Einladung zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20
    Auch diese Ankündigung ist nicht zu beanstanden, denn wenn eine Versammlung nicht durchgeführt werden kann, kommt dem Verwalter als Einladenden auch die Aufgabe zu, die Versammlung abzusagen (BGH NJW-RR 2011, 1519 Rn. 9; vgl. auch LG Meiningen NZM 2020, 992).
  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20
    Die Anfechtungsklage hat also gerade keine aufschiebende Wirkung (BayObLGZ 1972, 246).
  • LG Frankfurt/Main, 14.01.2021 - 13 S 26/20

    Dürfen Wohnungseigentümer ungeprüft unzulässige bauliche Veränderungen billigen?

    Das Verfahren ist nach dem bisherigen Verfahrensrecht - gegen die übrigen Eigentümer - weiter zu führen (§ 48 Abs. 5 WEG), materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (Kammer, Urteil vom 17.12.2020 - 2-13 S 108/20; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223), wobei bezüglich der sich hier stellenden Fragen eine Rechtsänderung ohnehin nicht eingetreten ist.
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Auch der Hinweis, dass die Versammlung abgebrochen werden muss, wenn die Anzahl der erschienenen Eigentümer zu einer Unterschreitung der Mindestabstandsregeln führe, war unter den damaligen Umständen gerechtfertigt, ebenso das Bewerben der Möglichkeit, sich vertreten zu lassen (vgl. Kammer, Urteil vom 17.12.2020 - 2-13 S 108/20, ZWE 2021, 134 = NJW-RR 2021, 144).
  • AG München, 06.12.2021 - 1293 C 19127/21

    Wohnungseigentumsversammlung unter 2GPlus-Bedingungen

    Die Eigentümer haben nicht nur das Recht, ihren Willen durch das Abstimmungsverhalten zum Ausdruck zu bringen, sondern auch durch Wortmeldungen auf der Versammlung die Mehrheit in Richtung der von Ihnen gewünschten Willensbildung zu beeinflussen (vgl. Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020, Az. 2-13 S 108/20 m. w. N.).
  • LG München I, 18.05.2022 - 1 S 8843/21

    Teilerfolg der Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung in

    Vielmehr durfte sich die Verwalterin an der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer orientieren, konnte daher zu der Versammlung einladen und musste diese auch nicht wieder absagen, solange nicht feststand, dass mehr als 100 bzw. ab dem 23.10.2020 mehr als 50 Teilnehmer persönlich anwesend sein würden (vgl. LG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.12.2020, Sz: 2-13 S 108/20, ZWE 2021, 134, Rn 9; Zschieschack in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl., § 4 Rn 11).

    Hieraus war für die Eigentümer ersichtlich, dass jedem, der dies tatsächlich wünschte, die Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung auch ermöglicht werden sollte bzw. die Versammlung nicht durchgeführt würde, wenn die maximal zulässige Teilnehmerzahl von 50 überschritten werden sollte (vgl. auch LG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.12.2020, Sz: 2-13 S 108/20, ZWE 2021, 134, Rn 10).

  • LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20

    Beschlussanfechtung einer WEG

    Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 74/08, Rn. 12, für die Anfechtung von Beschlüssen anlässlich der Änderung des WEG vom 26.03.2007, BGBl. I S. 370, die vor dem 1. Juli 2007 gefasst wurden; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.01.2021 - 2-13 S 26/20 - Rn. 14 und Urteil vom 17.12.2020 - 2-13 S 108/20 - Rn. 7; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEGRecht 2021, Kap. 14 Rn. 223).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

    Kammer ZWE 2021, 134; für Nichtigkeit bei Einladung zu einer Versammlung "im Vollmachtsverfahren" AG Lemgo ZWE 2020, 480 m abl Anm. Greiner).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2021 - 13 S 135/20

    Balkonkraftwerk auf Garagendach?

    Materiell gilt - mit Ausnahme von Anfechtungsklagen, bei denen es auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankommt (Kammer NZM 2021, 45 = ZWE 2021, 134; LG Rostock ZMR 2021, 63 = ZWE 2021, 287) - das neue Recht.
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
    Auch der Hinweis, dass die Versammlung abgebrochen werden muss, wenn die Anzahl der erschienenen Eigentümer zu einer Unterschreitung der Mindestabstandsregeln führe, war unter den damaligen Umständen gerechtfertigt, ebenso das Bewerben der Möglichkeit, sich vertreten zu lassen (vgl. Kammer, Urteil vom 17.12.2020 - 2-13 S 108/20, ZWE 2021, 134 = NJW-RR 2021, 144).
  • AG Kaufbeuren, 09.09.2021 - 5 C 34/21

    Auf Corona-Ein-Mann-Versammlungen gefasste Beschlüsse: Nur anfechtbar!

    Eine Beschlussfassung im Wege der obligatorischen Vollmachtserteilung ist auch in § 23 WEG n.F. ausdrücklich nicht vorgesehen Eigentümer haben auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht nur das Recht, ihren Willen durch das Abstimmungsverhalten zum Ausdruck zu bringen, sondern auch durch Wortmeldungen auf der Versammlung die Mehrheit in Richtung der von ihnen gewünschten Willensbildung zu beeinflussen (LG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2020, 2-13 S 108/20; Schmidt/Zschieschack, COVID- 19, 2. Aufl., § 4 Rn. 25; AG Lemgo, ZWE 2020, 480 mit Anm. Greiner).
  • LG Bremen, 04.02.2022 - 4 S 239/21

    Einladung oder doch Ausladung zur Eigentümerversammlung?

    Die aufgrund von öffentlich-rechtlicher Beschränkungen fehlende Möglichkeit zur Versammlungsdurchführung ist dabei ein Grund, die Versammlung abzusagen (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 2-13 S 108/20).
  • LG Frankfurt/Main, 30.08.2022 - 13 S 4/22

    Versammlungsort muss groß genug für alle sein!

  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 13 S 135/20

    Balkonkraftwerk auf Garagendach entfernen: WEG-Klage

  • AG Heidelberg, 30.03.2022 - 45 C 102/21

    WEG: Rüge der Beeinträchtigung des Teilnahmerechte im Zusammenhang mit der

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