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LG Frankfurt/Main, 25.11.2009 - 2-18 O 99/09 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. November 2009 - 2-18 O 99/09 (https://dejure.org/2009,43399)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand ausparkenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2009 - 2-18 O 99/09
- OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 17 U 276/09
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 17 U 276/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Einfahren eines Fahrzeugs …
unter Abänderung des am 25.11.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt, Az.: 2-18 O 99/09 die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, der Klägerin 5.859,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab Rechtshängigkeit zu zahlen; 2. die Beklagten zu verurteilen, der Klägerin vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546, 69 EUR zu erstatten.