Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 2 - 24 O 196/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- reise-recht-wiki.de
Zu hohe Anzahlung und vorzeitige Restbetragszahlung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Anzahlung des Reisepreises / Zeitpunkt der Restzahlung / Stornopauschalen
- Verbraucherzentrale NRW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Reiseveranstalter betreiben "Abzocke" durch zu hohe Vorauszahlungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 2 - 24 O 196/12
- OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13
- BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 24 O 196/12
Die Klauseln entsprächen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.6.06 (NJW 06, 3134), wonach erst dann eine unangemessene Beteiligung vorliege, wenn der Reisende wesentliche Teile des Reisepreises erhebliche Zeit vor Reisebeginn leisten müsse.Diese Rechtsprechung wurde dann vom Bundesgerichtshof (NJW 06, 3134) gebilligt.
So hält es der Bundesgerichtshof (NJW 06, 3134 Rz 15) für eine unangemessene Benachteiligung, wenn wesentliche Teile des Reisepreises bereits erhebliche Zeit vor Reisebeginn zu leisten sind.
- BGH, 02.11.2011 - X ZR 44/11
Zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 24 O 196/12
Da letztere kein Interesse daran haben, durch Kulanz bei Kunden insolventer Reiseveranstalter Zufriedenheit zu erzeugen, um diese erneut als Kunden zu gewinnen, ist ferner damit zu rechnen, dass sie vor einer Zahlung es aus Rechtsgründen im Interesse ihrer Aktionäre für geboten halten, alle rechtlich zulässigen Verteidigungsmittel nutzen (vgl. BGH vom 2.11.11 X ZR 44/11). - OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11
Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40 …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 24 O 196/12
Nach überwiegender Meinung wird eine Frist von etwa 4 Wochen als noch angemessen angesehen (Staudinger in Staudinger, BGB, 2011, § 651 a Rn 144;… Tonner in Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage § 651 a Rn 82;… Führich, Reiserecht, 6. Auflage, Rn 155; OLG Dresden vom 21.6.12 8 U 1900/11 Rz 47; OLG Köln RRa 12, 297 Rz 30).
- OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13
Reiserecht: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln in Reiseverträgen
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-24 O 196/12 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2013 - 2-24 O 196/12 - die Klage abzuweisen.
- LG Düsseldorf, 13.11.2013 - 12 O 417/12
Klausel in Reisevertrag über sofort fälligen Anzahlungsbetrag in Höhe von 30 % …
Der Begriff "wesentlich" ist gerade nicht gleichbedeutend mit "überwiegend" bzw. mindestens "hälftig" (vgl. LG Frankfurt, Urt. vom 28.03.2013, Az. 2-24 O 196/12).