Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 2-24 S 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49715
LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 2-24 S 95/12 (https://dejure.org/2012,49715)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.09.2012 - 2-24 S 95/12 (https://dejure.org/2012,49715)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. September 2012 - 2-24 S 95/12 (https://dejure.org/2012,49715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,49715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Annullierung und großer Verspätung von Flügen

  • reise-recht-wiki.de

    Ansprüche bei zusammengesetzten Flügen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Internationale Zuständigkeit / Direktflug / Anschlussflug / Bestimmung des Begriffs "Flug" / Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichsansprüche bei Erst- und Folgeflügen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 24 S 95/12
    Nr. L 46. S. 1 (im Folgenden: FluggastrechteVO) i.V.m. der Rechtsprechung des EuGH zu Ausgleichszahlungen wegen erheblich verspäteter Flüge (NJW 2010, 43ff.).

    Die Kläger sind der Meinung gewesen, dass ihnen gegen die Beklagte Ausgleichszahlungen nach der FluggastrechteVO in Verbindung mit der Rechtsprechung des EuGH zu Ausgleichszahlungen wegen erheblich verspäteter Flüge (NJW 2010, 43ff.) zustünden, da der Flug von Paris nach Antananarivo/Madagaskar im Sinne der EuGH-Rechtsprechung erheblich verspätet gewesen sei.

    Die Kläger haben einen Anspruch gegen die Beklagte als ausführendes Luftfahrtunternehmen auf Leistung einer Ausgleichszahlung wegen eines verspäteten Fluges gem. Art. 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 251/2004 (Fluggastrechteverordnung) i.V.m. der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 19.11.2009 - Sturgeon -, NJW 2010, 43ff.) in Höhe der geltend gemachten 600,- Euro pro Person.

  • AG Düsseldorf, 08.04.2008 - 23 C 14910/07

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Rundflug / Hin- und Rückflug

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 24 S 95/12
    Dieser Umstand führt nicht dazu, dass der Erst- und Folgeflug in einem besonders engen und unauflöslichen Verhältnis zueinander stehen (so auch AG Rüsselsheim, RRa 2011, 246, 247; AG Düsseldorf, Urt. v. 8.4.2008 - 23 C 14910/07).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - 24 S 44/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Ausgleichsanspruch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 24 S 95/12
    Voraussetzung eines Ausgleichsanspruchs wegen großer Flugverspätung ist neben der Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden auch eine Abflugverspätung i.S.d. Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Festhaltung LG Frankfurt, 23. September 2010, 2/24 S 44/00, RRa 2011, 44).
  • AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11

    Verordnung (EG) 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Direktflug / Begriff des "Flugs"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 24 S 95/12
    Dieser Umstand führt nicht dazu, dass der Erst- und Folgeflug in einem besonders engen und unauflöslichen Verhältnis zueinander stehen (so auch AG Rüsselsheim, RRa 2011, 246, 247; AG Düsseldorf, Urt. v. 8.4.2008 - 23 C 14910/07).
  • AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12

    Fluggastrechte: Geltendmachung einer Ausgleichsentschädigung am Gericht des

    Von der Rechtsprechung anerkannt ist, dass nicht auf den originären Abflugort abzustellen ist - hier Jerez de la Frontera - sondern die einzelnen Flüge isoliert zu betrachten sind und damit im Vorliegenden von zwei Flügen ausgegangen werden muss (BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az. X ZR 12/12, Rn. 13; LG Frankfurt, Urteil vom 13.09.2012, Az. 2-24 S 95/12, 2/24, Rn. 44 ff. m.w.N., zit nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht