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   OLG Hamburg, 16.08.2011 - 2 - 26/11 (REV) 1 Ss 58/11, 2 - 26/11 (REV), 1 Ss 58/11   

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https://dejure.org/2011,62823
OLG Hamburg, 16.08.2011 - 2 - 26/11 (REV) 1 Ss 58/11, 2 - 26/11 (REV), 1 Ss 58/11 (https://dejure.org/2011,62823)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.2011 - 2 - 26/11 (REV) 1 Ss 58/11, 2 - 26/11 (REV), 1 Ss 58/11 (https://dejure.org/2011,62823)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 2011 - 2 - 26/11 (REV) 1 Ss 58/11, 2 - 26/11 (REV), 1 Ss 58/11 (https://dejure.org/2011,62823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 46 StGB, § 55 StGB, § 56 Abs 1 StGB, § 353 Abs 1 StPO, § 353 Abs 2 StPO
    Strafprozess: Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung; Möglichkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung trotz der Berufungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 15.09.2004 - II-72/04

    Aussetzen einer Strafe trotz nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2011 - 2-26/11
    Der Bundesgerichtshof hat am 7. Juli 2010 auf Divergenzvorlage entschieden, dass auch bei wirksamer Beschränkung der Berufung auf die Strafaussetzungsfrage eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das Berufungsgericht vorzunehmen ist, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Entscheidung zu dieser Frage nicht getroffen hat (BGHR StGB § 55 Berufung 1, in Abweichung von HansOLG Hamburg, Senatsbeschluss vom 15. September 2004, Az. II-72/04, in VRS 107, 449, 453 ff. mit redaktionellem Leitsatz, Orientierungssatz des Senats in "juris").
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2011 - 2-26/11
    aa) Eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn nach den erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen keine irgendwie geartete Strafbarkeit gegeben wäre, wohingegen eine lediglich fehlerhafte Subsumtion unter einen Straftatbestand der Wirksamkeit nicht entgegensteht (h.M., vgl. BGH in NStZ 1996, 352, 353).
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Das ist der Fall, wenn die Feststellungen des nicht angegriffenen Teils so unzureichend sind, dass für die noch zu treffende Entscheidung eine tragfähige Grundlage fehlt (BGH NJW 1985, 1089; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - (4) 1 Ss 466/11 (322/11) -, juris Rn. 10; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2011 - 2-26/11 (REV) -, juris Rn. 7).
  • KG, 28.08.2020 - 121 Ss 109/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Das ist der Fall, wenn die Feststellungen des nicht angegriffenen Teils so unzureichend sind, dass für die noch zu treffende Entscheidung eine tragfähige Grundlage fehlt, die Entscheidung über die Strafaussetzung an einem Fehler leidet, der zugleich die Strafzumessung betrifft, oder eine andere unzulässige Verknüpfung von Strafmaß- und Aussetzungsentscheidung besteht (KG, Beschluss vom 19. Oktober 2015, a.a.O.; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - juris Rn. 10; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2011 - 2-26/11 (REV) - juris Rn. 7; Senat, a.a.O.).
  • KG, 28.08.2020 - 5 Ss 38/20
    Das ist der Fall, wenn die Feststellungen des nicht angegriffenen Teils so unzureichend sind, dass für die noch zu treffende Entscheidung eine tragfähige Grundlage fehlt, die Entscheidung über die Strafaussetzung an einem Fehler leidet, der zugleich die Strafzumessung betrifft, oder eine andere unzulässige Verknüpfung von Strafmaß- und Aussetzungsentscheidung besteht (KG, Beschluss vom 19. Oktober 2015, a.a.O.; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - juris Rn. 10; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2011 - 2-26/11 (REV) - juris Rn. 7; Senat, a.a.O.).
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