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   LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 2/3 O 771/06, 2-03 O 771/06   

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https://dejure.org/2007,1479
LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 2/3 O 771/06, 2-03 O 771/06 (https://dejure.org/2007,1479)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.02.2007 - 2/3 O 771/06, 2-03 O 771/06 (https://dejure.org/2007,1479)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 2/3 O 771/06, 2-03 O 771/06 (https://dejure.org/2007,1479)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Allein das Ausschalten des PC stellt keine wirksame - eine Störerhaftung ausschließende - Schutzmaßnahme des Internet-Anschlussinhabers gegen Rechtsverletzungen dar, die Dritte über dessen WLan-Internet-Verbindung begehen.

  • LawCommunity.de

    Filesharing über ungesicherte WLAN-Verbindung

  • Telemedicus

    Mitstörerhaftung des WLAN-Betreibers

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung im Filesharing - Wenn das Ausschalten des eigenen PC nutzlos ist

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anschlussinhaber haftet bei unerlaubtem Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ausschalten des PC hilft nicht bei Abmahnung wegen Filesharings

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urlaubszeit: Sichern Sie Ihre W-Lan-Verbindungen! Haftungsfalle: schlecht gesicherte Haustüren und Computer

  • beck.de (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch gegen Teilnehmer an Filesharing-System bei ungeschütztem WLAN

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubszeit: Sichern Sie Ihre W-Lan-Verbindungen! Haftungsfalle: schlecht verschlossene Haustüren und ungenügend geschützte WLAN-Router

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    WLAN - Haftungsfalle unterschätzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 29.2.2008)

    Filesharing - aktuelle Rechtsprechung

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unverschlüsseltes WLAN - Störerhaftung

  • andreas-gietl.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    (Andreas Gietl; ZUM 2007, 407)

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 675
  • MIR 2007, Dok. 278
  • ZUM 2007, 406
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 26.07.2006 - 308 O 407/06

    Haftung des Anschlussinhabers für ungeschütztes WLAN

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 3 O 771/06
    Das löst Prüfungs- und ggf. Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit der Rechtsverletzung vorzubeugen (vgl. Urteil LG Hamburg vom 26.07.2006 - Az. 308 O 407/06 - von der Klägerin vorgelegt als Anl. ASt 11).
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 3 O 771/06
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860 (864) - Störerhaftung des Internetauktionshauses bei Fremdversteigerung m.w.N.), wobei sich Art und Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen (Wandtke/Bullinger, § 97 Rn. 15) So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzung soweit wie möglich verhindert werden kann, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten (BGH GRUR 1984, 54/55 - Kopierläden).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 3 O 771/06
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860 (864) - Störerhaftung des Internetauktionshauses bei Fremdversteigerung m.w.N.), wobei sich Art und Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen (Wandtke/Bullinger, § 97 Rn. 15) So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzung soweit wie möglich verhindert werden kann, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten (BGH GRUR 1984, 54/55 - Kopierläden).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.02.2007 - 3 O 771/06
    Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (BGH NJW 2005, 1420 (1421) m.w.N.).
  • AG Frankfurt/Main, 04.02.2009 - 29 C 549/08
    Der P-Vermerk auf der Rückseite des Covers der CD weist als Inhaberin der Tonträgerrechte die Firma 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH aus, somit greift die Vermutung gem. § 10 Abs. 2 UrhG analog, jedenfalls spricht eine tatsächliche Vermutung für die Rechteinhaberschaft (vg. LG Frankfurt, Urt. Vom 22.02.2007 Az.: 2 -3 O 771/06 m.w.N.).
  • AG Frankfurt/Main, 22.01.2009 - 29 C 549/08

    Haftung des Anschlussinhabers eines dezentralen Netzwerks für Lizenzgebühren bei

    Der P-Vermerk auf der Rückseite des Covers der CD weist als Inhaberin der Tonträgerrechte die ... aus, somit greift die Vermutung gem. § 10 Abs. 2 UrhG analog, jedenfalls spricht eine tatsächliche Vermutung für die Rechteinhaberschaft (vg. LG Frankfurt, Urt. Vom 22.02.2007 Az.: 2-3 O 771/06 m.w.N.).
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