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VerfGH Bayern, 07.03.1991 - 2-VII-90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Sonstiges
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 871 (Ls.)
- NVwZ-RR 1991, 418
Wird zitiert von ... (8)
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92 Da die Popularklagen in zulässiger Weise erhoben sind, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung: vgl. VerfGH 44, 23/25 m.w.N.; VerfGHE vom 9. Mai 1994 Vf. 9--VII--91 S. 6).
- VerfG Hamburg, 27.04.2007 - HVerfG 4/06
Grundsatz der Organtreue im Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Gesetzgeber …
Wahlrechtsregelungen und insbesondere die für die Stimmrechte des Wählers maßgeblichen Vorschriften erfordern eine hinreichende Normenklarheit in besonders hohem Maße (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988, BVerfGE 79, 161, 168;… Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 21.7.1976, BayVBl 1976, S. 751, 753; Entscheidung vom 7.3.1991, Bay. VerfGHE 44, 23, 26). - VerfGH Bayern, 10.06.2021 - 25-VII-21
Einsetzung des Ferienausschusses als "Notparlament"
b) Der Grundsatz der Wahlgleichheit gilt gemäß Art. 12 Abs. 1 BV auch für die Wahl der Gemeinderäte (vgl. etwa VerfGH vom 7.3.1991 VerfGHE 44, 23/25; vom 15.2.1996 VerfGHE 49, 11/16;… vom 26.3.2018 BayVBl 2018, 623 Rn. 75).
- VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04
Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort
Die Beschränkung dient darüber hinaus der Klarheit und der Praktikabilität des Wahlverfahrens und vermeidet eine Zersplitterung der Stimmen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 7. März 1991 - Vf.2-VII-90 - BayVBl. 1991, 302 f.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 22. Mai 1991 - 4 B 90.2875 - juris = BayVBl. 1991, 623 ff. = VGHE BY 44, 122 ff.). - VerfGH Bayern, 28.10.2019 - 74-III-18
Verfassungsmäßigkeit von Überhang- und Ausgleichsmandate bei der Landtagswahl
Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass - wie dies in § 18 Abs. 1 BWahlG grundsätzlich vorgesehen ist - jedem einzelnen Wahlberechtigten ein solches Vorschlagsrecht eingeräumt werden muss (vgl. VerfGH vom 7.3.1991 VerfGHE 44, 23/27;… Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 14 Rn. 8). - VerfGH Bayern, 21.12.2015 - 14-VII-13
Vereinbarkeit der Vorschriften über Stichentscheid bei Bürgerentscheiden mit …
Ein fehlerhafter Vollzug einer Rechtsvorschrift führt für sich genommen nicht dazu, diese selbst als verfassungswidrig anzusehen (VerfGH vom 7.3.1991 VerfGHE 44, 23/28 m. w. N.). - VerfGH Bayern, 03.02.1994 - 4-VII-91
Verstoß von Regelungen des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) über die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Regensburg, 01.10.2008 - RN 3 K 08.00955
Beurteilung des "beherrschenden Betreibens" i.S.d. Art. 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 …
Es sei im demokratischen Meinungskampf durchaus üblich, dass verschiedene Gruppierungen gleiche oder ähnliche Ziele in der Sache erstreben, diese aber mit unterschiedlichen personellen Angeboten erreichen wollen (vgl. BayVerfGH vom 7.3.1991 Az. Vf. 2-VII-90, VerfGHE 44, 23/27) Die Entscheidung über die Überzeugungskraft der jeweiligen Wahlprogramme und Wahlbewerber hat damit letztlich der Bürger durch seine Stimmabgabe zu treffen.