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   LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12, 24 Qs 2/12   

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LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12, 24 Qs 2/12 (https://dejure.org/2012,18170)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03.07.2012 - 24 Qs 1/12, 24 Qs 2/12 (https://dejure.org/2012,18170)
LG Mannheim, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, 24 Qs 2/12 (https://dejure.org/2012,18170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen vorrangig nach § 97 Abs. 2 StPO.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen nach § 97 Abs. 2 StPO; Ergänzende Heranziehung des § 160a Abs. 1 StPO n.F. zur Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen nach § 97 Abs. 2 StPO; Ergänzende Heranziehung des § 160a Abs. 1 StPO n.F. zur Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahmefreiheit von Rechtsanwaltsunterlagen

  • wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation)

    Anwaltsprivileg bei Internal Investigations?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen bei einem Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 713
  • StV 2013, 616
  • WM 2013, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • LG Hamburg, 15.10.2010 - 608 Qs 18/10

    Maßgeblichkeit einer Möglichkeit zur Verwendung eines Gegenstandes zu

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Entgegen der Entscheidung des Landgerichts Hamburg v. 15.10.2010(Az.: 608 Qs 18/10; NJW 2011, 942), die wegen der seither veränderten Gesetzeslage überholt sei, sei auch eine Beschlagnahme dieser Aufzeichnungen gem. § 160a Abs. 1 StPO n.F. unzulässig.

    Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965; KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1; Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).

    Denn gerade die von den Beschwerdeführern und der Staatsanwaltschaft angesprochene Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 15.10.2010(Az.: - 608 Qs 18/10 -, NJW 2011, 942-945, = StV 2011, 148-151), die die Geschehnisse innerhalb der HSH Nordbank zum Gegenstand hat, bei denen die Bank durch die Eingehung von unvertretbaren Risiken von Vorstandsmitgliedern Millionenverluste erlitten hat(vgl. Schuster, NZWiSt 2012, 28-30; Jahn/Kirsch, StV 2011, 148), die wiederum großenteils dem Steuerzahler zur Last fielen, zeigt deutlich die Gefahren auf, die durch eine allzu weite Beschränkung einer Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden entstehen können.

    Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg v. 15.10.2010 wird jedenfalls in der Literatur vielfach als überholt betrachtet, da sich diese noch auf die Rechtslage des § 160a StPO a.F. beziehe(Schuster, aaO (- Fn. 25 -); v. Galen, NJW 2011, 942, 945; a.A.: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 154; Bauer, StV 2012, 277).

    Da vorliegend keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die jeweiligen Fragestellungen von den Antworten zu trennen wären, muss sich der von § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO bzw. § 160a Abs. 1 StPO n.F. gewährte Schutz vor einer Beschlagnahme aus Sicht der Kammer auf die Gesamtheit dieser Dokumente - soweit im Gewahrsamsbereich der Rechtsanwälte - richten(a.A.: Bauer, StV 2012, 277, 278, der das Tätigkeitsfeld der "internal investigations" schon deswegen nicht für schutzwürdig hält, weil es strukturell auf Interessenkonflikt, wenn nicht gar Parteiverrat, angelegt sei).

    Danach ist die Zulässigkeit einer Beschlagnahme in solchen Fällen nach § 97 StPO zu beurteilen; lediglich soweit diese speziellen Vorschriften keine Regelungen treffen - wie etwa § 97 hinsichtlich der (Nicht-)Verwertbarkeit von beschlagnahmefreien Gegenständen -, ist § 160a ergänzend anzuwenden(KK-Nack, aaO, Rz. 21; Meyer-Goßner, aaO, Rz. 17; BeckOK-Patzak, aaO, Rz. 17; Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 154; vgl. auch: Bauer, StV 2012, 277; a.A.: Bertheau, StV 2012, 303, 306).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Verfahrensrechtliche Gestaltungen, die der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil entgegenstehen, können, soweit sie verfassungsrechtlich nicht anderweit erfasst werden, jedenfalls den Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berühren(BVerfGE 57, 250, 275, = NJW 1981, 1719-1726, = B. v. 26.05.1981, 2 BvR 215/81, juris: Rz. 64; BVerfGE 118, 212, 231; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, juris: Orientierungssatz, Ziff. 2 a. u. b., Rz. 66, = BVerfGE 122, 248-303, = NJW 2009, 1469-1481).

    Das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren wurzelt - wie die allgemeine Rechtsschutzgarantie - im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und in Art. 1 Abs. 1 GG, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen(BVerfGE 57, 250, 274 f.), und den Staat zu korrektem und fairem Verfahren verpflichtet(BVerfGE 38, 105, 111).

    An dem Recht auf ein faires Verfahren sind diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den speziellen Gewährleistungen der grundgesetzlichen Verfahrensgrundrechte nicht erfasst werden(BVerfGE 57, 250, 274; 109, 13, 34; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, aaO, Rz. 69).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde(BVerfGE 57, 250, 276; 64, 135, 145 f.; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, aaO, Rz. 71).

    Erst wenn sich unzweideutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip selbst konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden; diese haben sich tunlichst im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens zu halten(BVerfGE 57, 250, 276; BVerfG, 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, juris: Rz. 33, = BVerfGE 70, 297-323, = NJW 1986, 767-771).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können(BVerfGE 38, 105, 111 = BVerfG, 08.10.1974, 2 BvR 747/73, juris: Rz. 16, = NJW 1975, 103-105; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, Rz. 70, = BVerfGE 122, 248-303, = NJW 2009, 1469-1481).

    Verfahrensrechtliche Gestaltungen, die der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil entgegenstehen, können, soweit sie verfassungsrechtlich nicht anderweit erfasst werden, jedenfalls den Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren berühren(BVerfGE 57, 250, 275, = NJW 1981, 1719-1726, = B. v. 26.05.1981, 2 BvR 215/81, juris: Rz. 64; BVerfGE 118, 212, 231; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, juris: Orientierungssatz, Ziff. 2 a. u. b., Rz. 66, = BVerfGE 122, 248-303, = NJW 2009, 1469-1481).

    An dem Recht auf ein faires Verfahren sind diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den speziellen Gewährleistungen der grundgesetzlichen Verfahrensgrundrechte nicht erfasst werden(BVerfGE 57, 250, 274; 109, 13, 34; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, aaO, Rz. 69).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde(BVerfGE 57, 250, 276; 64, 135, 145 f.; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, aaO, Rz. 71).

    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden(BVerfGE 33, 367, 383; 46, 214, 222; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, aaO, Rz. 72).

  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965; KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1; Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).

    Diese Einschränkungen gelten nach der Rechtsprechung allerdings nicht für solche Dokumente, bei denen es sich um Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (sog. Verteidigungsunterlagen), handelt(vgl. dazu BGH, 25.02.1998, 3 StR 490/97, = NJW 1998, 1963-1965).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können(BVerfGE 38, 105, 111 = BVerfG, 08.10.1974, 2 BvR 747/73, juris: Rz. 16, = NJW 1975, 103-105; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, Rz. 70, = BVerfGE 122, 248-303, = NJW 2009, 1469-1481).

    Das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren wurzelt - wie die allgemeine Rechtsschutzgarantie - im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und in Art. 1 Abs. 1 GG, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen(BVerfGE 57, 250, 274 f.), und den Staat zu korrektem und fairem Verfahren verpflichtet(BVerfGE 38, 105, 111).

  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965; KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1; Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).

    Dass ausnahmsweise eine besonders schutzwürdige Beziehung zwischen der Fa. Y. AG und den Beschuldigten bestünde, die ein gesetzlich nicht geregeltes Beschlagnahmeverbot zur Folge haben könnte(BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 12), ist vorliegend nicht ersichtlich, wobei die Interessen der Vertreter von juristischen Personen und dieser selbst sich ohnehin auch diametral entgegenstehen können(BVerfG, aaO, Rz. 11).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    An dem Recht auf ein faires Verfahren sind diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den speziellen Gewährleistungen der grundgesetzlichen Verfahrensgrundrechte nicht erfasst werden(BVerfGE 57, 250, 274; 109, 13, 34; BVerfG, 15.01.2009, 2 BvR 2044/07, aaO, Rz. 69).
  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Die Rechtsprechung hat daher in solchen Fallkonstellationen verschiedenste Anforderungen aufgestellt (z.B. audiovisuelle Vernehmung, Mindestanforderungen an den Inhalt der Sperrerklärung, Verwertungsverbote, etc.), um einen fairen, rechtsstaatlichen Verfahrensablauf sicherzustellen(vgl. BGH, NStZ 2005, 43; BGH, JuS 2010, 832 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Die Rechtsprechung hat daher in solchen Fallkonstellationen verschiedenste Anforderungen aufgestellt (z.B. audiovisuelle Vernehmung, Mindestanforderungen an den Inhalt der Sperrerklärung, Verwertungsverbote, etc.), um einen fairen, rechtsstaatlichen Verfahrensablauf sicherzustellen(vgl. BGH, NStZ 2005, 43; BGH, JuS 2010, 832 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12
    Das Rechtsstaatsprinzip, das die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält(BVerfGE 7, 89, 92; 74, 129, 152), fordert nicht nur eine faire Ausgestaltung und Anwendung des Strafverfahrensrechts.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 501/05

    Durchsuchung; Kanzlei; Beschlagnahmeverbot; Verteidigerunterlagen

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Die Zulässigkeit von Beschlagnahmen bei Berufsgeheimnisträgern sei deshalb allein an § 97 StPO zu messen, und zwar auch dann, wenn dieser ein niedrigeres Schutzniveau vorsehe (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 24 Qs 1/12 u.a. -, juris, Rn. 133-160; LG Bochum, Beschluss vom 16. März 2017 - II-6 Qs 1/16, NStZ 2016, S. 500 ; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10 -, NZWiSt 2012, S. 26 ; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 160a Rn. 17; Griesbaum, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 160a Rn. 21; Wolter/Greco, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 160a Rn. 48a; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 160a Rn. 8; Erb, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 160a Rn. 53 ff.; derselbe, in: Festschrift für Hans-Heiner Kühne, 2013, S. 171 ff.; Jahn/Kirsch, NStZ 2012, S. 718 f.; Schneider, NStZ 2016, S. 309 ; Oesterle, Die Beschlagnahme anwaltlicher Unterlagen und ihre Bedeutung für die Compliance-Organisation von Unternehmen, 2016, S. 187 ff.; a.A. etwa Schuster, NZWiSt 2012, S. 431 ; Bertheau, StV 2012, S. 303 ).

    Insbesondere große Unternehmen könnten ein vielfältiges Interesse daran haben, bestimmte Unterlagen im Wege von internen Ermittlungen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (vgl. Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 97 Rn. 10b; vgl. auch LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12 u.a. -, juris, Rn. 7386, zu § 160a StPO).

  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    aa) Es bedarf keiner Entscheidung, ob § 97 StPO, der bisher von der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum auf das Verhältnis von Beschuldigtem und Verteidiger beschränkt wurde (vgl. nur Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 97 Rn. 36 m.w.N.), vor dem Hintergrund des § 160a StPO neuer Fassung nunmehr dahin auszulegen ist, dass auch andere Mandatsverhältnisse und mandatsähnliche Vertrauensbeziehungen erfasst werden (vgl. hierzu LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 618 m.w.N.; Buchert/Buchert, StV 2017, 204, 207).

    So wäre das Strafverfahren lahmgelegt, wenn der Beschuldigte durch formalen Akt selbst bestimmen könnte, welche Beweismittel dem Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO unterfallen sollen, etwa indem die Bürogebäude, in denen sich die Beweismittel befinden, an seinen Verteidiger übergeben werden (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 620).

    Einerseits wird angeführt, § 97 StPO sei vorrangig (LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616; LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 608 Qs 18/10, NJW 2011, 942, 944; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 160a Rn. 17; KK-StPO/ Griesbaum , 7. Aufl., § 160a Rn. 4; MK-StPO/ Kölbel , 1. Aufl., § 160a Rn. 8; Satzger/Schluckebier/ Ziegler , 3. Aufl., § 160a Rn. 1; Buchert/Buchert, StV 2017, 204, 207; Zöller in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, 5. Aufl., § 160a Rn. 20; BeckOK-StPO/ Sackreuther , Stand: 1.1.2018; § 160a Rn. 6).

    gg) Zu Recht weist das LG Mannheim (Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 619) darauf hin, dass § 160a StPO bei allzu extensiver Auslegung mit den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an eine zuverlässige Sachverhaltsaufklärung in Konflikt gerät.

    Auch wäre es ein unhaltbarer Zustand, wenn der Beschuldigte im Strafverfahren durch Übergabe von Beweismitteln an seinen Rechtsanwalt frei bestimmen könnte, welche Beweismittel seiner Verurteilung zugrunde gelegt werden (vgl. oben; LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 620; Buchert/Buchert, StV 2017, 204, 206).

    Keinesfalls dürfen die Verteidigungsmöglichkeiten eines Arbeitnehmers aber allein von der Willkür seines regelmäßig finanziell und strukturell überlegenen Arbeitgebers abhängen (umfassend hierzu LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 619).

    bb) Die vorläufig sichergestellten Interviews beinhalten zwar sehr wahrscheinlich neben den sicher beschlagnahmefähigen Antworten der befragten Mitarbeiter untrennbar verbunden auch mandatsbezogenen Inhalt in Form von Fragestellungen, die Rückschlüsse auf die Ermittlungsziele des Verteidigers zulassen (LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 622).

    Als solche sind sie aber (nur) nach Maßgabe des § 97 StPO vor der Beschlagnahme geschützt (LG Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 24 Qs 1/12, WM 2013, 616, 622).

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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,545
BGH, 16.02.2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12 (https://dejure.org/2012,545)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12 (https://dejure.org/2012,545)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - AK 1, 2/12, AK 1/12, AK 2/12 (https://dejure.org/2012,545)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129b Abs 1 S 2 StGB
    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an der kurdischen "Komalen Ciwan"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Grundsätze zum Erlass eines Haftbefehls bei der Annahme von Flucht- und Verdunkelungsgefahr

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an der kurdischen "Komalen Ciwan"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Grundsätze zum Erlass eines Haftbefehls bei der Annahme von Flucht- und Verdunkelungsgefahr

  • datenbank.nwb.de

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an der kurdischen "Komalen Ciwan"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - AK 1/12
    Unabhängig davon, ob überhaupt völkerrechtlich eine Volksgruppe innerhalb eines bestehenden Staates in Ausnahmefällen das Recht zu einer Sezession haben kann und dieses Recht gewaltsam durchsetzen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, NJW 1966, 310, 313; IGH, Rechtsgutachten vom 22. Juli 2010 - General List No. 141, Rn. 82 f., International Legal Materials 49 [2010], 1404 ff.), fehlen in der konkreten Situation die Voraussetzungen für ein solches allenfalls in besonderen Konstellationen gegebenes Recht.
  • VK Sachsen, 18.06.2009 - 1/SVK/017-09

    Ausschluss wegen fehlender Erklärung, wenn eindeutig gefordert?

    Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ist.

    Zugleich wurde der Antragstellerin mitgeteilt, dass ihr Angebot nicht den geforderten Ausschreibungsbedingungen entspreche, da der von der Antragstellerin benannte Nachunternehmer nicht über das geforderte Gütezeichen AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" verfüge.

    Die vorgetragene Begründung der Auftraggeberin, wonach der benannte Nachunternehmer für Teilleistungen nicht das geforderte Gütezeichen AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" besitze, sei ungeeignet, eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 26 Nr. 1 a VOB/A zu begründen.

    Es sei aber so, dass die Regelung in Ziffer 10.8 weder die Vorlage eines Nachweises verlange, noch sei der Zeitpunkt definiert, in dem der Bieter im Besitz des RAL-Gütezeichens AK 1 sein müsse.

    Soweit ein Auftraggeber aber nicht ausdrücklich eine andere Vorgabe mache, sei die Nachweisführung für die infrage stehende Tatsache, hier also der Besitz des RAL- Gütezeichens AK 1, nicht auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestimmt.

    Weder in der Vergabebekanntmachung noch in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, auch nicht in sonstigen Vergabeunterlagen, sei die Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des Gütezeichens AK 1 gefordert.

    Darüber hinaus besitze die benannte Nachunternehmerin selbstverständlich ein entsprechendes Gütezeichen AK 1.

    Maßgeblich sei vielmehr, dass das mit der überreichten Verpflichtungserklärung rechtlich verpflichtete Unternehmen als solches im Besitz des Gütezeichens AK 1 sei.

    Die durch die Verpflichtungserklärung berechtigte und verpflichtete Nachunternehmerin sei in Besitz des RAL-Gütezeichens AK 1.

    Insbesondere könne das eigene Angebot nicht wegen eines angeblich fehlenden RAL-Gütezeichens AK 1 ausgeschlossen werden.

    Das Formblatt ,,Eignungsnachweis" habe keine entsprechende Aufforderung enthalten, das Gütezeichen AK 1 vorzulegen.

    Gemäß Punkt 10.8 der Vergabeakte sei der Nachweis des RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" gefordert worden.

    Das von der Antragstellerin für ihre Nachauftragsnehmerin, für die Niederlassung Sachsen, vorgelegte RAL-Gütezeichen der Gruppe AK 1 sei, wie eine Nachfrage bei der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ergeben habe, nicht mehr gültig.

    Abschließend wiederholte die Antragstellerin nochmals ihren bisherigen Vortrag, dass es hinsichtlich des benannten Nachunternehmers auf die Nachunternehmerin selbst und nicht auf ihre Niederlassung Sachsen ankomme, welche selbstverständlich über das geforderte Gütezeichen AK 1 verfüge.

    In die formale Angebotsprüfung sei deshalb noch mal eingestiegen worden, da durch die XXXXXX GmbH festgestellt worden sei, dass die Antragstellerin nicht über das geforderte RAL-Gütezeichen AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" verfügt habe.

    Der Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin gestützt auf das vermeintlich fehlende RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" verletzte die Antragstellerin in ihren Rechten aus § 97 Absatz 7 GWB.

    Vorliegend vertritt die Vergabekammer die Auffassung, dass das Angebot der Antragstellerin vergaberechtswidrig aufgrund eines angeblichen Fehlens eines gültigen RAL-Gütezeichens AK 1 vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde.

    Das Angebot der Antragstellerin war nach Auffassung der Vergabekammer nicht wegen Fehlens eines gültigen RAL-Gütezeichens AK 1 auszuschließen.

    Das verlangte RAL-Gütezeichens AK 1 dient nach den Ausführungen der Auftraggeberin im Rahmen der mündlichen Verhandlung insbesondere der Feststellung, ob der Bieter technisch in der Lage ist, die sensible Bauleistung an einem wichtigen Knotenpunkt der städtischen Wasserversorgung zu bewältigen.

    Insoweit wäre also das RAL-Gütezeichens AK 1 als unternehmensbezogene Bescheinigung einzustufen, die eine spezielle Fachkunde nachweist und mithin von § 8 Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 VOB/A erfasst ist.

    Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ist".

    Hätte man jedoch auftraggeberseits eine konkrete, niederlassungsbezogene Zertifizierung und Vorlage des Zertifikates gewünscht, so hätte man dies durch entsprechend klare Formulierungen auch zum Ausdruck bringen müssen und hätte es nicht bei der Formulierung belassen dürfen, dass der ,,der Bieter in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ist.

    Im Ergebnis war also festzuhalten, dass das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht wegen des vermeintlich fehlenden RAL-Gütezeichens AK 1 der Gütegemeinschaft ,,Güteschutz Kanalbau" ausgeschlossen wurde, weshalb die Aufhebung des Vergabeverfahrens in diesem Verfahrensstand und unter den dargelegten Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt war.

  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Wie das Fax-Schreiben der Beklagten (Anlage K 5 = Bl. 11 AK 1) und der Rahmenvertrag der Beklagten mit der Streithelferin (Anlage B 7 = Bl. 32 AK 1) zeigen, war die Beklagte auch mit der Einbeziehung des "VSMA Wording" einverstanden; auch nach dem Willen der Beklagten sollten diese Klauselwerke Inhalt der mit ihr zu schließenden Versicherungsverträge werden.
  • VK Baden-Württemberg, 05.07.2010 - 1 VK 29/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB

    AK 1 oder Nachweis einer Fremdüberwachung mit dem Angebot vorzulegen ist.

    Es werde zum einen angegeben, dass der Nachweis Güteschutz Kanalbau mindestens AK 1 oder Nachweis einer Fremdüberwachung mit dem Angebot vorzulegen sei, zum anderen werde darauf hingewiesen, dass Nachweise gemäß § 8 VOB/A Nr. 3 Abs. 1 a bis g nur auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen seien.

    Zudem sei die Forderung eines Nachweises Güteschutz mindestens AK 1 für die konkrete Baumaßnahme unsinnig.

    Des weiteren sei die Rüge, dass die Forderung eines Nachweises Güteschutz Kanalbau mindestens AK 1 für die konkrete Baumaßnahme unsinnig sei, verspätetet erhoben worden.

    AK 1 oder einer Fremdüberwachung bis zum Ende der Angebotsabgabefrist nicht ausreichend Zeit gewesen sei, dass die Anforderung in Ziffer 3.1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe (KEV 110.2) widersprüchlich und das Erfordernis eines Nachweises des Güteschutz Kanalbau mind.

    AK 1 unsinnig sei, ist sie mit diesem Vortrag präkludiert.

    AK 1 oder ein Nachweis einer Fremdüberwachung mit dem Angebot vorzulegen sei.

    AK 1" oder einer Fremdüberwachung sei nicht erfüllbar, mangels rechtzeitiger Rüge nicht mehr gehört werden kann.

    AK 1 fügte die Antragstellerin ihrem Angebot nicht bei.

    Ein dem Gütezeichen Kanalbau AK 1 gleichwertiger Nachweis wurde von der Antragstellerin nicht vorgelegt.

    AK 1 verfügt, die Voraussetzungen erfüllt, dass ein Fremdüberwachungsvertrag mit ihm geschlossen wird.

  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    Die Antragstellerin ist mit Urteil des Landgerichts vom 7.10.2016, Az. 416 HKO 122/16, teilweise abgeändert durch Urteil des Senats vom 9.11.2017, Az. 3 U 246/16, im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt worden, eine Handlung zu unterlassen (Anlage AK 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit den aktuellen Bewertungen der PKK und deren Teilorganisationen durch den Bundesgerichtshof, (Beschluss vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, BeckRS 2015, 16318; vom 19.03.2015 - AK 2/15 -, juris; vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, auch zur Zurechnung von Taten der TAK zur PKK; vom 16.02.2012 - AK 1/12 und AK 2/12 -, juris, zur KCK und der HPG; Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -, NJW 2011, 542; vgl. auch Haverkamp, ZStW 2011, 92 , Fn. 25, die bezüglich der PKK von einer Allianz von Terrorismus mit organisierter Kriminalität ausgeht).
  • BGH, 22.09.2016 - StB 29/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Mord; Fortdauer der etwas mehr als

    Der Senat hatte zuvor im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121 f. StPO mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2013 (AK 17-19/13), 23. Januar 2014 (AK 1-3/14), 8. Mai 2014 (AK 8-10/14) und 7. August 2014 (AK 20-22/14) jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

    Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit den aktuellen Bewertungen der PKK und deren Teilorganisationen durch den Bundesgerichtshof, (Beschluss vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, BeckRS 2015, 16318; vom 19.03.2015 - AK 2/15 -, juris; vom 06.05.2014 - 3 StR 265/13 -, NStZ-RR 2014, 274, auch zur Zurechnung von Taten der TAK zur PKK; vom 16.02.2012 - AK 1/12 und AK 2/12 -, juris, zur KCK und der HPG; Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 179/10 -, NJW 2011, 542; vgl. auch Haverkamp, ZStW 2011, 92 , Fn. 25, die bezüglich der PKK von einer Allianz von Terrorismus mit organisierter Kriminalität ausgeht).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Dies entspricht der langjährigen, ständigen Rechtsprechung der mit Staatsschutzstrafsachen befassten Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - AK 1 und 2/12, BGHR StGB § 129b Vereinigung 2; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10, BGHSt 56, 28, 29 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2013 - 11 S 2336/12

    Aussetzung des Verfahrens eines türkischen Saatsangehörigen zur Einholung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 - juris, Urteile des Senats vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - juris und vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 - juris, jew. m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - AK 1/12 und 2/12 - juris) sind die PKK und ihre Nachfolgeorganisationen - im Folgenden PKK - dem Terrorismus zuzurechnen und damit jedenfalls als eine den Terrorismus im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG unterstützende Vereinigung anzusehen.
  • BGH, 14.11.2012 - AK 32/12

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Der Senat hatte dies in früheren Entscheidungen in anderen Verfahren im Hinblick auf die dortige jeweilige Beweislage offengelassen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - AK 1/12 u.a., juris Rn. 19; vom 19. April 2012 - AK 9/12, Rn. 14).

    Sie ist angesichts des von ihr in Anspruch genommenen - indes nicht gegebenen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - AK 1/12 u.a., juris Rn. 18) - "Selbstverteidigungsrechts" und der durch ihre weiteren Unterorganisationen, die HPG und die TAK, verübten Anschläge darauf ausgerichtet, Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) zu begehen.

  • VK Sachsen, 22.07.2005 - 1/SVK/080-05

    Ausschluss bei fehlender Nachunternehmererklärung!

  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4935/98

    Mietvertrag auf Lebenszeit mit Angehörigen zu ungewöhnlichen Bedingungen

  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 39/14

    Anzeigeneinheit (1)

  • OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01

    Bewilligung zugesagter Personalausstattung

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2005 - 1 LA 187/05

    Kein Ermessen bei der Auswahl des Zielstaats der Abschiebung

  • VG Cottbus, 08.08.2012 - 3 L 156/12

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht

  • VK Baden-Württemberg, 20.05.2009 - 1 VK 18/09

    Rüge innerhalb von fünf Tagen ist noch unverzüglich!

  • VK Düsseldorf, 23.04.2007 - VK-9/07

    Eignungsnachweise der Nachunternehmer?

  • VK Düsseldorf, 23.04.2007 - VK-09/07

    Auslegung des Zusatzes "gemäß Bewerbungsbedingungen" in der Bekanntmachung;

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.06.2000 - VK Hal 9/00

    Mittelstandsförderung durch VOB/A

  • VG Schwerin, 07.04.1995 - 1 B 10068/95

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Aussetzung der Abschiebung; Bestehen

  • VK Thüringen, 19.05.2020 - 250-4002-2559/2020-N-004-WAK
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12   

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https://dejure.org/2018,62094
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 (https://dejure.org/2018,62094)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2018 - L 2/12 (https://dejure.org/2018,62094)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - L 2/12 (https://dejure.org/2018,62094)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2019 - L 2/12   

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https://dejure.org/2019,61063
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2019 - L 2/12 (https://dejure.org/2019,61063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.06.2019 - L 2/12 (https://dejure.org/2019,61063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - L 2/12 (https://dejure.org/2019,61063)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2014 - L 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,80175
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2014 - L 2/12 (https://dejure.org/2014,80175)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2014 - L 2/12 (https://dejure.org/2014,80175)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - L 2/12 (https://dejure.org/2014,80175)
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   VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12, VfGBbg 2/12 EA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12471
VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12, VfGBbg 2/12 EA (https://dejure.org/2012,12471)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2012 - VfGBbg 20/12, VfGBbg 2/12 EA (https://dejure.org/2012,12471)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 20/12, VfGBbg 2/12 EA (https://dejure.org/2012,12471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1092/07

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Widerruf der Bewährung wegen einer Straftat, die mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe geahndet wurde, als (nur) ausnahmsweise zulässig erachtet (BVerfG NStZ 1985, 357; NStZ-RR 2008, 26 f.) und den Ausnahmecharakter damit begründet, dass regelmäßig das die Bewährung gewährende Tatgericht infolge der Erscheinung und des Verhaltens des Straftäters in der mündlichen Verhandlung die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich dessen voraussichtlichen weiteren Lebensweges habe (BVerfG, aaO).

    Dass das Amtsgericht Tiergarten nur eine Geldstrafe und keine kurze Freiheitsstrafe verhängte, kann nicht mit einer positiven Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB gleichgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2008, S. 26; Fischer , aaO, § 56 f Rz.8 b).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12
    Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind zuvörderst Sache der dafür allgemein zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht solange entzogen, wie nicht Fehler sichtbar werden, die auf ein Übersehen betroffener Grundrechte oder der nicht hinreichenden Berücksichtigung bzw. unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte beruhen, oder Folge sachfremder und damit objektiv willkürlicher Erwägungen sind (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; für das Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) E 18, 85, 92 f., NStZ-RR 2007, S. 338 f.).
  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Widerruf der Bewährung wegen einer Straftat, die mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe geahndet wurde, als (nur) ausnahmsweise zulässig erachtet (BVerfG NStZ 1985, 357; NStZ-RR 2008, 26 f.) und den Ausnahmecharakter damit begründet, dass regelmäßig das die Bewährung gewährende Tatgericht infolge der Erscheinung und des Verhaltens des Straftäters in der mündlichen Verhandlung die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich dessen voraussichtlichen weiteren Lebensweges habe (BVerfG, aaO).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 25.05.2012 - VfGBbg 20/12
    Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind zuvörderst Sache der dafür allgemein zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht solange entzogen, wie nicht Fehler sichtbar werden, die auf ein Übersehen betroffener Grundrechte oder der nicht hinreichenden Berücksichtigung bzw. unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte beruhen, oder Folge sachfremder und damit objektiv willkürlicher Erwägungen sind (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; für das Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) E 18, 85, 92 f., NStZ-RR 2007, S. 338 f.).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 9/14

    Willkürverbot; Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf ein faires Verfahren;

    Daher ist ein Einschreiten des Verfassungsgerichts gegen fachgerichtliche Rechtsprechungsakte erst geboten, wenn diese Fehler offenbaren, die auf eine grundlegende Verkennung von Bedeutung und Reichweite der Grundrechte oder - im Sinne objektiver Willkür - auf das Vorliegen sachfremder Erwägungen hinweisen (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 20/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2022 - VfGBbg 13/22

    Eilantrag, abgelehnt; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf der

    Ein Vollstreckungsgericht kann insbesondere von der Entscheidung eines Tatgerichts dann abweichen, wenn diese Entscheidung selbst an Mängeln leidet, wenn etwa das Tatgericht hinsichtlich seiner Prognose selbst erhebliche Bedenken geäußert, diese aber zurückgestellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2007 ‌- 2 BvR 1092/07 -‌, Rn. 4, juris) oder wesentliche Gesichtspunkte nicht oder unzureichend bewertet hat, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Gericht sich mit den Vorstrafen und den der älteren Aussetzungsentscheidung zugrundeliegenden Erwägungen nicht auseinandergesetzt hat (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2012 ‌- VfGBbg 20/12 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 32/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität

    Soweit der Beschwerdeführer in seiner Verfassungsbeschwerde behauptet, der Landesbetrieb habe tatsächlich nicht nachgewiesene Gebührenfehlberechnungen mit der Geldbuße geahndet und die Verwaltungsgerichte hätten durch Bestätigung dieser Entscheidung sein Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Sachverhaltsfeststellungen, Beweiswürdigungen und Tatsachenermittlungen eine Frage der konkreten Anwendung des einfachen Rechts ist, die den Fachgerichten obliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 25. Mai 2012 - VfGBbg 20/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), und verfassungsrechtlich relevante Verfahrensverstöße vom Beschwerdeführer, der nicht einmal einen konkreten Beweisantrag gestellt hat, nicht aufgezeigt worden sind.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 (https://dejure.org/2023,6608)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.02.2023 - L 2/12 (https://dejure.org/2023,6608)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - L 2/12 (https://dejure.org/2023,6608)
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   OLG Dresden, 31.01.2014 - U 2/12   

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OLG Dresden, 31.01.2014 - U 2/12 (https://dejure.org/2014,40786)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.01.2014 - U 2/12 (https://dejure.org/2014,40786)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - U 2/12 (https://dejure.org/2014,40786)
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   LG Frankfurt/Main, 20.05.1966 - 2/12-2/14 O 302/65   

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LG Frankfurt/Main, 20.05.1966 - 2/12-2/14 O 302/65 (https://dejure.org/1966,10326)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.05.1966 - 2/12-2/14 O 302/65 (https://dejure.org/1966,10326)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Mai 1966 - 2/12-2/14 O 302/65 (https://dejure.org/1966,10326)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Diese Umstände sind darüber hinaus in einen allgemeinen Wertungsrahmen einzuordnen (vgl. dazu BSG, Urteile vom 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL -, zitiert nach juris, jeweils Rn. 25 ff. und m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 37 SF 38/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Aktivlegitimation von

    Diese Umstände sind in einen allgemeinen Wertungsrahmen einzuordnen (vgl. dazu BSG, Urteile vom 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL -, zitiert nach juris, jeweils Rn. 25 ff. und m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2016 - C-601/15

    N. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Drittstaatsangehöriger, der einen

    Eine solche Bezugnahme findet sich auch in der Begründung des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Ratsdokument 14654/2/12 vom 6. Juni 2013, S. 6).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 10 SF 11/14

    Überlanges Gerichtsverfahren - sozialgerichtliches Verfahren - bezifferter

    Diese Umstände sind darüber hinaus in einen allgemeinen Wertungsrahmen einzuordnen (vgl. dazu BSG, Urteile vom 21.2.2013, B 10 ÜG 1/12 und 2/12 KL, zitiert nach juris, jeweils Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • VG Schwerin, 20.07.2016 - 7 A 2004/12

    Unterlassungsanspruch wegen Auskunft der Ärztekammer zur "Germanischen Neuen

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung, auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, insbesondere den von der Beklagten vorgelegten Korrespondenzvorgang (eine Heftung), ferner auf die unter 6 AR (Sc) 2/12 registrierte Schutzschrift der Beklagten Bezug genommen.
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   OLG Brandenburg, 11.09.2012 - W 2/12   

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OLG Brandenburg, 11.09.2012 - W 2/12 (https://dejure.org/2012,86511)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2012 - W 2/12 (https://dejure.org/2012,86511)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2012 - W 2/12 (https://dejure.org/2012,86511)
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   LG Düsseldorf, 27.10.2016 - O 2/12   

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LG Düsseldorf, 27.10.2016 - O 2/12 (https://dejure.org/2016,61712)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2016 - O 2/12 (https://dejure.org/2016,61712)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - O 2/12 (https://dejure.org/2016,61712)
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   LG Düsseldorf, 26.08.2014 - O 2/12   

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https://dejure.org/2014,64272
LG Düsseldorf, 26.08.2014 - O 2/12 (https://dejure.org/2014,64272)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2014 - O 2/12 (https://dejure.org/2014,64272)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2014 - O 2/12 (https://dejure.org/2014,64272)
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   LG Düsseldorf, 13.07.2012 - O 2/12   

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LG Düsseldorf, 13.07.2012 - O 2/12 (https://dejure.org/2012,85703)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2012 - O 2/12 (https://dejure.org/2012,85703)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - O 2/12 (https://dejure.org/2012,85703)
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   AGH Brandenburg, 16.07.2018 - I 2/12   

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AGH Brandenburg, 16.07.2018 - I 2/12 (https://dejure.org/2018,53605)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2018 - I 2/12 (https://dejure.org/2018,53605)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - I 2/12 (https://dejure.org/2018,53605)
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   LG Frankfurt/Main, 09.07.1996 - 2/12   

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LG Frankfurt/Main, 09.07.1996 - 2/12 (https://dejure.org/1996,52903)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.07.1996 - 2/12 (https://dejure.org/1996,52903)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 2/12 (https://dejure.org/1996,52903)
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   KAG Freiburg, 17.02.2012 - K 2/2012   

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KAG Freiburg, 17.02.2012 - K 2/2012 (https://dejure.org/2012,97370)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 17.02.2012 - K 2/2012 (https://dejure.org/2012,97370)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - K 2/2012 (https://dejure.org/2012,97370)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Änderung der AVR- Beteiligungsfähigkeit Regionalkommission

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   KAG Aachen, 27.09.2012 - 02/12   

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KAG Aachen, 27.09.2012 - 02/12 (https://dejure.org/2012,103468)
KAG Aachen, Entscheidung vom 27.09.2012 - 02/12 (https://dejure.org/2012,103468)
KAG Aachen, Entscheidung vom 27. September 2012 - 02/12 (https://dejure.org/2012,103468)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Eingruppierung eines Mitarbeiters - besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

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   KAGH, 27.04.2012 - K 2/12   

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KAGH, 27.04.2012 - K 2/12 (https://dejure.org/2012,35450)
KAGH, Entscheidung vom 27.04.2012 - K 2/12 (https://dejure.org/2012,35450)
KAGH, Entscheidung vom 27. April 2012 - K 2/12 (https://dejure.org/2012,35450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 23.09.2010 - 1620/03

    Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers

    Auszug aus KAGH, 27.04.2012 - K 2/12
    Wenn daher jemand aufgrund einer vertraglichen Rechtsbindung als Organist und Chorleiter in einer Kirchengemeinde tätig ist, besteht regelmäßig ein Arbeitsverhältnis (vgl. den Fall Schüth, EGMR 23.9.2010 NZA 2011, 279 ff.).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus KAGH, 27.04.2012 - K 2/12
    Dennoch wird, da der Erwerbstätige seine Existenzgrundlage im Hauptberuf hat, bei nebenberuflicher Tätigkeit häufig das Fehlen einer persönlichen Abhängigkeit angenommen und damit ein Dienstvertragsverhältnis als freier Mitarbeiter anerkannt (so für nebenberufliche Lehrkräfte und Volkshochschuldozenten BAG 26.1.1977 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 13; zuletzt BAG 9, 3.2005 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus KAGH, 27.04.2012 - K 2/12
    Dennoch wird, da der Erwerbstätige seine Existenzgrundlage im Hauptberuf hat, bei nebenberuflicher Tätigkeit häufig das Fehlen einer persönlichen Abhängigkeit angenommen und damit ein Dienstvertragsverhältnis als freier Mitarbeiter anerkannt (so für nebenberufliche Lehrkräfte und Volkshochschuldozenten BAG 26.1.1977 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 13; zuletzt BAG 9, 3.2005 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Auszug aus KAGH, 27.04.2012 - K 2/12
    Folgt man den Kriterien in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegen, dass es sich um eine nebenberuflichen Beschäftigung handelt (BAG 16.3.1972 und 26.1.1977 AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 10 und 13; 30.10.1991 und 20.7.1994 AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. Nr. 59 und 73).
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