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LG Frankfurt/Main, 02.10.1997 - 2/3 O 166/97, 2-03 O 166/97 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.10.1997 - 2/3 O 166/97, 2-03 O 166/97 (https://dejure.org/1997,19125)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 2/3 O 166/97, 2-03 O 166/97 (https://dejure.org/1997,19125)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Rahmenbemalung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99
Unikatrahmen
Auf die Stufenklage des Klägers hat das Landgericht die Beklagte durch Teilurteil vom 2. Oktober 1997 verurteilt, es zu unterlassen, Reproduktionen der Bilder "Hundertwasser-Haus in Wien" und "Die vier Einsamkeiten" in Bildrahmen anzubieten oder zu verbreiten, deren Bemalung sich - wie im damaligen Tenor abgebildet - als Fortsetzung und Vergrößerung der Werke darstelle, sowie dazu, Auskunft darüber zu erteilen, welcher Umsatz und welcher Gewinn mit diesen Werken einschließlich der Bildrahmen erzielt worden sei (LG Frankfurt am Main ZUM-RD 1998, 344).Ihre Mandantschaft nimmt die Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 11 U 51/97 bis zum 20.2.1998 zurück und erkennt hiermit das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 2.10.1997, Az. 2/3 O 166/97, als verbindliche Regelung an.