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   LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 2-03 O 90/07   

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LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 2-03 O 90/07 (https://dejure.org/2008,27932)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.04.2008 - 2-03 O 90/07 (https://dejure.org/2008,27932)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. April 2008 - 2-03 O 90/07 (https://dejure.org/2008,27932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des Begriffs "Personen der Zeitgeschichte" i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07
    Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und wieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038 - Ambiente.de m. w. Nw., BGH GRUR 2004, 860, 864; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m. w. Nw.).

    Dabei ist darauf zu achten, dass die Arbeit des als Störer in Anspruch Genommenen nicht über Gebühr erschwert werden und die Verantwortlichen nicht überfordert werden dürfen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m. w. Nw.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07
    Demgemäß bildet der Erlass des letztinstanzlichen Strafurteils oder der Zeitpunkt seiner Rechtskraft keine feste Grenze, zumal das aktuelle Informationsinteresse auch die zusammenhängende Darstellung der Tat, ihrer Entstehungsursachen und Hintergründe einschließt, die unter Umständen den vollständigen Abschluss des Strafverfahrens und weitere Nachforschungen voraussetzt (vgl. BVerfGE 35, 202 ff., Rn. 69 - Lebach).

    Dieser Schutz verbietet eine Berichterstattung, die die Aktualitätsgrenze verlässt, wenn und soweit diese eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken geeignet ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2007 - 16 U 13/07, S. 7 der Entscheidungsgründe - unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 13/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Interessenabwägung bei identifizierender

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07
    Dieser Schutz verbietet eine Berichterstattung, die die Aktualitätsgrenze verlässt, wenn und soweit diese eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken geeignet ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2007 - 16 U 13/07, S. 7 der Entscheidungsgründe - unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07
    Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und wieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038 - Ambiente.de m. w. Nw., BGH GRUR 2004, 860, 864; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m. w. Nw.).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07
    Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und wieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038 - Ambiente.de m. w. Nw., BGH GRUR 2004, 860, 864; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m. w. Nw.).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07
    Auch die Verbüßung der Straftat führt nicht dazu, dass ein Täter den Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II).
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