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   LG Frankfurt/Main, 05.11.2009 - 2/3 S 7/09, 2-3 S 7/09   

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https://dejure.org/2009,25555
LG Frankfurt/Main, 05.11.2009 - 2/3 S 7/09, 2-3 S 7/09 (https://dejure.org/2009,25555)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.11.2009 - 2/3 S 7/09, 2-3 S 7/09 (https://dejure.org/2009,25555)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. November 2009 - 2/3 S 7/09, 2-3 S 7/09 (https://dejure.org/2009,25555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Kein Rechtsmissbrauch bei Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Grundsätze des "fliegenden Gerichtsstands" bei Internetverletzungen über eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Fliegender Gerichtsstand" für Online-Urheberrechtsverletzungen bei Ed-Hardy-Abmahnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2009 - 32 C 2323/08

    Ed Hardy - Rechtsmissbräuchliche Wahl des fliegenden Gerichtsstandes

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2009 - 3 S 7/09
    Auf die Berufung des Klägers vom 09.03.2009 wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.02.2009 (Az.: 32 C 2323/08 - 72) abgeändert.
  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Liegen hingegen Anknüpfungspunkte für eine Relevanz der Rechtsverletzung am Ort eines abseits der Niederlassung des Unternehmers angerufenen Gerichts vor, ist es sachgerecht, dessen örtliche Zuständigkeit anzunehmen (so lag es im Übrigen in den Fällen, die Rüther, WRP 2021, 726 [728 Rn. 13 bei und in Fn. 37 und 38] lobend als Versuche einer Einschränkung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung anführt, die allerdings durchweg nicht das Wettbewerbsrecht betrafen und bei denen in der Berufungsinstanz jeweils die örtliche Zuständigkeit mit überzeugender Begründung bejaht worden ist, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014 - 324 S 1/14, bei juris, und LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011 - 27 S 20/10, bei juris, jeweils für Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie LG Frankfurt/Main, Urteil vom 5. November 2009 - 2/3 S 7/09, bei juris, für eine Urheberrechtsverletzung).
  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Die zitierten Entscheidungen der Amtsgerichte Charlottenburg und Frankfurt sind dementsprechend auch jeweils von den übergeordneten Landgerichten Berlin (ZUM-RD 2011, S. 412 ff.) und Frankfurt (MMR 2010, S. 142 f.) abgeändert worden.
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.2012 - 31 C 2528/11

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen

    Deshalb steht der hier vertretenen Auffassung auch nicht das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.11.2009 (2/3 S 7/09; MMR 2010, 142) entgegen.
  • LG Düsseldorf, 12.01.2022 - 2a O 202/20
    Im Gerichtsstand des § 32 ZPO sind insoweit nicht nur die Hauptansprüche einklagbar, sondern insbesondere auch Annexansprüche wie Abmahnkosten, welche dem Verletzten durch die Markenverletzung entstanden sind, weil die Annexansprüche ihre Grundlage unmittelbar in der Markenverletzung finden (vgl. Zöllner in Cepl/Voß , Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. Auflage 2015, § 32 ZPO, Rn. 10; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.11.2009 - 2/3 S 7/09, BeckRS 2010, 03498).
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