Rechtsprechung
BFH, 01.04.1952 - I 2/52 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vornahme von Kapitalerhöhungen in Reichsmark nach der Währungsreform - Voraussetzungen einer Gewinnausschüttung - Teilung der Geschäftsanteile der Gesellschafter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 56, 380
- DB 1952, 547
- BStBl III 1952, 148
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.03.1949 - I ZB 3/49
Auszug aus BFH, 01.04.1952 - I 2/52 U
Der I. Zivilsenat des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone hat in einem Beschluß vom 10. März 1949 I ZB 3/49 (Entscheidungssammlung Bd. 1 S. 339) anerkannt, daß vor der Währungsreform in RM gegründete GmbH's auch nach der Währungsreform in RM in das Handelsregister eingetragen werden können. - BFH, 08.02.1952 - I 10/52 S
Verbindung eines Geschäftsjahres mit dem Umstellungsgesetz ist eine …
Auszug aus BFH, 01.04.1952 - I 2/52 U
Der GmbH ist darin beizupflichten, daß bei der steuerlichen Würdigung auch der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister die Bedeutung nicht versagt werden kann, zumal es sich hierbei um einen konstitutiven Akt handelt (siehe Entscheidung des Reichsgerichts in Zivilsachen I 360/97 vom 5. Februar 1898, Sammlung Bd. 41 S. 19, und Kommentar der Mitglieder des Reichsgerichts zum HGB § 8 Anmerkung 14, Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 10/52 S vom 8. Februar 1952, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1952 III S. 71). - RG, 05.02.1898 - I 360/97
Unter welchen Voraussetzungen kann nach § 542 A.L.R. I. 20 eine Geldschuld wegen …
Auszug aus BFH, 01.04.1952 - I 2/52 U
Der GmbH ist darin beizupflichten, daß bei der steuerlichen Würdigung auch der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister die Bedeutung nicht versagt werden kann, zumal es sich hierbei um einen konstitutiven Akt handelt (siehe Entscheidung des Reichsgerichts in Zivilsachen I 360/97 vom 5. Februar 1898, Sammlung Bd. 41 S. 19, und Kommentar der Mitglieder des Reichsgerichts zum HGB § 8 Anmerkung 14, Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 10/52 S vom 8. Februar 1952, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1952 III S. 71).
- BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Die Vermögensverschiebung zwischen der Gesellschaft und der Gesellschafterin, die Tatbestandsmerkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung ist und die in den Fällen des Urteils des Reidisfinanzhofs (RFH) VI 320-324/37 vom 18. November 1937 (Steuer und Wirtschaft II 1938 Nr. 71) und des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) I 2/52 U vom 1. April 1952 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 56 S. 380 - BFH 56, 380 -, BStBl III 1952, 148) fehlte, ist somit im Streitfall gegeben. - FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
Bonuszahlungen an Kommanditisten einer zum Zwecke eines …
Eine Zurechnung der vGA an den Kläger und die Beigeladenen käme hingegen nicht in Betracht, da es sich mit dem FA bei wirtschaftlicher Betrachtung um eine Zuwendung seitens der EQT gehandelt hätte, eine Zuwendung zwischen Gesellschaftern aber den Tatbestand einer vGA nicht erfüllt (so bereits BFH, 1.4.1952 - I 2/52 U, BStBl. Ill 1982, 48). - BFH, 25.10.1960 - I 62/59 S
Erfordernis der finanziellen Eingliederung für das Vorliegen eines …
Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt voraus, daß Werte aus dem Vermögen der Gesellschaft den Gesellschaftern unmittelbar oder mittelbar zugewandt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs I 2/52 U vom 1. April 1952, BStBl 1952 III S. 148, Slg. Bd. 56 S. 380). - BFH, 10.10.1973 - I R 18/72
Kapitalerhöhung - Eintragung in Handelsregister - Konstitutive Wirkung - …
Erfolgt -- wie im Streitfalle -- eine Löschung der Eintragung von Amts wegen nicht, kann das FA die Löschung anregen; andernfalls hat es die rechtsgestaltende Maßnahme des Registergerichts als auch für die steuerrechtliche Beurteilung bindend hinzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1952 I 10/52 S, BFHE 56, 176, BStBl III 1952, 71, zur Frage der ordnungsmäßigen Verbindung der Geschäftsjahre nach § 3 der Siebzehnten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz; vom 22. Juli 1952 I 62/52 U, BFHE 56, 585, BStBl III 1952, 226, zur Frage der Wirksamkeit eines Umwandlungsbeschlusses mit seiner Eintragung in das Handelsregister -- mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. April 1952 I 2/52 U, BFHE 56, 380, BStBl III 1952, 148, mit dem die Bedeutung konstitutiver Akte für die steuerrechtliche Beurteilung erneut betont worden war). - BFH, 01.07.1964 - I 5/63 U
Körperschaftssteuerrechtliche Wirkungen der Umwandlung einer Gesellschaft mit …
Die Grundvoraussetzung für das Vorliegen von Gewinnausschüttungen, daß tatsächlich Werte aus dem Vermögen der Gesellschaft den Gesellschaftern übertragen werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 2/52 U vom 1. April 1952, BStBl 1952 III S. 148, Slg. Bd. 56 S. 380), komme durch die Rückgängigmachung der Wertübertragungen in Fortfall.
Rechtsprechung
VGH Baden, 14.04.1953 - 2/52 |
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Volltextveröffentlichung
- landesarchiv-bw.de
Sportelerhebung bei Akteneinsicht