Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.1958 - 2/57   

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https://dejure.org/1958,230
EuGH, 12.06.1958 - 2/57 (https://dejure.org/1958,230)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.1958 - 2/57 (https://dejure.org/1958,230)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1958 - 2/57 (https://dejure.org/1958,230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Compagnie des hauts fourneaux de Chasse / EGKS Hohe Behörde

    VERTRAG, ARTIKEL 33; SATZUNG DES GERICHTSHOFES, ARTIKEL 22
    1 . VERFAHREN - NICHTIGKEITSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT NEUER KLAGEGRÜNDE

  • EU-Kommission

    Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle u

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen dem Nachschieben neuer Klagegründe und der Einführung neuer Argumente; Ermessensfehlerhafte Einführung einer Ausgleichsregelung; Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung von ihrer Übereinstimmung mit den von der Hohen Behörde ...

  • Judicialis

    Vertrag Art. 53 Buchst. B; ; Vertrag Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrag Art. 53 Buchst. B; Vertrag Art. 59
    1. VERFAHREN - NICHTIGKEITSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT NEUER KLAGEGRÜNDE

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1958 - 15/57

    Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse gegen Hohe Behörde der Europäischen

    - der Klage 2/57.

    III - Zur Hauptsache - Rechtssache 2/57.

    Mit einer weiteren Klage, 2/57, greift sie die Entscheidung Nr. 2/57 an (die Übereinstimmung der Nummern ist rein zufällig).

    Sie beantragt wegen ihr gegenüber begangenen Ermessensmißbrauches die Nichtigerklärung der gesamten Entscheidung Nr. 2/57, in Wirklichkeit jedoch und im Gegensatz zu den Klägern in den anderen Rechtssachen ficht sie diejenigen Bestimmungen dieser Entscheidung an, die aus den vorangegangenen Entscheidungen übernommen worden sind und die den Preisausgleich zwischen Einfuhrschrott und Inlandschrott betreffen.

    Sie greift die Bestimmungen über den Ausgleich Roheisen/Schrott und die in der Entscheidung Nr. 2/57 enthaltenen neuen Bestimmungen, die in den anderen Klagen angegriffen werden, nur insoweit an, als sie behauptet, diese stellten unzureichende Gegenmittel gegen die Auswirkungen der Ausgleichsregelung dar, die rechtswidrig und ihr gegenüber mit einem Ermessensmißbrauch behaftet sei.

    Die erste - in der Rechtssache 2/57 - geht dahin, ob die Klägerin diejenigen Bestimmungen der Entscheidung Nr. 2/57 anfechten kann, die schlechthin aus den früheren Entscheidungen übernommen wurden , obwohl diese Entscheidungen nicht Gegenstand einer Anfechtungsklage gewesen sind und die Frist zu deren Erhebung bereits verstrichen ist.

    Angesichts dessen, daß die Entscheidung Nr. 2/57 - wie ich heute morgen darzulegen Gelegenheit hatte - ein einheitliches Ganzes bildet, sehe ich in rechtlicher Hinsicht keinerlei Veranlassung, einem Unternehmen die Verwirkungseinrede entgegenzuhalten, weil es die vorangegangenen Entscheidungen nicht fristgemäß angefochten hat.

    Jetzt zur Hauptsache: Ich werde zunächst auf die Rechtssache 2/57 eingehen, in der allein der Klagegrund des Ermessensmißbrauchs geltend gemacht wird; anschließend auf die Rechtssache 15/57, in welcher die Klägerin (nach meiner Ansicht zu Recht) sich auch auf Verletzung des Vertrages beruft.

    In dem Bestreben, einen stärkeren Anreiz zu Schrotteinsparungen zu bieten, hat die Hohe Behörde ihre finanzielle Einrichtung mit der Entscheidung Nr. 2/57 abgeändert, deren wesentliche Eigenschaft - wie Ihnen bekannt ist - darin besteht, die aus der Ausgleichsregelung herrührenden Lasten ungleich zu verteilen, und zwar im Verhältnis zu den verbrauchten Schrottmengen und dazu , wie rationell diese verwendet worden sind.

    Von 5000 Franken auf 13500 Franken pro Tonne gestiegen, lagen die Preise für diese Drehspäne unmittelbar vor Erlaß der Entscheidung Nr. 2/57 und bereits seit einiger Zeit praktisch in Höhe derjenigen der Grundkategorie der sog. edlen Schrottarten (Nr. 11 der Nomenklatur), die seinerzeit 14000 Franken pro Tonne betrugen.

    Die Hohe Behörde trägt diesen verschiedenen Versorgungsbedingungen der einzelnen Verbraucherzentren Rechnung: um ein unrationelles Abfließen des Schrottaufkommens zu vermeiden, sehen bestimmte Entscheidungen vor, daß die Gewährung des Preisausgleichs in verschiedenen Gebieten der Gemeinschaft an die Verwendung von Einfuhrschrott gebunden werden kann (Entscheidung Nr. 14/55 Artikel 5 b ; Entscheidung Nr. 2/57 Artikel 11 b).

    Das Solidaritätsmoment, das der Entscheidung Nr. 2/57 zugrunde liegt, scheint auf die Klägerin genauso zuzutreffen wie auf die anderen Schrott verbrauchenden Unternehmen der Gemeinschaft.

    Bei diesen allgemeinen Entscheidungen handelt es sich, woran ich Sie erinnern darf, um die der Entscheidung Nr. 2/57 vorangegangenen, wovon die eine die ursprüngliche Ausgleichsregelung und die andere die zusätzliche Regelung über den Ausgleich Roheisen/Schrott enthält.

    Die Hohe Behörde nun gibt selber zu, daß die der Entscheidung Nr. 2/57 vorangegangene Regelung eine Verlagerung von der Roheisenerzeugung zugunsten der Stahlerzeugung herbeigeführt habe, so daß die Roheisenindustrie mit der Stahlindustrie nicht mehr im normalen Wettbewerb stand, und dies alles, ohne die geringsten Schutzmaßnahmen zugunsten der Roheisenindustrie zu erlassen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 250/83

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - Quoten -

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Die Kommission betont, es sei nicht erforderlich, die einzelnen Bestimmungen einer allgemeinen Entscheidung zu begründen, vielmehr sei es ausreichend, daß in der Begründung die wesentlichen Schritte des Gedankenganges angegeben seien; zur Untermauerung dieses Arguments führt sie folgende Urteile aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes an : - Rechtssache 2/57 (Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse, Sig. 1958, 131),.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P OVG 2/57   

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https://dejure.org/1957,1702
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P OVG 2/57 (https://dejure.org/1957,1702)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.1957 - P OVG 2/57 (https://dejure.org/1957,1702)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 1957 - P OVG 2/57 (https://dejure.org/1957,1702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 2 S. 1 PersVG; § 7 Abs. 3 PersVG; § 76 Abs. 1b PersVG
    Bildung eines eigenen Personalrates in einer Außenstelle; Ein Personalrat in einer einheitlichen Dienststelle; Nebenstelle als selbständige Dienststelle bei räumlich weiter Entfernung zur Hauptdienststelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung eines eigenen Personalrates in einer Außenstelle; Ein Personalrat in einer einheitlichen Dienststelle; Nebenstelle als selbständige Dienststelle bei räumlich weiter Entfernung zur Hauptdienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1957, 833
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.05.1957 - II CO 2.56

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P 2/57
    Gleichwohl entspricht es einer ständigen Übung des in Betriebsverfassungsstreitigkeiten in letzter Instanz zuständigen Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Beschl. vom 7.7.1954 - 1 ABE 6/54 - BAG. 1., 43 [44] = AP. Nr. 1 zu § 24 BetrVG.) und des in Personalvertretungssachen im letzten Rechtszuge zuständigen Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 2.5.1957 - BVerwG II CO 2.56 -, vom 6.7.1957 - BVerwG II CO 4.57 - und vom 11.7.1957 - BVerwG II CO 5.57 -), im Rubrum den eigentlichen Antragsgegner besonders aufzuführen.

    entfällt, weil das Beschlußverfahren kein Parteiverfahren ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschl. vom 2.5.1957 - BVerwG. II CO 2.56 MDR 1957 S. 572 - nur Leitsatz -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1957 - II A 78/54
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P 2/57
    entfällt, weil das Beschlußverfahren kein Parteiverfahren ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschl. vom 2.5.1957 - BVerwG. II CO 2.56 MDR 1957 S. 572 - nur Leitsatz -).
  • BVerwG, 06.07.1957 - II CO 4.57

    Mitbestimmung eines Personalrates - Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P 2/57
    Gleichwohl entspricht es einer ständigen Übung des in Betriebsverfassungsstreitigkeiten in letzter Instanz zuständigen Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Beschl. vom 7.7.1954 - 1 ABE 6/54 - BAG. 1., 43 [44] = AP. Nr. 1 zu § 24 BetrVG.) und des in Personalvertretungssachen im letzten Rechtszuge zuständigen Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 2.5.1957 - BVerwG II CO 2.56 -, vom 6.7.1957 - BVerwG II CO 4.57 - und vom 11.7.1957 - BVerwG II CO 5.57 -), im Rubrum den eigentlichen Antragsgegner besonders aufzuführen.
  • BVerwG, 11.07.1957 - II CO 5.57

    Prüfung der Gültigkeit einer Personalratswahl - Anspruch auf Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P 2/57
    Gleichwohl entspricht es einer ständigen Übung des in Betriebsverfassungsstreitigkeiten in letzter Instanz zuständigen Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Beschl. vom 7.7.1954 - 1 ABE 6/54 - BAG. 1., 43 [44] = AP. Nr. 1 zu § 24 BetrVG.) und des in Personalvertretungssachen im letzten Rechtszuge zuständigen Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 2.5.1957 - BVerwG II CO 2.56 -, vom 6.7.1957 - BVerwG II CO 4.57 - und vom 11.7.1957 - BVerwG II CO 5.57 -), im Rubrum den eigentlichen Antragsgegner besonders aufzuführen.
  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P 2/57
    Die Verletzung dieser Ordnungsvorschrift, die besonders bei schwierigeren und umfangreicheren Entscheidungsbegründungen nicht immer eingehalten werden kann, hat aber regelmäßig keine Folgen und stellt demzufolge keinen von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar (Dersch-Volkmar, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl., Anm. 25 zu § 60; Dietz-Nikisch, Arbeitsgerichtsgesetz, Anm. 25 zu § 60; BAG. , Urt. vom 15.9.1955 - 2 AZR 475/54 - BAG. 2, 194 [196] = AP. Nr. 1 zu § 60 ArbGG. 1953 mit zustimmender Anm. von Pohle, sowie Beschl. des Senats vom 21.8.1957 - P. OVG. 6/57 -).
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 11.10.1957 - V 2/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,10814
VG Frankfurt/Main, 11.10.1957 - V 2/57 (https://dejure.org/1957,10814)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.10.1957 - V 2/57 (https://dejure.org/1957,10814)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 1957 - V 2/57 (https://dejure.org/1957,10814)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 03.12.1957 - P 2/57 V   

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LG Bielefeld, 03.12.1957 - P 2/57 V (https://dejure.org/1957,9855)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03.12.1957 - P 2/57 V (https://dejure.org/1957,9855)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03. Dezember 1957 - P 2/57 V (https://dejure.org/1957,9855)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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