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   LG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 2/9 T 510/93   

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https://dejure.org/1993,32894
LG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 2/9 T 510/93 (https://dejure.org/1993,32894)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.06.1993 - 2/9 T 510/93 (https://dejure.org/1993,32894)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 2/9 T 510/93 (https://dejure.org/1993,32894)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 28 T 54/94
    Gegen diese Entscheidung hat die Betreuerin Beschwerde eingelegt und hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - ausgeführt, daß das gewaltsame Öffnen einer verwahrlosten Wohnung mit dem alleinigen Ziel, diese zu säubern, um einer drohenden Kündigung zuvorzukommen, vom Sinn und Zweck der Urschrift des § 1896 II S. 1 BGB gedeckt sei.

    Das Amtsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß sich eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 1896 Abs. 4 auf Art. 13 GG- diese Meinung hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts in der Entscheidung vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - vertreten - verbietet.

  • OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95

    Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des

    In der Literatur (Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, BtG, 2. Aufl., Rn. 238 - 247; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1901 BGB Rn. 3 b) und Rechtsprechnung (Landgericht Frankfurt am Main, 9. Zivilkammer, Beschluß vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - zur gewaltsamen Wohnungsöffnung; LG Bremen BtPrax 94, 102 zur zwangsweisen Heimunterbringung) sind die Zwangsbefugnisse des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten untersucht worden.
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