Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 2/9 T 510/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,32894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 28 T 54/94 Gegen diese Entscheidung hat die Betreuerin Beschwerde eingelegt und hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - ausgeführt, daß das gewaltsame Öffnen einer verwahrlosten Wohnung mit dem alleinigen Ziel, diese zu säubern, um einer drohenden Kündigung zuvorzukommen, vom Sinn und Zweck der Urschrift des § 1896 II S. 1 BGB gedeckt sei.
Das Amtsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß sich eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 1896 Abs. 4 auf Art. 13 GG- diese Meinung hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts in der Entscheidung vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - vertreten - verbietet.
- OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95
Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des …
In der Literatur (…Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, BtG, 2. Aufl., Rn. 238 - 247;… Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1901 BGB Rn. 3 b) und Rechtsprechnung (Landgericht Frankfurt am Main, 9. Zivilkammer, Beschluß vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - zur gewaltsamen Wohnungsöffnung; LG Bremen BtPrax 94, 102 zur zwangsweisen Heimunterbringung) sind die Zwangsbefugnisse des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten untersucht worden.