Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94   

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EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94 (https://dejure.org/1996,30846)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1996 - Gutachten 2/94 (https://dejure.org/1996,30846)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1996 - Gutachten 2/94 (https://dejure.org/1996,30846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Beitritt der Gemeinschaft zur EMRK

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
    Im Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991 (Slg. 1991,I-6079) habe der Gerichtshof anerkannt, daß sich die Gemeinschaft einem durch ein internationales Übereinkommen geschaffenen Rechtsprechungsmechanismus unterwerfen könne, sofern sich die darin vorgesehene Gerichtsbarkeit auf die Auslegung und Anwendung dieses Übereinkommens beschränke und die Autonomie der Rechtsordnung der Gemeinschaft nicht beeinträchtige.

    Das Parlament erwähnt das Gutachten 1/91, in dem der Gerichtshof die Möglichkeit für die Gemeinschaft anerkannt habe, sich den Entscheidungen einer internationalen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.

    Insoweit sei die Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung im Sinne der Gutachten 1/91 und 1/92 bereits jetzt nur relativ.

    Auch wenn der Gerichtshof die aus den Gutachten 1/91 und 1/92 abgeleiteten Kriterien in bezug auf die Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung für anwendbar halten sollte, könnte der geplante Beitritt verwirklicht werden.

    Nach Auffassung der dänischen, der deutschen, der griechischen, der italienischen, der österreichischen und der finnischen Regierung hat der Gerichtshof im Gutachten 1/91 eingeräumt, daß sich die Gemeinschaft einer durch ein internationales Abkommen geschaffenen Gerichtsbarkeit für die Auslegung und Anwendung dieses Abkommens unterwerfen könne, sofern die Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung nicht beeinträchtigt werde.

    Die einzige Verpflichtung, die die Konvention der Gemeinschaft auferlegen würde, nämlich die Einhaltung eines Mindeststandards, halte sich in dem durch das Gutachten 1/91 festgelegten Rahmen.

    Die italienische Regierung hat in ihren mündlichen Ausführungen dargelegt, daß das Beitrittsabkommen die Kriterien erfüllen müsse, die der Gerichtshof in den Gutachten 1/91 und 1/92 hinsichtlich der Wahrung der Gemeinschaftsrechtsordnung entwickelt habe.

    Bei Anwendung der vom Gerichtshof im Gutachten 1/91 entwickelten Grundsätze ergebe sich jedoch, daß die Menschenrechte, geschützt über die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, nicht zum wirtschaftlichen und kommerziellen Kern dieses Rechts gehörten und daß der Beitritt dessen Autonomie nicht beeinträchtige.

    Unter Berufung auf die Gutachten 1/91 und 1/92 betonen sie, daß der geplante Beitritt die Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung und das Rechtsprechungsmonopol des Gerichtshofes in Frage stelle.

    Im Gegensatz zu den in den Gutachten 1/91 und 1/92 festgelegten Kriterien würden sich die Kontrollorgane der Konvention nicht darauf beschränken, die Konvention auszulegen, sondern würden die Rechtmäßigkeit des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Konvention prüfen, was die Rechtsprechung des Gerichtshofes beeinträchtigen würde.

    Im Gegensatz zu den im Gutachten 1/91 vorgesehenen Kriterien würde sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht darauf beschränken, ein internationales Abkommen auszulegen und anzuwenden.

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
    Im Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871) sei der Antrag zwar zugelassen worden, obwohl noch Verhandlungen hätten stattfinden müssen.

    Bereits in dem erwähnten Gutachten 1/78 habe der Gerichtshof eine weite Auslegung des Begriffes des geplanten Abkommens vorgenommen; diese Rechtsprechung könne angesichts des neuen Textes gefestigt werden.

    Der Gerichtshof habe im Gutachten 1/78 festgestellt, daß es im Interesse aller betroffenen Staaten, einschließlich der Drittstaaten, liege, daß eine Zuständigkeitsfrage bereits zu Beginn der Verhandlungen geklärt werde.

    Auch die belgische Regierung nimmt Bezug auf den Präzedenzfall des Gutachtens 1/78 und auf den neuen Wortlaut des Artikels 228 Absatz 6 des Vertrages.

    Der Gerichtshof habe bereits im Gutachten 1/78 und im Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (Slg. 1992, I-2821) festgestellt, daß einem Gutachtenantrag stattzugeben sei, falls der Gegenstand des geplanten Abkommens bekannt sei und der Antragsteller ein Interesse an der Antwort habe, auch wenn der Inhalt des geplanten Abkommens noch nicht in allen Einzelheiten festliege.

    Wie der Gerichtshof im Gutachten 1/78 festgestellt habe, liege es im Interesse aller Mitgliedstaaten, daß die Frage der Zuständigkeit der Gemeinschaft für einen Beitritt zur Konvention vor Beginn der Verhandlungen geklärt sei.

  • EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
    Der Gerichtshof habe bereits im Gutachten 1/78 und im Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (Slg. 1992, I-2821) festgestellt, daß einem Gutachtenantrag stattzugeben sei, falls der Gegenstand des geplanten Abkommens bekannt sei und der Antragsteller ein Interesse an der Antwort habe, auch wenn der Inhalt des geplanten Abkommens noch nicht in allen Einzelheiten festliege.
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
    Aus dem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455) gehe hervor, daß die Ziele im Sinne von Artikel 235 des Vertrages in der Präambel des Vertrages genannt sein könnten.
  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
    Das Parlament betont, wie aus dem Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 (Slg. 1975, 1355) hervorgehe, sei es das Ziel von Artikel 228, zu verhindern, daß die Vereinbarkeit völkerrechtlicher Abkommen mit dem Vertrag bestritten werde.
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Davon ist auszugehen, wenn die Inanspruchnahme der Kompetenz durch das Organ, die Einrichtung oder sonstige Stelle der Europäischen Union eine Vertragsänderung nach Art. 48 EUV oder die Inanspruchnahme einer Evolutivklausel erforderte (vgl. EuGH, Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, EMRK-Beitritt, Slg. 1996, I-1783 ), für Deutschland also ein Tätigwerden des Gesetzgebers, sei es nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG, sei es nach Maßgabe des Integrationsverantwortungsgesetzes (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 142, 123 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 153).

    Daher darf auch die Finalität des Integrationsprogramms nicht dazu führen, dass das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als eines der Fundamentalprinzipien der Union faktisch außer Kraft gesetzt oder unterlaufen wird (vgl. auch Erklärung Nr. 42 zur Schlussakte der Regierungskonferenz zu Art. 352 AEUV; EuGH, Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, EMRK-Beitritt, Slg. 1996, I-1759, Rn. 30).

    Der Erlass wirtschaftspolitischer Maßnahmen durch das ESZB erforderte eine Vertragsänderung nach Art. 48 EUV (vgl. EuGH, Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, EMRK-Beitritt, Slg. 1996, I-1759, Rn. 30), sodass der Gesetzgeber tätig werden müsste (vgl. BVerfGE 142, 123 ; 146, 216 ).

  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

    Davon ist auszugehen, wenn die Inanspruchnahme der Kompetenz durch das Organ, die Einrichtung oder sonstige Stelle der Europäischen Union eine Vertragsänderung nach Art. 48 EUV oder die Inanspruchnahme einer Evolutivklausel erforderte ( BVerfG 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13 ua. - [OMT-Programm] aaO; vgl. EuGH Gutachten 2/94 vom 28. März 1996 [EMRK-Beitritt] Rn. 30) , für Deutschland also ein Tätigwerden des Gesetzgebers, sei es nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG, sei es nach Maßgabe des Integrationsverantwortungsgesetzes (BVerfG 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13 ua. - [OMT-Programm] aaO) .
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Davon ist auszugehen, wenn die Inanspruchnahme der Kompetenz durch das Organ, die Einrichtung oder sonstige Stelle der Europäischen Union eine Vertragsänderung nach Art. 48 EUV oder die Inanspruchnahme einer Evolutivklausel erforderte (vgl. EuGH, Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, EMRK-Beitritt, Slg. 1996, I-1759, Rn. 30), für Deutschland also ein Tätigwerden des Gesetzgebers, sei es nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG, sei es nach Maßgabe des Integrationsverantwortungsgesetzes (vgl. schon dazu Art. 235 EWGV a.F.; BVerfGE 89, 155 ; Gött, EuR 2014, S. 514 ).

    Insbesondere darf die Finalität des Integrationsprogramms nicht dazu führen, dass das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als eines der Fundamentalprinzipien der Union faktisch außer Kraft gesetzt wird (vgl. Art. 3 Abs. 6, Art. 4 Abs. 1 EUV, Art. 7 AEUV; siehe auch EuGH, Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, EMRK-Beitritt, Slg. 1996, I-1759, Rn. 30; vgl. ferner die Erklärung Nr. 42 zur Schlussakte der Regierungskonferenz zu Art. 352 AEUV).

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Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94   

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https://dejure.org/1996,11012
StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94 (https://dejure.org/1996,11012)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94 (https://dejure.org/1996,11012)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 1996 - 1/94, 2/94, 4/94, 6/94, 7/94 (https://dejure.org/1996,11012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1360 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 58
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94
    Dabei muß der Staat jedoch der verfassungsrechtlichen Verbürgung einer mit wirklicher Verantwortlichkeit ausgestatteten Selbstverwaltung, durch die den Bürgern eine wirksame Teilnahme an den Angelegenheiten des Gemeinwesens ermöglicht wird, Rechnung tragen und die Gemeinden zur effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben befähigen (vgl. BVerfGE 91, 228 (238) = NVwZ 1995, 677 m. w. Nachw.).

    Insofern reicht hier die ihr durch die jeweilige Kommunalvertretung vermittelte demokratische Legitimation aus (vgl. auch BVerfGE 91, 228 (244) = NVwZ 1995, 677).

    Unabhängig davon, ob die beschwerdeführenden Kommunen im Rahmen der kommunalen Verfassungsbeschwerde auch die Verletzung des Gleichberechtigungsgebots, des Rechts auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst oder der Ungleichbehandlungsverbote wegen des Geschlechts rügen können (verneinend BVerfGE 91, 228 (245) = NVwZ 1995, 677), ist ihnen einzuräumen, daß die angegriffenen Bestimmungen sie daran hindern, diese für sie verbindlichen Verfassungsnormen zu beachten, und damit in ihre Personalhoheit eingreifen.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94
    Ein solcher Eingriff zugunsten eines bestimmten Geschlechts ist jedoch dann zulässig, wenn dafür überzeugende Gründe bestehen, die sich aus objektiven biologischen oder funktionalen Unterschieden ergeben und das zu regelnde Lebensverhältnis so maßgeblich prägen, daß die von der Verfassung vorgesehenen Gleichberechtigungsgebote und Ungleichbehandlungsverbote deswegen zurücktreten müssen (vgl. BVerfGE 10, 59, (74) = NJW 1959, 1483; BVerfGE 52, 369 (374) = NJW 1980, 823; BVerfGE 68, 384 (390) = NJW 1985, 1282).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94
    Ein solcher Eingriff zugunsten eines bestimmten Geschlechts ist jedoch dann zulässig, wenn dafür überzeugende Gründe bestehen, die sich aus objektiven biologischen oder funktionalen Unterschieden ergeben und das zu regelnde Lebensverhältnis so maßgeblich prägen, daß die von der Verfassung vorgesehenen Gleichberechtigungsgebote und Ungleichbehandlungsverbote deswegen zurücktreten müssen (vgl. BVerfGE 10, 59, (74) = NJW 1959, 1483; BVerfGE 52, 369 (374) = NJW 1980, 823; BVerfGE 68, 384 (390) = NJW 1985, 1282).
  • StGH Niedersachsen, 15.08.1995 - StGH 2/93

    Kommunaler Finanzausgleich; Statthaftigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden;

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94
    Sie schützt die Kommunen lediglich davor, daß ihnen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben aus der Hand genommen wird, und garantiert ihnen nach Maßgabe der Art. 57 IV und 58 NdsVerf. eine angemessene Finanzausstattung (vgl. NdsStGH, NVwZ 1996, 585 = DVBl 1995, 1175).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94
    Ein solcher Eingriff zugunsten eines bestimmten Geschlechts ist jedoch dann zulässig, wenn dafür überzeugende Gründe bestehen, die sich aus objektiven biologischen oder funktionalen Unterschieden ergeben und das zu regelnde Lebensverhältnis so maßgeblich prägen, daß die von der Verfassung vorgesehenen Gleichberechtigungsgebote und Ungleichbehandlungsverbote deswegen zurücktreten müssen (vgl. BVerfGE 10, 59, (74) = NJW 1959, 1483; BVerfGE 52, 369 (374) = NJW 1980, 823; BVerfGE 68, 384 (390) = NJW 1985, 1282).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Entscheidungen von Landesverfassungsgerichten zufolge hat der Gesetzgeber auch in diesem Bereich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 15.01.2002 - VerfGH 40/00 -, NVwZ 2002, 1502; NdsStGH, Urt. v. 13.03.1996 - StGH 1/94 u.a. -, OVGE MüLü 45, 503, 505; vgl. hierzu auch Nierhaus in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 28 Rn. 72 f.; Pieroth in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl. 2009, Art. 28 Rn. 22; Pünder, Haushaltsrecht im Umbruch, 2003, S. 41; ders., DÖV 2001, 70, 71 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00

    Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter

    Die Grenze der Verfassungswidrigkeit ist danach erst dann erreicht, wenn die getroffene Maßnahme schlechthin ungeeignet ist, den angestrebten Erfolg zumindest zu fördern (vgl. BVerfGE 81, 156, 192; NdsStGH, NVwZ 1997, 58, 59).
  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

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  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 9/95

    Verpflichtung der Gemeinden und Landkreise zur Förderung der Gleichstellung von

    Auch der NdsStGH misst bei einer vergleichbaren Regelung in Art. 3 Abs. 2 Satz 3 NdsVerf der Aufgabe, die eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu erfüllen hat, Verfassungsrang zu und hält in Konfliktfällen einen schonenden Ausgleich für erforderlich, um beide Verfassungsnormen jeweils optimal zur Wirksamkeit zu bringen (NdsStGH, Urt. v. 15.12.1995 - StGH 1/94 u. a. -, DÖV 1996, 657, 658).
  • VG Lüneburg, 23.09.1999 - 7 A 70/97
    Auf die Regelung in Art. 57 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung, die über Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG hinausgeht (NdsStGH, Urt. v. 13.3. 1996, NVwZ 1997, S. 58 ff), kann sich der Kläger ebenfalls nicht berufen, denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf Gemeinden, während Art. 57 Abs. 1 Nds. Verfassung die allgemeine Selbstverwaltungsgarantie von Gemeinden und Landkreisen konstituiert.
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 20.04.1995 - L 5 Ka 57/93, 2/94   

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LSG Rheinland-Pfalz, 20.04.1995 - L 5 Ka 57/93, 2/94 (https://dejure.org/1995,38595)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.04.1995 - L 5 Ka 57/93, 2/94 (https://dejure.org/1995,38595)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. April 1995 - L 5 Ka 57/93, 2/94 (https://dejure.org/1995,38595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   VGH der UEK, 11.02.2000 - 2/94   

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VGH der UEK, 11.02.2000 - 2/94 (https://dejure.org/2000,49879)
VGH der UEK, Entscheidung vom 11.02.2000 - 2/94 (https://dejure.org/2000,49879)
VGH der UEK, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 2/94 (https://dejure.org/2000,49879)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 17.01.1995 - 2/94   

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VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 17.01.1995 - 2/94 (https://dejure.org/1995,51594)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 17.01.1995 - 2/94 (https://dejure.org/1995,51594)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 2/94 (https://dejure.org/1995,51594)
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Rechtsprechung
   RG, 14.04.1894 - Rep. I. 2/94   

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https://dejure.org/1894,228
RG, 14.04.1894 - Rep. I. 2/94 (https://dejure.org/1894,228)
RG, Entscheidung vom 14.04.1894 - Rep. I. 2/94 (https://dejure.org/1894,228)
RG, Entscheidung vom 14. April 1894 - Rep. I. 2/94 (https://dejure.org/1894,228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich das Recht der Schiffahrtsbehörde auf die Deckung der Kosten für die Beseitigung eines gesunkenen Schiffswrackes auf den Erlös von Wrack und Ladung auch dann, wenn die Ladungsinteressenten die Ladung haben bergen wollen? Ist die Behörde befugt, der Bergung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strandrecht.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 33, 61
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