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   VGH Bayern, 12.04.2002 - 20 A 01.40016, 20 A 01.40017, 20 A 01.40018   

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VGH Bayern, 12.04.2002 - 20 A 01.40016, 20 A 01.40017, 20 A 01.40018 (https://dejure.org/2002,20428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2002 - 20 A 01.40016, 20 A 01.40017, 20 A 01.40018 (https://dejure.org/2002,20428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2002 - 20 A 01.40016, 20 A 01.40017, 20 A 01.40018 (https://dejure.org/2002,20428)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1140
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 23.02.2007 - 22 A 01.40089

    Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    - Ein zusätzlicher Korrekturwert nach der Fußnote (Amtl. Anm.) zu Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV in Höhe von 3 dB(A) für die Maßnahme "Besonders überwachtes Gleis (BüG)" kann nach wie vor gerechtfertigt sein (Anschluss an BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370 sowie an BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140 und vom 15.1.2001 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 65).

    Diese Vorgehensweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140 m.w.N. zum gleichen Vorhaben, Streckenabschnitt 81 M [D***************]).

    Dabei bestehen auch weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Prognose ein zu geringer Güterzuganteil oder eine nicht ausreichende Höchstgeschwindigkeit der S-Bahn angenommen wurde (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 25 f.).

    gerichts und der Oberverwaltungsgerichte anerkannt (vgl. BVerwG vom 11.2.2003 Az. 9 B 49/02 [juris RdNr. 18] m.w.N.; BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 26 ff.).

    Dies ist grundsätzlich von der Ermächtigung in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG gedeckt und mit höherrangigem Recht vereinbar; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es dem Stand der Lärmwirkungsforschung, den Stärke, Dauer und Häufigkeit der Schallereignisse berücksichtigenden und im Übrigen auch international angewandten Dauerschallpegel als geeignetes und praktikables Maß für die Beurteilung von Schienen- und Straßenverkehrslärm anzusehen (vgl. BVerwG vom 18.3.1998 BVerwGE 106, 241 m.w.N.; BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 35 f.).

    So haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof einen Gleispflegeabschlag von im Mittel 3 dB(A) als nachgewiesen angesehen, soweit klotzgebremste Nahverkehrszüge nicht mehr verkehren; sie sind dabei aber bisher - ebenso wie die Beklagte und die Beigeladene - von einer arithmetischen Berechnung dieses Mittelungsbetrages ausgegangen (vgl. hierzu BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; BayVGH vom 15.1.2001 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 65; vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 30 ff.).

    hen des Forschungs- und Technologiezentrums der DB AG (Tabelle in der Anlage 1 des Schriftsatzes vom 25. November 1999, vorgelegt mit Schriftsatz des Bevollmächtigten des Beigeladenen zu 1 vom 27. Januar 2000 in den dem Urteil vom 12.4.2002 (a.a.O.) zugrunde liegenden Verfahren) angewandt; auf dieser Basis sei bei Nichtberücksichtigung der klotzgebremsten Nahverkehrszüge von einem gegenüber dem Grundwert von 51 dB(A) abgesenkten Anfangspegel (direkt nach dem Schleifen) von 45, 6 dB(A) auszugehen, der aufgrund des weiteren Absinkens des Pegels ca. sechs Monate nach dem Schleifen um ca. 0,8 dB(A) gemindert werden könne.

    Soweit sich auf der Basis dieser Tabelle ein Anfangspegel von 46 dB(A) unmittelbar nach dem Schleifen bzw. von 45, 2 dB(A) sechs Monate danach und damit nur ein arithmetischer Gleispflegeabschlag von 2, 9 dB(A) errechne, hat dies der Verwaltungsgerichtshof aus anderen Gründen (günstige Kalibrierung des Schallmesswagens) als kompensiert angesehen (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 31 bis 34).

    Dies bedeutet weiter, dass die jeweilige Korrektur zur Berücksichtigung unterschiedlicher Fahrbahnen den Lärmminderungs- oder -erhöhungseffekt der Fahrbahnen isoliert betrachtet und nicht auf die konkreten Umstände der jeweils planfestgestellten Anlage abstellt, so dass der Einfluss von Lärmschutzwänden nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG vom 11.2.2003 a.a.O. RdNr. 10; BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 34).

    d. Zum Nachweis der dauerhaften Lärmminderung können weiterhin die Messreihen, die vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof (vgl. oben sowie die Darstellung im Urteil des BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 30 ff.) gebilligt wurden, herangezogen werden.

    Zudem ist aus der in der Sachverständigenäußerung zu Frage 2 in Bezug genommenen Tabelle 6 des UBA-Textes 61/03 (S. 41), der die Messwerte entnommen sind, ersichtlich, dass die Messwerte des Umweltbundesamts größtenteils eine größere Schwankungsbreite (nämlich zwischen +/- 0, 6 und +/- 1 dB(A)) aufweisen als die o.g. Messungen des Forschungsund Technologiezentrums der DB AG (nämlich +/- 0, 5 dB(A)) und demgemäß nicht in gleicher Weise abgesichert erscheinen (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 31).

    Daraus ergäbe sich ein weiterer anzurechnender Lärmminderungseffekt von ca. 0,6 dB(A) (vgl. auch BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 34).

    Sie stellen, wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert (vgl. z.B. BVerwG vom 11.2.2003 Az. 9 B 49/02 [juris RdNr. 14]), sicher, dass eine dauerhafte Lärmminderung gewährleistet ist (vgl. dazu auch BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 34 f.).

    Dass die in den Planfeststellungsbeschlüssen diesbezüglich angeordneten Auflagen von vorneherein nicht einhaltbar bzw. nicht kontrollierbar wären, ist nicht ausreichend dargetan (vgl. auch BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 34 f.).

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des planfestgestellten Lärmschutzkonzepts geht der Verwaltungsgerichtshof entsprechend seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 37 ff.) und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; ferner Urteil vom 3.3.2004 UPR 2004, 275) von folgenden Grundsätzen aus: Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen ist sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (§ 41 Abs. 1 BImSchG), wobei prinzipiell ein Anspruch auf Vollschutz durch aktive Schallschutzmaßnahmen besteht.

    Nachdem gegenüber den dem Urteil vom 12. April 2002 zugrunde liegenden Verfahren wesentlich Neues nicht vorgetragen wurde, wird auf die Begründung im Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 2002 (DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 47 ff.) Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Dabei wurden zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen die DIN 4150 Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und Teil 3 (Einwirkungen auf Gebäude) und zur Beurteilung der Einwirkungen durch sekundären Luftschall die 24. BImSchV herangezogen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. oben 4.c. sowie BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 23.2.2007 ZUR 2007, 540 unter Bezugnahme auf BayVGH vom 12.4.2002 Az. 20 A 01.40016 u.a. ; vgl. auch VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 422 ).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Dabei wurden zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen die DIN 4150 Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und Teil 3 (Einwirkungen auf Gebäude) und zur Beurteilung der Einwirkungen durch sekundären Luftschall die 24. BImSchV herangezogen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. oben 4.c. sowie BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 23.2.2007 ZUR 2007, 540 unter Bezugnahme auf BayVGH vom 12.4.2002 Az. 20 A 01.40016 u.a. ; vgl. auch VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 422 ).
  • VGH Bayern, 25.02.2003 - 22 A 02.40013

    Begriff der wesentlichen Änderung eines Schienenwegs; Begriff des erheblichen

    Im Regelfall bleibt der Zug auf dem Streckengleis und verursacht zusätzlichen Lärm nur in vernachlässigbarem Umfang, wenn er den Bereich passiert, in dem die strittige Weichenverbindung liegt (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 - Az. 20 A 01.40016 u.a.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
    Die Antragsgegnerin hat ihre Planungsentscheidung auf die Verkehrstechnische Untersuchung des Ing.-Büros ... vom 15.11.2004 gestützt, das hinsichtlich seines Prognosehorizonts bis zum Jahr 2020 methodisch sachgerecht erstellt ist (vgl. VGH München, Urt. v. 12.04.2002, 20 A 01.40016, DVBl. 2002, 1140/1141 und Urt. v. 09.02.2004, 25 N 96.2982, BayVBl. 2005, 504).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

    Dabei wurden zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen die DIN 4150 Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und Teil 3 (Einwirkungen auf Gebäude) und zur Beurteilung der Einwirkungen durch sekundären Luftschall die 24. BImSchV herangezogen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. oben 4.c. sowie BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 23.2.2007 ZUR 2007, 540 unter Bezugnahme auf BayVGH vom 12.4.2002 Az. 20 A 01.40016 u.a. ; vgl. auch VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 422 ).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

    Dabei wurden zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen die DIN 4150 Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und Teil 3 (Einwirkungen auf Gebäude) und zur Beurteilung der Einwirkungen durch sekundären Luftschall die 24. BImSchV herangezogen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. oben 4.c. sowie BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 23.2.2007 ZUR 2007, 540 unter Bezugnahme auf BayVGH vom 12.4.2002 Az. 20 A 01.40016 u.a. ; vgl. auch VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 422 ).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

    Dabei wurden zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen die DIN 4150 Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und Teil 3 (Einwirkungen auf Gebäude) und zur Beurteilung der Einwirkungen durch sekundären Luftschall die 24. BImSchV herangezogen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. oben 4.c. sowie BVerwG vom 25.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 23.2.2007 ZUR 2007, 540 unter Bezugnahme auf BayVGH vom 12.4.2002 Az. 20 A 01.40016 u.a. ; vgl. auch VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 422 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2010 - 1 LA 24/10

    Rechtliche Anforderungen an eine Verkehrsprognose im Rahmen des

    Auch ein Prognosehorizont, der (knapp) unter zehn Jahren - dem "unteren" Wert der in der Praxis anerkannten Prognosezeiträume (s. o.) - bleibt, kann für die Beurteilung der planungsrechtlichen Rechtfertigung einer Straßenbaumaßnahme noch ausreichend sein, wenn (auch) bezogen auf diesen Zeitraum die wesentlichen abwägungsrelevanten Umstände erfasst werden können (vgl. VGH München, Urt. v. 12.04.2002, 20 A 01.40016 u. a., DVBl. 2002, 1140 ff. [bei Juris Tz 107]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

    Ebenso wenig ergibt sich ein Anhalt für die Annahme, bei der Weiche 5 könne es sich um eine schlecht gewartete Weiche handeln, die mehr als die üblichen Schallimmissionen verursacht (vgl. BayVGH, Urteil vom 12. April 2002 - 20 A 01.40016 u. a. -, juris Rn. 130 - 132; OVG NRW, Urteil vom 21. November 2012, a. a. O., Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 D 28/10

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit einer

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Verkehrsprognose in einem Änderungsplan

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