Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 20.05.2003

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015, 20 A 02.40016, 20 A 02.40017, 20 A 02.40020, 20 A 02.40025   

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https://dejure.org/2003,13140
VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015, 20 A 02.40016, 20 A 02.40017, 20 A 02.40020, 20 A 02.40025 (https://dejure.org/2003,13140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2003 - 20 A 02.40015, 20 A 02.40016, 20 A 02.40017, 20 A 02.40020, 20 A 02.40025 (https://dejure.org/2003,13140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 20 A 02.40015, 20 A 02.40016, 20 A 02.40017, 20 A 02.40020, 20 A 02.40025 (https://dejure.org/2003,13140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellung für den Verkehrslandeplatz Augsburg; Verlängerung der Betriebszeiten für Triebwerksprobeläufe; Verlängerung der Startbahn durch das Versetzen des Startpunktes; Abwägungsschwelle in Bezug auf den Nachtschlaf; Schließung der Lärmschutzeinrichtung für ...

  • Judicialis

    LuftVG § 8 Abs. 1; ; LuftVG § ... 9 Abs. 2; ; LuftVG § 10 Abs. 2; ; LuftVG § 10 Abs. 4; ; LuftVG § 10 Abs. 5; ; VwVfG § 73 Abs. 3a; ; VwVfG § 73 Abs. 4; ; VwVfG § 73 Abs. 6; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 5; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 8; ; BayVwVfG Art. 76; ; Luftverkehrsrecht, Ausbau eines Verkehrslandeplatzes, Planfeststellung, Änderungsbescheid, Verzicht auf planfestgestellte Rechte, Erheblichkeit von Lärmeinwirkungen, getrennte Erörterungstermine, Verbescheidungsinteresse, Präklusion, Planrechtfertigung, Abwägung, Aufklärungspflicht der Behörde, Unausgewogenheit der Abwägung, Abschnittsbildung, Standortwahl, Planungshoheit, Erhöhung der technischen Kapazität, Prognose, Schutz vor Fluglärm (überschießend), Hubschrauberlandeplatz, Triebwerks- Probelaufstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verkehrsflughafen Augsburg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03

    Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen

    vgl. zu den dabei auftretenden Problemen auch das von der Beigeladenen in Bezug genommene Urteil des Bay. VGH vom 20. Mai 2003 - 20 A 02.40015 -.
  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07

    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 (20 A 02.40015 u.a., S. 25 bis 27) mit Hinweisen auf die Fachliteratur entschieden, dass Tagesmittelungspegel von unter 50 dB(A) nicht die Schwelle der Abwägungserheblichkeit erreichen und somit als geringfügig einzustufen sind.
  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4955

    Drittklage; Zweckverband; Betreiber eines Krankenhauses; Sachaufwandsträger für

    Denn nicht jede Änderung einer luftrechtlichen Genehmigung macht eine neuerliche Bewertung und Überprüfung des gesamten, vom Sonderflughafen ausgehenden Lärms erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn diese Beeinträchtigungen bereits von vorangegangenen bestandskräftigen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen abgedeckt sind (BayVGH, Urt. v. 20.5.2003, 20 A 02.40015 u.a., zum Verkehrslandeplatz Augsburg, juris RdNr. 126).

    3.1.Das Gericht sieht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 20.5.2003, a.a.O., RdNrn. 71 bis 74) die Klagebefugnis für Klagen von Privatpersonen wegen Lärmbetroffenheit jedenfalls dann nicht mehr als gegeben an, wenn sich ein Dauerschallpegel von weniger als 50 dB(A) am jeweiligen Wohnanwesen außen errechnet; diese Aussage kann auf die Klage eines öffentlich-rechtlichen Zweckverbands übertragen werden.

    Da kein "völlig neues Vorhaben in einem gänzlich unbelasteten Gebiet" genehmigt wurde, wäre im Hinblick auf die konkreten Verhältnisse sogar daran zu denken gewesen, für die Erheblichkeitsschwelle - im Übrigen in Übereinstimmung mit der Änderungsgenehmigung - einen Wert von mindestens 52 dB(A) zu verlangen, der als Beginn eines "kritischen Bereichs" bezeichnet werden kann (BayVGH, Urt. v. 20.5.2003, a.a.O., RdNrn. 71 bis 74).

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   VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40020   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2003 - 20 A 02.40020 (https://dejure.org/2003,35460)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 20 A 02.40020 (https://dejure.org/2003,35460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung für den Verkehrslandeplatz Augsburg; Verlängerung der Betriebszeiten für Triebwerksprobeläufe; Verlängerung der Startbahn durch das Versetzen des Startpunktes; Abwägungsschwelle in Bezug auf den Nachtschlaf; Schließung der Lärmschutzeinrichtung für ...

  • Judicialis

    LuftVG § 8 Abs. 1; ; LuftVG § ... 9 Abs. 2; ; LuftVG § 10 Abs. 2; ; LuftVG § 10 Abs. 4; ; LuftVG § 10 Abs. 5; ; VwVfG § 73 Abs. 3a; ; VwVfG § 73 Abs. 4; ; VwVfG § 73 Abs. 6; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 5; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 8; ; BayVwVfG Art. 76; ; Luftverkehrsrecht, Ausbau eines Verkehrslandeplatzes, Planfeststellung, Änderungsbescheid, Verzicht auf planfestgestellte Rechte, Erheblichkeit von Lärmeinwirkungen, getrennte Erörterungstermine, Verbescheidungsinteresse, Präklusion, Planrechtfertigung, Abwägung, Aufklärungspflicht der Behörde, Unausgewogenheit der Abwägung, Abschnittsbildung, Standortwahl, Planungshoheit, Erhöhung der technischen Kapazität, Prognose, Schutz vor Fluglärm (überschießend), Hubschrauberlandeplatz, Triebwerks- Probelaufstand

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

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