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   VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06   

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VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06 (https://dejure.org/2006,20047)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2006 - 20 A 14.06 (https://dejure.org/2006,20047)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2006 - 20 A 14.06 (https://dejure.org/2006,20047)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel; Fahrerlaubnisentzug aufgrund eines Drogennachweises durch Haaruntersuchung; Niedrige Konzentration der Betäubungsmittel als Ausschlussgrund des ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch nach einmaligem Konsum von Ecstasy und/oder Amphetaminen rechtmäßig, auch wenn kein Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz gegeben ist

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis bereits bei einmaligem Ecstasy-Konsum futsch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug wegen einmal Ecstacy

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einmal Ecstasy rechtfertigt Fahrerlaubnisentzug

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 12.12.2005 - 1 W 16/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Bei dem Konsum von Amphetaminen bzw. Ecstasy ist für die ordnungsrechtliche Fahreignungsüberprüfung ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs bzw. der Teilnahme als verantwortlicher Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 1 W 16/05 -, Quelle: Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 f. [OVG Niedersachsen 16.06.2003 - 12 ME 172/03]).

    Dass es sich um eine geringe Konzentration gehandelt hat, ist unerheblich, weil Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV auf die Menge des nachgewiesenen Wirkstoffes nicht abstellt (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12. Dezember 2005, a.a.O.).

    Der Antragsgegner konnte daher aufgrund des Gewichts der innerhalb rund eines Jahres wiederholt festgestellten Rauschmitteleinnahme nach einem Zeitraum von etwa 6 Wochen seit Feststellung des letzten Amphetamin- und Ecstasykonsums noch von einer Fortdauer der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09, Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081 f. [BVerwG 09.06.2005 - 3 C 25/04] ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12. Dezember 2005, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 30.04.2002 - 2 EO 87/02

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Entziehung der

    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Die hierin zum Ausdruck kommende eindeutige Haltung des Gesetzgebers ist durch die Aufnahme des jeweiligen Betäubungsmittels in den Katalog des BtMG begründet, die wegen seiner besonderen Gefährlichkeit, insbesondere seiner Suchtpotenz, im Falle des Konsums erfolgte (Thüringer OVG, Beschluss vom 30. April 2002 - 2 EO 87/02 -, VRS 103, 391 ff. ).

    Die Auffassung, die Regelung in Ziffer 9.1 sei im Vergleich zu den übrigen Tatbeständen der Ziffer 9 der Anlage 4 FeV ein Redaktionsversehen und mithin genüge die bloße Einnahme eines Betäubungsmittels im Sinne des BtMG nicht zur Annahme des Regelfalls (Bode/Winkler, Fahrerlaubnis, 4. Auflage, Rdnr. 194), kann angesichts des Wortlauts der Normsystematik nicht geteilt werden und hat sich in der Rechtsprechung auch nicht durchgesetzt (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 30. April 2002, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20. September 2005 - 1 W 12/05 -, Quelle: Juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 12 ME 60/04
    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Vielmehr genügt danach für einen Eignungsausschluss im Sinne des § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV bereits der Nachweis des einmaligen Konsums von Amphetamin bzw. Ecstasy (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 12 ME 60/04 -, Blutalkohol 2004, 475).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01

    Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum

    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Steht aber, wie im vorliegenden Fall, der in der Anlage 4 beschriebene Mangel fest, hat sich der Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen und ihm ist die Fahrerlaubnis ohne Anordnung der Gutachtenbeibringung zu entziehen ( §§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV ) (a.A. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 2 TG 3008/01 -, Quelle: Juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Der Antragsgegner konnte daher aufgrund des Gewichts der innerhalb rund eines Jahres wiederholt festgestellten Rauschmitteleinnahme nach einem Zeitraum von etwa 6 Wochen seit Feststellung des letzten Amphetamin- und Ecstasykonsums noch von einer Fortdauer der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09, Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081 f. [BVerwG 09.06.2005 - 3 C 25/04] ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12. Dezember 2005, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Vielmehr genügt danach für einen Eignungsausschluss im Sinne des § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV bereits der Nachweis des einmaligen Konsums von Amphetamin bzw. Ecstasy (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 12 ME 60/04 -, Blutalkohol 2004, 475).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Vielmehr genügt danach für einen Eignungsausschluss im Sinne des § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV bereits der Nachweis des einmaligen Konsums von Amphetamin bzw. Ecstasy (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 -, DAR 2001, 183; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2004 - 12 ME 60/04 -, Blutalkohol 2004, 475).
  • OVG Saarland, 20.09.2005 - 1 W 12/05

    Eignungsausschluss nach § 46 Abs 1 FeV iVm Anlage 4 Nr 9.1 wegen Einnahme eines

    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Die Auffassung, die Regelung in Ziffer 9.1 sei im Vergleich zu den übrigen Tatbeständen der Ziffer 9 der Anlage 4 FeV ein Redaktionsversehen und mithin genüge die bloße Einnahme eines Betäubungsmittels im Sinne des BtMG nicht zur Annahme des Regelfalls (Bode/Winkler, Fahrerlaubnis, 4. Auflage, Rdnr. 194), kann angesichts des Wortlauts der Normsystematik nicht geteilt werden und hat sich in der Rechtsprechung auch nicht durchgesetzt (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 30. April 2002, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20. September 2005 - 1 W 12/05 -, Quelle: Juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung;

    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Bei dem Konsum von Amphetaminen bzw. Ecstasy ist für die ordnungsrechtliche Fahreignungsüberprüfung ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs bzw. der Teilnahme als verantwortlicher Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 1 W 16/05 -, Quelle: Juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 f. [OVG Niedersachsen 16.06.2003 - 12 ME 172/03]).
  • OVG Saarland, 21.12.2004 - 1 W 42/04
    Auszug aus VG Berlin, 02.03.2006 - 20 A 14.06
    Das meint die Vorbemerkung 2 zur Anlage 4 FeV , wenn darin ausgeführt wird, Grundlage der Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, sei in der Regel ein ärztliches Gutachten ( § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV ), in besonderen Fällen ein medizinischpsychologisches Gutachten ( § 11 Abs. 3 FeV ) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr ( § 11 Abs. 4 FeV ) (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 W 42/04 -, Quelle: Juris).
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