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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1987 - 20 A 1439/85   

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https://dejure.org/1987,7132
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1987 - 20 A 1439/85 (https://dejure.org/1987,7132)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.1987 - 20 A 1439/85 (https://dejure.org/1987,7132)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - 20 A 1439/85 (https://dejure.org/1987,7132)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kostentragung für Beseitigung von Bilgenöl durch die Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen in NRW

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 25.03.1992 - 5 UE 3288/88

    Heranziehung des Bundes als Zustandsstörer - Kostenersatz für einen

    Das habe das OVG Münster in einem Urteil vom 2. Juli 1987 (20 A 1439/85 - ZfW 1988, 308) entschieden.

    Auch verschuldete Ereignisse können Unglücksfälle sein (vgl. Kneer, KStZ 1988, 4, 7); deshalb ist unerheblich, ob das Öl durch Verschulden eines Schiffsführers oder eines sonstigen Einleiters in den Rhein gelangt war (vgl. OVG Münster, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 - ZfW 1988, 308,310/311).

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des OVG Münster (Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 - ZfW 1988, 308) zur Unentgeltlichkeit der Einsätze der Feuerwehren zur Bekämpfung von Schadensfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen bezieht sich auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Geschäftsführung würde sich als öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag darstellen und Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs sein können (vgl. OVG Münster, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 - ZfW 1988, 308; BVerwG, Urteil vom 22. November 1985 - 4 A 1.83 - NJW 1986, 2524).

  • VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09

    Kostenersatzforderung für die Beseitigung einer Betriebsmittelspur entgegen dem

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 - (juris) zu § 36 FSHG a.F. Fehlt es deshalb im Hinblick auf die hier interessierenden Kosten der Inanspruchnahme der Fa. N1.
  • VG Braunschweig, 23.09.2002 - 5 A 149/00

    Ersatzvornahme; Feuerwehr; Kostenersatz; Pflichtaufgabe; Unglücksfall; Ölspur;

    Ein Ermessen, solche Pflichtaufgaben mit eigenen Mitteln wahrzunehmen oder "fremd zu vergeben", steht der örtlich zuständigen Gemeinde nach den §§ 1 und 2 NBrandSchG hingegen nicht zu (vgl. zur entsprechenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen das Urteil des OVG Münster v. 2.7.1987 - 20 A 1439/85 - hier zit. nach juris - sowie dazu Dahmen, KStZ 1988, 107).
  • VG Arnsberg, 21.02.2011 - 7 K 866/10

    Beseitigung einer Ölspur als Erfüllung einer den Gemeinden obliegenden

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 - (juris) zu § 36 FSHG a.F.; VG Arnsberg, Urteil vom 2. August 2010 - 7 K 71/10 -.
  • VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09

    Zur Kostenerstattung von Ölspuren auf der Fahrbahn nach einem Motorschaden

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 -, juris, zu § 36 FSHG a.F.
  • VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1112/09

    Voraussetzung für eine entsprechende öffentlich-rechtliche Kostenersatzpflicht

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 1987 - 20 A 1439/85 - (juris) zu § 36 FSHG a.F. Fehlt es deshalb im Hinblick auf die hier interessierenden Kosten der Inanspruchnahme der Fa. N. an einem "Einsatz" im Sinne des § 41 Abs. 2 FSHG, scheidet ein Kostenersatzanspruch bereits aus diesem Grunde aus, vgl. Schneider, a.a.O., § 41 Erl.
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