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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1995 - 20 A 5004/94   

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https://dejure.org/1995,9521
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1995 - 20 A 5004/94 (https://dejure.org/1995,9521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.1995 - 20 A 5004/94 (https://dejure.org/1995,9521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 20 A 5004/94 (https://dejure.org/1995,9521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Viehweide; Überschwemmung; Abfälle; Beseitigung; Verpflichtung der Gemeinde zum Einsammeln; Inanspruchnahme des Grundstückeigentümers; Störer; Besitzer der Abfälle; Geschäftsführung ohne Auftrag

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schwemmgutbeseitigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auf die Berufung des Klägers gab das Oberverwaltungsgericht der Feststellungsklage durch Urteil vom 21. März 1996 statt (zu einem Parallelverfahren vgl. OVG Münster, UPR 1996, 274 = NuR 1996, 314) und führte zur Begründung aus: Die Beklagte sei nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 Satz 1 des Abfallgesetzes - AbfG - in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 6 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - LAbfG NW - zum Zusammentragen der angeschwemmten Abfälle verpflichtet.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 59.96

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; aufgedrängter Abfall;

    BVerwG 7 C 59.96 OVG 20 A 5004/94.

    Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 21. Dezember 1995 (UPR 1996, 274 = NuR 1996, 314) zurück und führte zur Begründung aus: Dem Kläger stehe ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 679, 683 i.V.m. § 670 BGB entsprechend) gegen die Beklagte zu, weil er mit dem Zusammentragen der angeschwemmten Abfälle ein Geschäft der Beklagten besorgt habe.

  • VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96

    Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter

    Anknüpfungspunkt des behördlichen Handelns war auch gerade der abfallrechtswidrige Zustand und nicht eine Gefahr, die mit einer auf andere Vorschriften, wie etwa Wasser- oder Baurecht, gestützten behördlichen Maßnahme bekämpft wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1991 -- 7 C 2.91 -- NuR 1992 S. 231 f. und Beschluss vom 10. November 1993 -- 4 B 185/93 -- NVwZ 1994 S. 296; OVG NW, Urteil vom 21. Dezember 1995 -- 20 A 5004/94 -- UPR 1996 S. 274 ).
  • VG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 K 4791/02

    Ausgestaltung des Kostenerstattungsanspruchs der Betreiberin eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170 (172); OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 1995 - 20 A 5004/94 -, NWVBl. 1996, 304; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 342 f.; Seiler in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., Vor § 677 Rdnr. 23.
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