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   VGH Bayern, 21.12.1999 - 20 A 99.40023   

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https://dejure.org/1999,34164
VGH Bayern, 21.12.1999 - 20 A 99.40023 (https://dejure.org/1999,34164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.1999 - 20 A 99.40023 (https://dejure.org/1999,34164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 20 A 99.40023 (https://dejure.org/1999,34164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AEG § 20; BayNatSchG Art. 6a Abs. 3
    Auswahl von Flächen für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 831 (Ls.)
  • DÖV 2000, 695
  • ZfBR 2000, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1999 - 20 A 99.40023
    Die Klägerin vertritt mit diesem Antrag Naturschutzbelange, zu deren Geltendmachung im eigenen Namen sie nicht berufen ist (BVerwG vom 9.2.1996 DÖV 1996, 514/515).

    Der Einwendende hat in seinen Einwendungen rechtzeitig anzugeben, welches seiner Rechtsgüter er als gefährdet ansieht und wodurch er sich beeinträchtigt fühlt (BVerwG vom 9.2.1996 DÖV 1996, 514; vom 27.8.1997 UPR 1998, 112; vom 1.9.1997 NuR 1998, 41/43).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1999 - 20 A 99.40023
    Der Einwendende hat in seinen Einwendungen rechtzeitig anzugeben, welches seiner Rechtsgüter er als gefährdet ansieht und wodurch er sich beeinträchtigt fühlt (BVerwG vom 9.2.1996 DÖV 1996, 514; vom 27.8.1997 UPR 1998, 112; vom 1.9.1997 NuR 1998, 41/43).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1999 - 20 A 99.40023
    Danach ergibt sich: Der Behörde kommt bei der Anwendung der landesrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzregelung (hier Art. 6a Abs. 3 BayNatSchG keine planerische Gestaltungsfreiheit zu. Entscheidend ist die Eignung der Grundstücke. Bei Ersatzmaßnahmen muss ein funktionaler und landschaftsräumlicher Zusammenhang mit dem Eingriff und zu dem Eingriffsort bestehen. Darüber hinaus ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der sämtliche Elemente des Übermaßverbots einschließt. Dabei hat die Behörde bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Grundstücken nur einen begrenzten Spielraum. Sie braucht freilich nicht bereits jedem Hinweis auf andere Grundstücke nachzugehen, die zur Zweckerreichung gleich gut geeignet sind. Verwert ist ihr jedoch, auf weniger geeignete Grundstücke zurückzugreifen, soweit sie in der Lage ist, sich besser geeignete Flächen zu verschaffen. Die Schwere der Beeinträchtigung muss vor dem Hintergrund des Gewichts der sie rechtfertigenden Gründe zumutbar sein. Das Bundesverwaltungsgericht räumt ferner dem Zugriff auf Grundstücke der öffentlichen Hand den Vorrang vor der Inanspruchnahme von privatem Grund und Boden ein. Für die Eignung der jeweiligen Flächen setzt das Gericht als Maßstab, dass diese aufwertungsbedürftig und aufwertungsfähig sein müssen (BVerwG vom 10.9.1998 NVwZ 1999, 532).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.1999 - 20 A 99.40023
    Der Einwendende hat in seinen Einwendungen rechtzeitig anzugeben, welches seiner Rechtsgüter er als gefährdet ansieht und wodurch er sich beeinträchtigt fühlt (BVerwG vom 9.2.1996 DÖV 1996, 514; vom 27.8.1997 UPR 1998, 112; vom 1.9.1997 NuR 1998, 41/43).
  • BVerwG, 17.04.2000 - 11 B 19.00

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; naturschutzrechtliche

    VGH München vom 21.12.1999 - Az.: VGH 20 A 99.40023 -.

    BVerwG 11 B 19.00 VGH 20 A 99.40023.

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