Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Angemessenheit der Ahndung des Dienstvergehens eines Beamten mit einem Verweis (hier: Fernbleiben vom Dienstort wegen eines selbst gewählten Bürotages im häuslichen Arbeitszimmer ohne Erlaubnis des Dienstvorgesetzten)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs. 1 NBG; § 63 S. 1, 2 NBG; § 81 Abs. 1 S. 1 NBG
Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Disziplinarverfügung; Geltendmachung der Unverhältnismäßigkeit einer Disziplinarstrafe; Disziplinarstrafe gegen einen Beamten wegen Einlegen eines Bürotages im häuslichen Arbeitszimmer - Judicialis
GKG § 51 Abs. 1; ; NBG § 81 Abs. 1 S. 1; ; NDiszG § 7; ; NDiszG § 71 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Disziplinarverfügung; Geltendmachung der Unverhältnismäßigkeit einer Disziplinarstrafe; Disziplinarstrafe gegen einen Beamten wegen Einlegen eines Bürotages im häuslichen Arbeitszimmer
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 25.04.2007 - 10 A 17/06
- OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97
Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07
Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]). - OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06
Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
- OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 5 OA 320/08
Streitwertfestsetzung gem. § 53 Abs. 3 Nr. 1 und § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz …
Weil eine schriftliche Missbilligung, in der dem Beamten ein Dienstvergehen zur Last gelegt wird, ebenfalls ein Mittel darstellt, das im weiteren Sinne der Disziplinierung dient, dieses Mittel aber im Verhältnis zu einem Verweis das mildere ist, kann folglich nicht beanstandet werden, dass sich das Verwaltungsgericht für seine Wertfestsetzung an der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30.4. 2008 - 20 AD 7/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) orientiert hat, die den Streitwert im Falle der Anfechtung eines Verweises betrifft. - OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 19 OD 13/09
Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten bei fehlender …
Bildet die mildeste Disziplinarmaßnahme, das heißt ein Verweis gemäß § 7 NDiszG, den Streitgegenstand, so ist der Streitwert, um den Unterschied zu der nächst schwerwiegenderen Disziplinarmaßnahme einer Geldbuße (§ 8 NDiszG) zum Ausdruck zu bringen, in entsprechenden Klageverfahren regelmäßig mit einem Betrag von 300 Euro zu bemessen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 20 AD 7/07 - Beschl. v. 8.7.2009 - 20 AD 7/09 -). - VG Hannover, 06.08.2009 - 13 A 6152/08
Entscheidung über eine Klage gegen eine Geldbuße
Der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (vgl. Beschluss vom 30.04.2008 - 20 AD 7/07 und vom 08.07.2009 - 20 AD 7/09 -, wonach die Höhe der Geldbuße für den Streitwert allein maßgeblich ist) wird ausdrücklich nicht gefolgt.