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   VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032   

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VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032 (https://dejure.org/1999,4557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.1999 - 20 AS 99.40032 (https://dejure.org/1999,4557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 (https://dejure.org/1999,4557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß BADV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1131
  • NZBau 2000, 216 (Ls.)
  • DÖV 1999, 1013
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032
    Die Kriterien sichern den Bewerbern die Verläßlichkeit des Vergabeverfahrens, denn "es liegt auf der Hand, daß die Bieter der Willkür der Vergabestelle ausgeliefert wären, wenn diese nach Abgabe der Angebote im Wertungsverfahren die Zuschlagskriterien beliebig wählen könnte" (BGH vom 8.9.1998, NJW 1998, 3644/3646).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032
    Diese Gesichtspunkte ihrerseits von vorneherein in ein starres Bewertungssystem zu pressen, dürfte gerade bei einer derart neuartigen Vergabematerie nicht unproblematisch sein (obwohl es immerhin im vergleichbaren Fall der Bodenabfertigung auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen mit einem Punktbewertungssystem versucht wurde; siehe hierzu OVG Lüneburg vom 24.6.1999, 12 M 2094/99, S. 8 f der Ausfertigung).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032
    Ergänzende Ermessenserwägungen im Hauptsacheverfahren gemäß § 114 Satz 2 VwGO werden nicht genügen, da nach dieser Vorschrift lediglich defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden können, nicht jedoch das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung ausgewechselt werden können (BVerwG vom 14.1.1999, 6 B 133.98, S. 7 der Ausfertigung).
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032
    Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz des Auswahlverfahrens sind derart unbestimmte Kriterien offenkundig ein Problem (siehe etwa die Bedenken des EuGH -- vom 20.9.1988, NVwZ 1990, 353/354 -- gegen Kriterien, "die den Auftraggebern eine uneingeschränkte Freiheit bei der Auswahl des Bieters einräumen").
  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

    Ein solcher Einfluss dürfte auch regelmäßig auszuschließen sein, weil die Voten der Anzuhörenden von der Behörde nicht ungeprüft übernommen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 NVwZ 1999, 1131).

    Ausschlaggebend für die Einhaltung dieser Grundsätze sind die von der Behörde aufgestellten Zuschlagskriterien; sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung, bei der sie zu veröffentlichen sind, und der Auswahlentscheidung, der sie zugrunde zu legen sind (vgl. Ziffer 2.2 Satz 2 lit. i, Ziffer 2.3 Abs. 5 Satz 5 Auswahl-Richtlinie; BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1132).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in einem früheren Verfahren Bedenken geäußert hat, auch qualitative Aspekte in ein "starres Bewertungssystem zu pressen" (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1132), sind diese vor dem Hintergrund zu sehen, dass der damaligen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine Auswahlentscheidung der Behörde mit äußerst vagen Kriterien zugrunde lag.

    Es wäre zwar unzulässig, wenn das Ministerium die Auswahlentscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV von den Voten der Anzuhörenden abhängig machen würde (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O. S. 1133).

    Anders als in dem von der Antragstellerin angeführten Fall (vgl. BayVGH vom 21.7.1999 a.a.O.) hat es nicht "die objektiven Kriterien gänzlich fallengelassen und seine Entscheidung allein von den Voten der Anhörungsberechtigten abhängig gemacht".

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Durch die Kriterien wird das Verfahren objektiviert, ihre Anwendung stellt sicher, dass die Behörde bei der Auswahl nicht auf subjektive Präferenzen, sondern allein auf die von den Kriterien erfassten objektiven Gesichtspunkte abstellt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, juris Rn. 24).

    Derart unbestimmte Kriterien sind unter Transparenzgesichtspunkten als problematisch zu erachten, da sie dem Auftraggeber eine nahezu uneingeschränkte Freiheit bei der Auswahl der Bewerber einräumen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    Da die Auswahl-Richtlinie vorgibt, dass die Verfahren sachgerecht, objektiv, transparent und nichtdiskriminierend durchgeführt werden müssen, kommt es bei der Auswertung der Voten jedoch allein auf die Sachgründe an, die hinter der geäußerten Akzeptanz oder Ablehnung eines Bewerbers stehen (gegen die vergaberechtliche Zulässigkeit des Abstellens auf eine nicht weiter begründete Beurteilung des jeweiligen Bewerbers: VGH München, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 - NVwZ 1999, 1131, juris Rn. 33 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 20 D 38/10

    Sachgerechte Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, a. a. O., und vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - und - 8 AS 10.40003 -, juris, jeweils Rn. 36.

    So im Ergebnis wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, NVwZ 1999, 1131 (1133) = juris, Rn. 30.

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

    Es hat hierbei auf die mitgeteilten objektiven Erfahrungswerte abgestellt und nicht lediglich die Voten der Anzuhörenden ungeprüft übernommen (vgl. hierzu BayVGH vom 21.7.1999 NVwZ 1999, 1131).
  • VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02

    Zuständigkeit der Vergabekammer

    Ihr liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zugrunde, so wie auch bei anderen spezialgesetzlich geregelten vergaberechtlichen Verfahren nach § 19c LuftVG und § 7 i.V.m. Anlage 2 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste (BGBl. 1997, I, S. 2885, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999, NVwZ 1999, 1130 f. und VGH München vom 21.07.1999, NVwZ 1999, 1131 ff.) oder nach § 13a PBefG i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Anwendung von § 13a Abs. 1 S. 3 PBefG vom 15.12.1995 i.V.m. den Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A (BGBl. I, S. 1705, vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.04.1998, LKV 1999, 31 ff.; BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 320 ff.; vgl. auch Dreher, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 97 Rdnr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507; OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, ZLW 2017, 179 und vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, ZfBR 2011, 495; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, juris, und Beschluss vom 7. April 2006 - 12 Q 114/06 -, ZLW 2006, 637; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, NVwZ 1999, 1131; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 -, NVwZ 1999, 1130.
  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Gerichtliche Entscheidungen, die zu abweichenden Kriteriensystemen ergangen sind, können ebenfalls nicht ohne Weiteres herangezogen werden (BayVGH, B.v. 21.7.1999 - 20 AS 99.40032 - juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, B.v. 18.3.2016 - 3 B 16.15 - juris Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am

    Grundsätzlich besteht kein besonderes öffentliches Interesse oder überwiegendes Drittinteresse am Vollzug eines schon jetzt erkennbar rechtswidrigen Verwaltungsakts (vgl. VGH München, Beschl. v. 21.7.1999, 20 AS 99.40032, NVwZ 1999, 1131, 1132).
  • VGH Hessen, 07.04.2006 - 12 Q 114/06

    Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde für die Auswahl von Anbietern von

    Für den Rechtsstreit ist auch die erstinstanzliche Zuständigkeit des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO gegeben, denn die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten stellt einen wesentlichen Bestandteil des Betriebs eines Verkehrsflughafens dar (BayVGH, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032 - Niedersächs. OVG, 24.06.1999 - 12 M 2094/99 - Hess.VGH, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98 - Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, Stand: Februar 2005, § 19c Rdnr. 52; aA VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 8 S 1242/02 -).
  • VK Brandenburg, 14.03.2003 - VK 14/03

    Direktvergabe eines Gleisbauauftrages

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076

    Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 8 S 1242/02

    Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des VGH für Streit um Auswahl eines

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 22 A 13.40000

    Immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Lagerung auch gefährlicher

  • VK Südbayern, 21.03.2000 - 120.3-3194.1-02-02/00

    Nicht ordnungemäß durchgeführtes VOF-Verfahren

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