Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 20 B 1057/04   

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https://dejure.org/2005,29951
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 20 B 1057/04 (https://dejure.org/2005,29951)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2005 - 20 B 1057/04 (https://dejure.org/2005,29951)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 20 B 1057/04 (https://dejure.org/2005,29951)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 A 1662/06

    Voraussetzungen einer Ungültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über

    Dabei kommt dem Umstand, dass dieses Gericht mit Beschluss vom 21. Januar 2005 (20 B 1057/04) die Vollziehung zunächst ausgesetzt hat, im vorliegenden Verfahren keine maßgebende Bedeutung zu, weil der EuGH die seinerzeitigen Bedenken gegen die Gültigkeit des Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2002/2/EG ausgeräumt hat.
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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04   

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https://dejure.org/2004,17198
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04 (https://dejure.org/2004,17198)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2004 - 20 B 1057/04 (https://dejure.org/2004,17198)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 20 B 1057/04 (https://dejure.org/2004,17198)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    vgl. EuGH, Urteile vom 13. November 1990 - C- 331/88 -, Slg. 1990 I-04023 Rdnrn. 13 und 14 und vom 5. Mai 1998 - C-157/96 -, Slg. 1998 I-02211 Rdnr. 61.
  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    vgl. EuGH, Urteil vom 4. April 2000 - C-269/97 -, Slg. 2000 I-02257, Rdnr. 43.
  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1989 - C-265/87 -, Slg. 1989, 2237, Rdnrn. 14 und 15.
  • EuGH, 20.06.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Juni 1991 - C-39/90 - bereits auf die enge Verbindung zwischen der Deklaration bei Mischfuttermitteln und dem Gesundheitsschutz hingewiesen.
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    Schließlich sind aus dem Gebot der Effektivität vorläufigen Rechtsschutzes, das besagt, dass zur Vermeidung der Schaffung vollendeter Tatsachen eine einstweilige Anordnung vorbehaltlich besonders gewichtiger Gründe unter Vorwegnahme der Hauptsache zu ergehen hat, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1 (13 f.), keine für die Antragstellerin günstigeren Folgen abzuleiten.
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2004 - 20 B 1057/04
    vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 1995 - C- 465/93 -, DVBl. 1996, 247.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1542/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines

    gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2004 - 20 B 1057/04 -.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2004 - 20 B 1057/04 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 13 B 919/07

    Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz zur Abwehr von Rechtsverletzungen wegen

    Vgl. EuGH, Urteile vom 9.11.1995 - C-465/93 -, a.a.O., Rdnr. 32, und vom 21.2.1991, a.a.O., Rdnr. 23 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 27.7.2004 - 1 BvR 1270/04 -, NVwZ 2004, 1346, und - 1 BvR 1542/04 -, LRE 360; OVG NRW, Beschlüsse vom 29.6.2004 - 20 B 1057/04 - und vom 18.7.1996 - 13 B 1210/96 - Bay. VGH, Beschluss vom 8.9.2004 - 19 CE 04.2003 - von Bogdandy, in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 32. Ergänzungslieferung April 2007, Art. 10 EGV Rdnr. 53 a; Streinz, in: EUV/EGV, Vertrag über die Europäische Union und Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 2003, Art. 10 EGV Rdnr. 34.

    Dabei kommt dem Umstand, dass dieses Gericht mit Beschluss vom 21.1.2005 (20 B 1057/04) die Vollziehung zunächst ausgesetzt hat, im vorliegenden Verfahren keine maßgebende Bedeutung zu, weil der EuGH die seinerzeitigen Bedenken gegen die Gültigkeit des Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2002/2/EG ausgeräumt hat.

  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 2292/04

    Import von im europäischen Ausland hergestellten Mischfuttermitteln; Ahndung von

    Die vorläufige Rechtsschutzentscheidung der Kammer änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 29. Juni 2004 (20 B 1057/04) und lehnte den Eilantrag der Klägerin im Wesentlichen mit der Begründung ab, die Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Deklarationsbestimmungen begegne zwar mit Blick auf im Gemeinschaftsrecht garantierte Grundrechte rechtlichen Zweifeln, diese seien aber nicht von einem solchen Gewicht, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten der Klägerin rechtfertige.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Klägerin als Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.

  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 4803/04

    Pflicht des Herstellers zur Information des Verwenders über die genauen

    Den von der Klägerin zur Begründung ihres eigenen vorläufigen Rechtsschutzgesuchs in Bezug genommenen Beschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 im Verfahren 15 L 843/04 änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 29. Juni 2004 (20 B 1057/04) und lehnte den Eilantrag der dortigen Antragstellerin im Wesentlichen mit der Begründung ab, die Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Deklarationsbestimmungen begegne zwar mit Blick auf im Gemeinschaftsrecht garantierte Grundrechte rechtlichen Zweifeln, diese seien aber nicht von einem solchen Gewicht, das den Erlass einer einstweilige Anordnung rechtfertige.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Antragstellerin und Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.

  • VG Düsseldorf, 24.03.2006 - 15 K 4059/04

    Pflicht des Herstellers zur Information des Verwenders über die genauen

    Den von der Klägerin zur Begründung ihres eigenen vorläufigen Rechtsschutzgesuchs in Bezug genommenen Beschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 im Verfahren 15 L 843/04 änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 29. Juni 2004 (20 B 1057/04) und lehnte den Eilantrag der dortigen Antragstellerin im Wesentlichen mit der Begründung ab, die Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Deklarationsbestimmungen begegne zwar mit Blick auf im Gemeinschaftsrecht garantierte Grundrechte rechtlichen Zweifeln, diese seien aber nicht von einem solchen Gewicht, das den Erlass einer einstweilige Anordnung rechtfertige.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Juli 2004 (1 BvR 1542/04) die Entscheidung des Obergerichts unter Hinweis darauf aufgehoben hatte, sie verletze die Antragstellerin und Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Abs. 4 S. 1 GG, und die Sache an das OVG NRW zurückverwiesen hatte, wies dieses die Beschwerde des beklagten Landes gegen den Eilbeschluss der Kammer vom 3. Mai 2004 mit Beschluss vom 21. Januar 2005 im Verfahren 20 B 1057/04 als nicht begründet zurück.

  • VGH Bayern, 03.09.2004 - 19 CE 04.1973

    Etikettierung von Mischfuttermitteln; Voraussetzungen für die Gewährung von

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