Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 20 B 376/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung einer nach dem Tierschutzgesetz erlaubnisbedürftigen Tätigkeit bei Ausübung dieser Tätigkeit ohne Erlaubnis trotz Vorliegens der materiellen Genehmigungsvoraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 20 B 376/07
vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7.04 -, DVBl. 2005, 648.vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7.04 -, a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2007 - 20 B 2398/06
Zurückversetzung der Böschung nach Entfernung der Folie und der Steine in den …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 20 B 376/07
vgl. hierzu (zur Untersagung im Wasserrecht): OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2007 - 20 B 2398/06 -.
- VG Ansbach, 13.03.2017 - AN 10 K 15.01385
Erlaubnis für den Betrieb einer Hundeschule - Sachkundenachweis
Zwar ist ein Untersagungsverfahren nicht darauf ausgerichtet, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen; hiervon wird aber eine Ausnahme gemacht, wenn sich aufdrängt, dass der Antragsteller Anspruch auf die Erteilung der erforderliche Erlaubnis hat (OVG Münster, B.v. 23.3.2007, 20 B 376/07). - VG Düsseldorf, 06.03.2020 - 23 K 2123/17 Tierschutzrechtlich unzuverlässig ist danach, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er seine Tätigkeit künftig ordnungsgemäß betreibt, d.h. im Einklang mit dem geltenden Recht ausübt und insbesondere die Vorschriften des Tierschutzgesetzes ausreichend beachtet, vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 9 ZB 11.1525 - OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 - HessVGH, Urteil vom 20. Juli 1993 - 11 UE 740/89 -, alle juris.
Die Erlaubnispflicht zielt darauf, einen angemessenen Ausgleich zwischen den gewerblichen Interessen, die ihrem Wesen nach auf die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile ausgerichtet sind, und den hierdurch potentiell nachteilig betroffenen Tierschutzbelangen herzustellen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. März 2007 20 B 376/07 -, juris.
Ein Ausnahmefall ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit lediglich dann anzunehmen, wenn alle Erlaubnisvoraussetzungen offensichtlich erfüllt sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7/04 -, OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 -, beide juris.
- VG Karlsruhe, 05.11.2018 - 12 K 2735/16
Untersagung des gewerbsmäßigen Handels mit Hunden aus Litauen
Die beispielsweise im öffentlichen Baurecht übliche Trennung zwischen formeller und materieller Illegalität gilt hier nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2007 - 20 B 376/07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.12.2004 - 3 C 7.04 -, juris - jeweils zum wortgleichen § 11 Abs. 3 Satz 2 TierSchG a.F.).Das Untersagungsverfahren ist nicht darauf ausgerichtet, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2007 - 20 B 376/07 -, juris).
- VG Münster, 09.10.2012 - 1 K 2297/10
Ordnungsverfügung bzgl. der gewerbsmäßigen Untersagung der Zurschaustellung von …
vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7/04 -, juris, Rn. 37 und 39 = NVwZ-RR 2004, 399 (401); OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 -, juris, Rn. 3 ff.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 -, juris, Rn. 5 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 B 90/13
Eilantrag des Kreises Borken zur Ermöglichung der Vollstreckung einer …
- 20 B 376/07 -, juris. - VG Ansbach, 13.03.2017 - AN 10 K 16.00925
Untersagung der gewerbsmäßigen Hundeausbildung
Zwar ist ein Untersagungsverfahren nicht darauf ausgerichtet, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen; hiervon wird aber eine Ausnahme gemacht, wenn sich aufdrängt, dass der Antragsteller Anspruch auf die Erteilung der erforderliche Erlaubnis hat (OVG Münster, B.v. 23.3.2007, 20 B 376/07). - VG Düsseldorf, 26.01.2012 - 23 L 1939/11
Aus für Nerzfarm in Nettetal
Der zusätzlichen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nicht erfüllt sind, bedarf es insofern nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7/04 -, NVwZ-RR 2005, 399; OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 -, in: juris. - VG Düsseldorf, 01.09.2011 - 23 K 2417/10
Prüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit zur gewerbsmäßigen Zucht und Haltung …
In den für die Beurteilung der Zuverlässigkeit maßgeblichen Gesamteindruck des Verhaltens hat der Beklagte zu Recht auch mit einbezogen, dass die Klägerin sowohl mit Hunden gehandelt wie mit ihnen gezüchtet hat, ohne im Besitz der dazu erforderlichen Erlaubnisse zu sein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 -, juris. - VG Regensburg, 10.07.2020 - RN 4 S 20.1049
Prüfung der Bestandsauflösung einer Tierhaltung
Es muss sich also aufdrängen, dass der Betroffene Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis hat und sein Handeln daher nur formal rechtswidrig ist (OVG NW, B.v. 23.3.2007 - 20 B 376/07 - juris Rn. 9 f.). - VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 2759/11
Erlaubnispflichtigkeit der gewerblichen Nerzzucht und Nerzhaltung; …
vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 3 C 7/04 -, juris, Rn. 37 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2007 - 20 B 376/07 -, juris, Rn. 3 ff. - VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 1071/12
Rechtmäßigkeit einer tierschutzrechtlichen Untersagungsverfügung wegen des …
- VG Regensburg, 21.12.2021 - RN 4 S 21.1842
Tierheimähnliche Einrichtung, Zuverlässigkeit im Tierschutzrecht, Bestimmtheit …