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   VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055   

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VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055 (https://dejure.org/1996,8757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 (https://dejure.org/1996,8757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 2 BImSchG, § 41 BImSchG, § 42 BImSchG, § 43 BImSchG, 16. BImSchV, § 254 BGB, § 906 BGB, § 3 BEVVG
    Pendolino, Lärmschutzanspruch aus Bau oder wesentlicher Änderung einer Eisenbahnstrecke, "durchgehende" bauliche Erweiterung, Gleiswechselbetrieb, Eisenbahnaufsicht, Lärmsanierungsanspruch, eigentumsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, Schadensminderungspfli

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 159
  • DVBl 1996, 930 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Die auf die Grundstücke der Kläger einwirkenden Lärmimmissionen sind aber nicht unter dem Gesichtspunkt der über Jahrzehnte hinweg gewachsenen Situationsbelastung eigentumsrechtlich gerechtfertigt und lägen damit innerhalb des Zumutbaren (vgl. BVerwGE 50, 49,55 ff.).

    Diese Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme hat im übrigen auch in der Rechtsprechung zur sogenannten "Mittelwertbildung" für Bereiche, in denen Gebiete von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ihren Niederschlag gefunden (vgl. BVerwGE 50, 49/55; v. 29.10.1984, BayVB1 1985, 214).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Überschreitet eine Vorbelastung die Grenze, oberhalb derer das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt ist oder das Recht auf Nutzung von Eigentum nur gegen Entschädigung eingeschränkt werden darf, so daß ein Anspruch auf Lärmsanierung bestehen kann (BVerwGE 71, 150/155), so sind Vorbelastungen insoweit ohne Bedeutung (BVerwG v. 18.12.1990, a.a.O.).
  • BGH, 07.05.1981 - III ZR 67/80

    Ermittlung der Wertminderung des Restgrundstücks bei Teilenteignung für

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Dieser Grundsatz hat auch in der sog. Parallelverschiebungstheorie seinen Niederschlag gefunden (vgl. BGHZ 80, 360, 363 ff.), wonach der Eigentimer keine Entschädigung für Nachteile erhält, die ihn auch getroffen hätten, wenn die öffentliche Straße aufgrund ordnungsgemäßer Planung in zumutbarem Abstand geplant worden wäre.
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Grundsätzlich geht der Entschädigungsanspruch dahin, daß ein Ausgleich für die Beeinträchtigungen geschaffen werden muß, die der Betroffene durch das Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze erleidet (vgl. Palandt-Bassenge Bürgerliches Gesetzbuch, 55. Auflage § 906 RdNr. 33; BGH NJW-RR 1988, 1291 ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Die bezüglich des zumutbaren Innenschallpegels somit gebotene Einzelfallbetrachtung (BVerwGE 84, 31/3) hat sich - unter zusätzlicher Beachtung der Umstände des Einzelfalles - anzulehnen an die technischen Regelwerke VDI-Richtlinie 2719, Akustik 23 und den Entwurf der Verkehrslärmschutzmaßnahmenverordnung, wobei sich die Deutsche Bahn AG mit der Akustik 23 auf keine die Gerichte bindende Richtlinie berufen kann (vgl. Berkemann in Koch, Schutz vor Lärm, S. 84).
  • BGH, 20.03.1975 - III ZR 215/71

    Maß des zumutbaren Straßenlärms; Rechtsnatur einer Entschädigung nach BImSchG

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Der Bundesgerichtshof kommt in seiner Rechtsprechung zum Straßenverkehrslärm (vgl. BGHZ 64, 220,229 ff., Boujong, a.a.O.) möglicherweise zu dem Schluß, daß der Vorhabensträger die Kosten voll zu übernehmen habe, weil bei Verkehrsimmissionen das sowohl im öffentlichen als auch im Interesse des Betroffenen selbst angestrebte Ziel im Vordergrund steht, die betroffene Sache in den genannten Zustand zu versetzen und daß dem schutzwürdigen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Eigentums durch eine Entschädigung in Geld, die ihn in die Lage versetzt, die notwendigen Lärmschutzanlagen anzubringen, in einer mit Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG zu vereinbarenden Weise Rechnung getragen werde.
  • VGH Bayern, 21.02.1995 - 20 A 93.40080
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung keine Bedenken hinsichtlich der Anwendung des Schienenbonus (vgl. Urteil v. 21.2.1995 Az 20 A 93.40080 u.a. S. 72 u.a.).
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 126/78

    Zumutbarkeit von Fluglärm

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Hinsichtlich der Zumutbarkeit von Verkehrslärm-Immissionen kann es keinen Unterschied machen, ob die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück die Folgen einer öffentlich-rechtlichen (wie vor der Änderung des Eisenbahnverfassungsrechts) oder nunmehr einer privatrechtlichen Tätigkeit sind (BGH v. 26.11.1980, NJW 1981, 1369).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Nach ständiger Rechtsprechung geht einerseits der Bundesgerichtshof davon aus, daß in allgemeinen Wohngebieten bei Mittelungspegeln von 70 bis 75 dB(A) .tags und von 60 bis 65 dB(A) nachts die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle - die planungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle liegt erheblich niedriger - überschritten ist (vgl. BGH v. 16.3.1995 a.a.O.; v. 10.11.1987, NJW 1988, 900, BGHZ 97, 361,366; BGHZ 97, 114;Boujong, Entschädigung für Verkehrslärmimmissionen, UPR 1987, 207 ff.), und betont andererseits das Bundesverwaltungsgericht, daß sich eine Belastungsgrenze insoweit nicht festlegen läßt und insbesondere Voraussetzungen, unter welchen aus dem Vorhandensein einer Immissionsbelastung die Unzumutbarkeit des dauerhaften Bewohnens einer Wohnung folgt, die Lärmimmissionen also als "schwer und unerträglich" im eigentumsrechtlichen Sinne anzusehen sind, sich nicht generell bestimmen lassen (BVerwG v. 11.5.1994, Buchholz. 454.51 Nr. 19; v. 23.8.1991, Buchholz 554.51 Nr. 17 S. 13; v. 18.12..1990, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50; v. 25.6.1982 Buchholz 454.51 Nr. 7 S. 5).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Der gesetzliche Übergang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbahn auf das Eisenbahnbundesamt entspricht einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) und führte daher in entsprechender Anwendung von § 173 VwGO i.V.m. § 239 ZPO (vgl. BVerwGE 44, 148/150; 59, 221/224; 66, 298/300) zu einem gesetzlichen, keiner Klageänderung bedürftigen Parteiwechsel auf der Beklagtenseite.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92

    Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 97.78

    Abfallbeseitigung - Legale Altanlagen - Illegaler Autowrackplatz -

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 49/94

    Rechtsweg für Klagen auf Entschädigung nach dem BayNatSchG

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 109/80

    Ausschluß der Entschädigung

  • BGH, 10.11.1987 - III ZR 204/86

    Enteignungsgleicher Eingriff - Verkehrsimmission - Innerstädtisches Mischgebiet -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17

    Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der

    In der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159, juris Rn. 52) ist anerkannt, dass bei Außenpegeln von 60 dB(A) zur Nachtzeit, denen bei Normalfenstern in gekipptem Zustand Innenpegel von ca. 45 dB(A) und in geschlossenem Zustand der Fenster von 36 dB(A) korrespondieren, die theoretische "Aufweck"-Grenze erreicht wird und langfristig Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Unter diesen Voraussetzungen können auch Anträge, die auf Einhaltung konkreter Grenzwerte - als geschuldeten Erfolg - gerichtet sind, dem Beklagten jedoch die Wahl der Mittel zur Erreichung dieses Ziels lassen, hinreichend bestimmt sein (BVerwG, Urt. v. 05.09.2013, a.a.O. Rn. 55f.; BGH, Urt. v. 05.02.1993 - V ZR 62/91 - BGHZ 121, 248, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2002 - 10 S 1559/01 - VBlBW 2002, 483; OVG Bln.-Bdbg., Urt. v. 11.06.2014 - OVG 6 A 18/14 - juris Rn. 15; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159; Urt. v. 17.07.2007 - 8 BV 06.1765 - juris Rn. 45f.).

    Bei Außenpegeln von 60 dB(A) nachts setzt die theoretische Aufweckgrenze ein und können langfristig Gesundheitsgefährdungen auftreten (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurt. v. 06.03.2018 - 6 S 1168/17 - VBlBW 2018, 378, juris Rn. 44; BVerwG, Urt. v. 10.11.2004 - 9 A 67/03 - juris Rn. 44; Urt. v. 23.02.2005 - 4 A 5/04 - BVerwGE 123, 23, juris Rn. 42; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O. Rn. 52; OVG NRW, Normenkontrollbeschl.

    Keiner Entscheidung bedarf hier, ob mit einem Beurteilungspegel von 60 dB(A), dessen Einhaltung Betroffene im Planfeststellungsrecht gegenüber der Planung z.B. von Straßen, Schienenwegen, Flughäfen verlangen können (BVerwG, Urt. v. 10.11.2004, a.a.O.; Urt. v. 23.02.2005, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.; OVG NRW, Normenkontrollbeschl.

  • VG Karlsruhe, 31.07.2019 - 7 K 8944/18

    Zur Frage, wann eine Normänderungsklage ausnahmsweise als Leistungsklage

    In der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159, juris Rn. 52) ist anerkannt, dass bei Außenpegeln von 60 dB(A) zur Nachtzeit, denen bei Normalfenstern in gekipptem Zustand Innenpegel von ca. 45 dB(A) und in geschlossenem Zustand der Fenster von 36 dB(A) korrespondieren, die theoretische "Aufweck"-Grenze erreicht wird und langfristig Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind.

    Diese Schwelle wird nach Auffassung der Kammer überschritten, wenn es im Bereich der Wohnungen der Kläger zur Nachtzeit regelmäßig zu einem Beurteilungspegel von über 60 dB(A) kommt (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 06.03.2018, a.a.O. und vom 27.06.2002, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

    52 In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159; Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19; Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59; Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.

    Ebenso wenig stellen die Anpassung des Zugangs zum Bahnhof L. und die ursprünglich vorgesehene Anhebung des Gleiskörpers um bis zu 0, 01 m einen erheblichen baulichen Eingriff dar (vgl. Storost, a.a.O., § 41 Rn. C 12; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).

    Selbst wenn diese Maßnahmen - allerdings ersichtlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG - planfeststellungsbedürftig sein sollten, wofür aufgrund ihres augenscheinlichen Charakters als Instandsetzungsmaßnahme trotz der missverständlichen Erläuterung im Informationsblatt der Beigeladenen (vgl. AS 337: "zukünftige Lasten"; demgegenüber deren Stellungnahme v. 14.01.2011, AS 363 ff.) wenig spricht, u n d inzwischen durchgeführt sein sollten, könnten aus diesem Grunde Schutzmaßnahmen - außerhalb eines Planfeststellungsverfahrens - allenfalls im Wege einer allgemeinen Leistungsklage beim Verwaltungsgericht geltend gemacht werden (vgl. hierzu Jarass, a.a.O., § 41 Rn. 69; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).

    57 Vereinzelt wird zwar für denkbar gehalten, dass sich die Ausstrahlung erheblicher baulicher Eingriffe - im Sinne einer Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamen Abschnitt) erweitert, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden soll, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O).

    Es kommen jedoch möglicherweise noch zivilrechtliche Entschädigungs- bzw. Geldausgleichsansprüche nach §§ 1004, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB unmittelbar gegen die Beigeladenen in Betracht (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.; Michler, VBlBW 1998, 201 ).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung

    Eine Änderung im Sinne von § 41 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der 16. BImSchV muss baulicher, folglich nicht nur betrieblicher Art sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, juris).

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es in seinem - von der Klägerin in Bezug genommenen - Urteil vom 05. März 1996 (Az. 20 B 92.1055, juris) für denkbar hält, dass sich die Ausstrahlung "erheblicher baulicher Eingriffe" - im Sinne der Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamer Abschnitt) erweitere, und zwar dann, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden solle, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren, ist diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025

    Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht

    Letztlich bleiben also die gesamte Strecke erfassende Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die zwar äußerlich den Eindruck eines Gesamtkonzepts hervorrufen (vgl. dazu BayVGH, U. v. 5.3.1996 - 20 B 92.1055 - VGHE n. F. 49, 77/84) und zeitlich und sachlich kombiniert durchgeführt werden, dennoch rechtlich strikt getrennt von planfeststellungsbedürftigen punktuellen Maßnahmen.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03

    Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für

    Eine solche dauerhafte nächtliche Lärmbelästigung ist daher schädlich (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 05.03.1996, Az: 20 B 92.1055; Juris Umdruck Rdnr. 52).
  • BGH, 21.11.1996 - V ZB 19/96

    Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG

    Soweit die Beklagte auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. März 1996 (Az. 20 B 92.1055) verweist, kann ihr dies nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BVerwG, 20.09.2019 - 7 A 5.19

    Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt; Erweiterung eines Schienenweges;

    Derartige Abwehransprüche sind als privatrechtlich zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 1996 - V ZB 19/96 - NJW 1997, 744 f.; VGH München, Urteil vom 5. März 1996 - 20 B 92.10 55 - NVwZ-RR 1997, 159 ; noch offengelassen BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 7 VR 12.93 - NVwZ 1994, 370 [insoweit in Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1 nicht abgedruckt]).
  • VG Würzburg, 09.06.2010 - W 6 K 09.341

    Eisenbahnaufsicht; Hafenbahn

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zwar in seinem Urteil vom 5. März 1996, 20 B 92.1055, wohl davon ausgegangen, dass die Eisenbahnaufsichtsbehörden auch außerhalb von Planfeststellungsverfahren für Ansprüche auf Lärmschutz nach §§ 41, 42 BImSchV zuständig sind.
  • VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96

    Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 7 K 3716/98

    Aktiver Lärmschutz; Baumaßnahme; betriebliche Änderung; Eisenbahn; Lärmschutz;

  • VGH Bayern, 19.04.1996 - 20 A 95.40023
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   VGH Bayern, 10.10.1995 - 20 B 92.1055   

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