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   VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436   

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https://dejure.org/1995,2294
VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436 (https://dejure.org/1995,2294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.1995 - 20 B 95.436 (https://dejure.org/1995,2294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 1995 - 20 B 95.436 (https://dejure.org/1995,2294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet, Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Glas- und Papiercontainer im reinen Wohngebiet? (IBR 1996, 301)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1031
  • DVBl 1996, 930 (Ls.)
  • ZfBR 1996, 116
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 27.10.1993 - 26 CE 92.2699
    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Diese Rechtsauffassung, daß Altglascontainer bzw. Wertstoffhöfe mit den damit verbundenen Lärmimmissionen in Wohngebieten als ortsüblich hinzunehmen sind, entspricht auch der sich zwischenzeitlich festigenden Rechtsprechung der Bausenate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 27.10.1993 Az. 26 CE 92.2699; Urteil vom 28.2.1994, NVwZ-RR 1995, 650; ebenso VG Würzburg vom 10.10.1991, BayVBl 1992, 153 und VG Münster vom 22.2.1989, NJW 1989, 1820).

    Asoziale Verhaltensweisen Einzelner können aber durch das Recht nicht beherrscht und - insbesondere im vorliegenden Fall - durch angemessenen Einsatz der der öffentlichen Hand zur Verfügung stehenden Mittel nicht zuverlässig unterbunden werden (BayVGH vom 27.10.1993, a.a.O.; vom 30.11.1987, a.a.O. S. 243/244).

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Offen bleiben können somit die - zum Teil von der Landesanwaltschaft aufgeworfenen - Fragen, ob eine "isolierte" Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein nicht genehmigungspflichtiges Vorhaben überhaupt ergehen (und somit Bindungswirkung entfalten) kann angesichts der Umstände, daß (1.) die Befreiung baulicher Anlagen von einer Genehmigungspflicht zwar nicht die Freistellung von den materiellen Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts zur Folge hat (Art. 69 Abs. 6 BayBO 1994), insbesondere dies auch keinen Dispens von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (der keiner Geltungsvermittlung für genehmigungsfreie Vorhaben bedarf, BVerwG vom 21.6.1974, DÖV 1974, 812 ; VGH Bad.-Württ. vom 12.9.1984, BauR 1985, 537 ) bedeutet, im Grundsatz aber durch die Genehmigungsfreiheit auf jede präventive Kontrolle und Prüfung des Vorhabens (und somit auch bezüglich eventueller Befreiungen) verzichtet wird (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Anm. 18 ff. zu § 29; Hoppe/Grotefels, Öffentliches Baurecht, S. 573) und lediglich im Wege repressiven Einschreitens - die Instrumentarien hierfür finden sich in Art. 66 Abs. 2, 85, 88 und 89 BayBO 1994, die auch für genehmigungsfreie Vorhaben gelten - baurechtmäßige Zustände hergestellt werden, daß (2.) eine Ausnahme von diesem Grundsatz spezieller gesetzlicher Regelung (für ein genehmigungsähnliches Verfahren) bedürfte, wie sie Art. 77 Abs. 3 BayBO 1994 für genehmigungsfreie Vorhaben in bezug auf bauordnungsrechtliche Anforderungen beinhaltet (Abweichungen) und daß (3.) diese spezielle Möglichkeit der präventiven Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung zum einen schon wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift und zum anderen angesichts des klaren Gesetzeswortlauts weder analog auf die Befreiungsmöglichkeit des Bauplanungsrechts anzuwenden (vgl. Niedermeier/Schönfeld, BayVBl 1995, 640/647) noch gar eine analoge Anwendung der §§ 29 ff. BauGB für genehmigungsfreie Vorhaben in Betracht zu ziehen ist mit der Folge, daß für den Erlaß einer auf § 31 Abs. 2 BauGB gestützten "isolierten" Befreiung eine Zuständigkeit des Landratsamtes nicht begründet ist (vgl. auch Geiger, BayVBl 1995, 587 im Gegensatz zu Simon, BayBO 1994, Anm. 3 zu Art. 69 BayBO ) und eine dennoch erteilte isolierte Befreiung somit an Art. 44 BayVwVfG zu messen wäre (zumal auch das Landratsamt vorliegend ausschließlich planersetzend tätig würde, was originär in die Zuständigkeit der Gemeinde fiele und deren Beteiligung somit unabdingbar macht, § 1 Abs. 3 BauGB ).

    Die mit der Bereitstellung von Wertstoffhöfen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen -in erster Linie Geräusche - sind somit bereits als ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat zu verstehen mit der Folge, daß nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von den Nachbarn getragen werden müssen (vgl. zur ähnlich gelagerten Ortsüblichkeit und Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen und Sportplätzen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen BVerwG vom 12.12.1991, BayVBl 1992, 410 ; vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884 ; vom 21.6.1974, DVBl 1974, 777 ; BayVGH vom 30.11.1987, a.a.O.; vom 3.4.1984, BayVBl 1984, 409).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Die mit der Bereitstellung von Wertstoffhöfen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen -in erster Linie Geräusche - sind somit bereits als ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat zu verstehen mit der Folge, daß nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von den Nachbarn getragen werden müssen (vgl. zur ähnlich gelagerten Ortsüblichkeit und Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen und Sportplätzen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen BVerwG vom 12.12.1991, BayVBl 1992, 410 ; vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884 ; vom 21.6.1974, DVBl 1974, 777 ; BayVGH vom 30.11.1987, a.a.O.; vom 3.4.1984, BayVBl 1984, 409).

    Im übrigen geht der Senat davon aus, daß vorliegend weder die TA Lärm noch die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 als technische Regelwerke starr und schematisch angewandt werden können (BVerwG vom 24.4.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Die mit der Bereitstellung von Wertstoffhöfen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen -in erster Linie Geräusche - sind somit bereits als ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat zu verstehen mit der Folge, daß nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von den Nachbarn getragen werden müssen (vgl. zur ähnlich gelagerten Ortsüblichkeit und Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen und Sportplätzen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen BVerwG vom 12.12.1991, BayVBl 1992, 410 ; vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884 ; vom 21.6.1974, DVBl 1974, 777 ; BayVGH vom 30.11.1987, a.a.O.; vom 3.4.1984, BayVBl 1984, 409).

    So wäre ein Verstoß hiergegen zu gewärtigen, hätte man etwa aus nicht nachvollziehbaren Gründen den Wertstoffhof unmittelbar an der Grundstücksgrenze, gegebenenfalls gegenüber von Wohnräumen situiert (vgl. BVerwG vom 12.12.1991 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.1994 - 15 B 91.3638
    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Diese Rechtsauffassung, daß Altglascontainer bzw. Wertstoffhöfe mit den damit verbundenen Lärmimmissionen in Wohngebieten als ortsüblich hinzunehmen sind, entspricht auch der sich zwischenzeitlich festigenden Rechtsprechung der Bausenate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 27.10.1993 Az. 26 CE 92.2699; Urteil vom 28.2.1994, NVwZ-RR 1995, 650; ebenso VG Würzburg vom 10.10.1991, BayVBl 1992, 153 und VG Münster vom 22.2.1989, NJW 1989, 1820).
  • VG Münster, 22.02.1989 - 6 K 247/88
    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Diese Rechtsauffassung, daß Altglascontainer bzw. Wertstoffhöfe mit den damit verbundenen Lärmimmissionen in Wohngebieten als ortsüblich hinzunehmen sind, entspricht auch der sich zwischenzeitlich festigenden Rechtsprechung der Bausenate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 27.10.1993 Az. 26 CE 92.2699; Urteil vom 28.2.1994, NVwZ-RR 1995, 650; ebenso VG Würzburg vom 10.10.1991, BayVBl 1992, 153 und VG Münster vom 22.2.1989, NJW 1989, 1820).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Die Kläger werden durch den Betrieb des Wertstoffhofes an der K straße nicht in eigenen Rechten oder rechtlich geschützten Interessen verletzt; ihnen steht somit kein Abwehranspruch in Form eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs (vgl. hierzu BVerwG vom 29.4.1988, NJW 1988, 2396 ; vom 2.11.1973, NJW 1994, 817; BayVGH vom 30.11.1987, BayVBl 1988, 241; vom 2.7.1986, BayVBl 1986, 690; OVG Hamburg vom 15.10.1985, DVBl 1986, 691/692) zur Seite.
  • OVG Hamburg, 15.10.1985 - Bf VI 10/82
    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Die Kläger werden durch den Betrieb des Wertstoffhofes an der K straße nicht in eigenen Rechten oder rechtlich geschützten Interessen verletzt; ihnen steht somit kein Abwehranspruch in Form eines allgemeinen öffentlich-rechtlichen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs (vgl. hierzu BVerwG vom 29.4.1988, NJW 1988, 2396 ; vom 2.11.1973, NJW 1994, 817; BayVGH vom 30.11.1987, BayVBl 1988, 241; vom 2.7.1986, BayVBl 1986, 690; OVG Hamburg vom 15.10.1985, DVBl 1986, 691/692) zur Seite.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1984 - 3 S 1607/84

    Video-Filmverleih im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Offen bleiben können somit die - zum Teil von der Landesanwaltschaft aufgeworfenen - Fragen, ob eine "isolierte" Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein nicht genehmigungspflichtiges Vorhaben überhaupt ergehen (und somit Bindungswirkung entfalten) kann angesichts der Umstände, daß (1.) die Befreiung baulicher Anlagen von einer Genehmigungspflicht zwar nicht die Freistellung von den materiellen Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts zur Folge hat (Art. 69 Abs. 6 BayBO 1994), insbesondere dies auch keinen Dispens von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (der keiner Geltungsvermittlung für genehmigungsfreie Vorhaben bedarf, BVerwG vom 21.6.1974, DÖV 1974, 812 ; VGH Bad.-Württ. vom 12.9.1984, BauR 1985, 537 ) bedeutet, im Grundsatz aber durch die Genehmigungsfreiheit auf jede präventive Kontrolle und Prüfung des Vorhabens (und somit auch bezüglich eventueller Befreiungen) verzichtet wird (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Anm. 18 ff. zu § 29; Hoppe/Grotefels, Öffentliches Baurecht, S. 573) und lediglich im Wege repressiven Einschreitens - die Instrumentarien hierfür finden sich in Art. 66 Abs. 2, 85, 88 und 89 BayBO 1994, die auch für genehmigungsfreie Vorhaben gelten - baurechtmäßige Zustände hergestellt werden, daß (2.) eine Ausnahme von diesem Grundsatz spezieller gesetzlicher Regelung (für ein genehmigungsähnliches Verfahren) bedürfte, wie sie Art. 77 Abs. 3 BayBO 1994 für genehmigungsfreie Vorhaben in bezug auf bauordnungsrechtliche Anforderungen beinhaltet (Abweichungen) und daß (3.) diese spezielle Möglichkeit der präventiven Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung zum einen schon wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift und zum anderen angesichts des klaren Gesetzeswortlauts weder analog auf die Befreiungsmöglichkeit des Bauplanungsrechts anzuwenden (vgl. Niedermeier/Schönfeld, BayVBl 1995, 640/647) noch gar eine analoge Anwendung der §§ 29 ff. BauGB für genehmigungsfreie Vorhaben in Betracht zu ziehen ist mit der Folge, daß für den Erlaß einer auf § 31 Abs. 2 BauGB gestützten "isolierten" Befreiung eine Zuständigkeit des Landratsamtes nicht begründet ist (vgl. auch Geiger, BayVBl 1995, 587 im Gegensatz zu Simon, BayBO 1994, Anm. 3 zu Art. 69 BayBO ) und eine dennoch erteilte isolierte Befreiung somit an Art. 44 BayVwVfG zu messen wäre (zumal auch das Landratsamt vorliegend ausschließlich planersetzend tätig würde, was originär in die Zuständigkeit der Gemeinde fiele und deren Beteiligung somit unabdingbar macht, § 1 Abs. 3 BauGB ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1983 - 7 A 1270/82

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Bolzplatzes im allgemeinen Wohngebiet,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436
    Zwar kann ein Betroffener gemäß diesen letztendlich auch aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Freiheitsgrundsatz abgeleiteten Ansprüchen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.6.1983, BauR 1984, 152/153) fordern, daß eine Beeinträchtigung seines (Grund-)Eigentums durch öffentlich-rechtlich ausgelöste Lärmimmissionen unterbleibt, soweit es sich nicht um unwesentliche, ihm billigerweise zumutbare Beeinträchtigungen handelt bzw. die Ortsüblichkeit gegenüber wesentlichen Beeinträchtigungen sich durchsetzt (§§ 906 Abs. 1 und Abs. 2 BGB analog).
  • VGH Hessen, 03.02.1981 - II OE 50/79
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82

    Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid

  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule;

    Die mit dem Fehlverhalten der Benutzer einer Anlage verbundenen Lärmbelästigungen für die Umgebung können die Zumutbarkeit aber erst und nur dann berühren, wenn die Ausgestaltung der Anlage selbst einem derartigen Missbrauch Vorschub leistet oder einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung nicht mit zumutbaren, angemessenen Maßnahmen entgegengetreten wird (vgl. z.B. BayVGH vom 27.11.1995, NVwZ 1996, 1031; BayVGH vom 25.6.1997 - Az. 22 B 94.2065).
  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

    Die Festsetzung von Straßenflächen vermittelt - vorbehaltlich ausdrücklicher gegenläufiger planerischer Absichten - grundsätzlich keinen Nachbarschutz (OVG Nieders., Beschluss vom 03.09.2003 - 1 ME 193/03 -, juris; Urteil vom 29.05.1998 - 6 L 1223/97 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 26.06.2012 - 11 ZB 11.1940 -, juris; Urteil vom 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2003 - 1 ME 193/03

    Errichtung einer Verkaufsbox; Einstweiliger Nachbarrechtsschutz; Festsetzung

    Diese Festsetzung entfaltet keinen Nachbarschutz (ebenso BayVGH, Urt. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, BRS 57 Nr. 213, S. 514).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1997 - 21 A 7195/95

    Anspruch auf die Entfernung oder Verlagerung eines aufgestellten

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, BayVBl. 1996 S. 634 (635); BayVGH, Urteil vom 27. November 1995 - 20 B 95.436 -, BayVBl. 1996 S. 243 (244 f.).

    vgl. OVG NW, Urteil vom 16. September 1985 - 15 A 2856/83 -, DVBl. 1986 S. 697 (698 f.) und Senatsurteil vom 26. September 1996; BayVGH, Urteil vom 27. November 1995, a.a.O. S. 246.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 6 L 1223/97

    Nachbarschutz gegen Altglascontainer; Altglascontainer; Anspruch auf

    Diese Festsetzung entfaltet keinen Nachbarschutz (ebenso BayVGH, Urt. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, BRS 57 Nr. 213, S. 514).
  • VG Bayreuth, 12.04.2022 - B 9 K 20.86

    Öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Betrieb von

    Das Verwaltungsgericht Augsburg verweist in seinen Urteilsgründen maßgeblich auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1995 (20 B 95.436 - BayVBl 1996, 246).

    Unzulässig sind solche Anlagen nicht schon deshalb, weil sich ihre Benutzung auf die nähere Umgebung unvermeidbar nachteilig auswirkt, sondern erst dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass die Belastung der Nachbarn über das Maß hinausgeht, das typischerweise zugemutet wird (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1996 - 4 B 50/96 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 - BayVBl. 1996, 245).

  • VG Augsburg, 06.03.2023 - Au 9 K 22.725

    Nachbarklage gegen Wertstoffcontainer, Keine unzumutbaren Lärmimmissionen,

    Zwar kann ein Betroffener grundsätzlich analog dem bürgerlich-rechtlichen Abwehranspruch aus §§ 906, 1004 BGB fordern, dass eine Beeinträchtigung seines Eigentums durch öffentlich-rechtlich ausgelöste Lärmimmissionen unterbleibt, soweit sie materiell rechtswidrig sind und er diese Beeinträchtigungen nicht zu dulden hat (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 - juris).

    Die Belästigungen, die mit dem Fehlverhalten der Benutzer verbunden sind, können die Zumutbarkeit der Beeinträchtigungen somit nur dann berühren, wenn die Ausgestaltung der Wertstoffinseln selbst einem derartigen Missbrauch Vorschub leistet oder einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung nicht mit zumutbaren, angemessenen Maßnahmen entgegengetreten wird (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 - juris).

  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

  • VG Saarlouis, 17.03.2010 - 5 K 1439/09

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Wertstoffcontainern

  • VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01

    Nutzung eines Containerstandplatzes; Zumutbare Belästigungen - Gerüche, Geräusche

  • VG Gießen, 11.05.2005 - 8 E 5132/02

    Glascontainer - Lärmimmission

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 21 A 2883/96

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Bürgers auf Entfernung von aufgestellten

  • VG Würzburg, 05.03.2015 - W 5 K 13.629

    Spielhalle; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Bestimmtheit; Widmung Bahn;

  • VG Ansbach, 10.08.2011 - AN 9 K 11.00092

    Nachbarklage gegen Wohnanlage mit Studentenappartements

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