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   VGH Bayern, 26.08.2009 - 20 BV 08.951   

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https://dejure.org/2009,37879
VGH Bayern, 26.08.2009 - 20 BV 08.951 (https://dejure.org/2009,37879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2009 - 20 BV 08.951 (https://dejure.org/2009,37879)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2009 - 20 BV 08.951 (https://dejure.org/2009,37879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Klageänderung; Feststellungsklage zulässig; keine Eigenschaft eines Elektrogerätes ohne Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie

  • webshoprecht.de

    Keine Eigenschaft eines Elektrogerätes ohne Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie und zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 19.10.2004 - BT-Drs 15/3930
    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2009 - 20 BV 08.951
    Beide Sichtweisen sind nicht geeignet, die notwendige eindeutige Zuordnung zu einer der abschließend aufgezählten Kategorien in § 2 Abs. 1 Satz 1 (BT-Drucksache 15/3930 S. 20) für die Netzteile, wenn sie die Klägerin in den Verkehr bringt, zu tragen.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2009 - 20 BV 08.951
    Davon kann keine Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit der Gestaltungsklage erlangt werden kann (st.Rspr. des BVerwG; U.v. 21.2.2008 7 C 43.07; v. 24.6.2004 BVerwGE 121, 152/156 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07

    Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2009 - 20 BV 08.951
    Davon kann keine Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit der Gestaltungsklage erlangt werden kann (st.Rspr. des BVerwG; U.v. 21.2.2008 7 C 43.07; v. 24.6.2004 BVerwGE 121, 152/156 m.w.N.).
  • VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210

    Kein Anspruch auf genehmigungsfreies Versenden von tierischen Nebenprodukten aus

    Steht jedoch mit der Feststellungsklage ein unmittelbares, sachnäheres und wirksameres Verfahren zur Verfügung, soll der Rückgriff auf diese nicht verhindert werden (BayVGH, Urt. v. 26.8.2009, 20 BV 08.951 zur im Wege einer Feststellungsklage begehrten Klärung des Anwendungsbereiches des Elektrogesetzes auf bestimmte Geräte).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 20 ZB 10.401

    Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz; elektrische Werkzeuge, hier Luft- und

    So hat der Senat das bei Klagen nach § 43 Abs. 1 VwGO notwendige besondere Feststellungsinteresse bezüglich einer Registrierungspflicht auch deshalb bejaht, weil es der jeweiligen Person nicht zugemutet werden kann, sich möglicherweise einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auszusetzen, in dessen Rahmen inzidenter über schwierige Fragen der Registrierungspflicht zu entscheiden wäre (Urteile vom 30.6.2009 Az. 20 BV 08.2417 und 20 BV 08.3242; Urteil vom 26.8.2009 Az. 20 BV 08.951).
  • VG München, 12.06.2013 - M 18 K 12.5432

    Die vom Kläger vertriebene elektronische Zigarette ist kein

    Steht jedoch mit der Feststellungsklage ein unmittelbares, sachnäheres und wirksameres Verfahren zur Verfügung, soll der Rückgriff auf diese nicht verhindert werden (BayVGH, Urteil vom 26.8.2009, 20 BV 08.951).
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   VGH Bayern, 27.08.2009 - 20 BV 08.951   

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VGH Bayern, 27.08.2009 - 20 BV 08.951 (https://dejure.org/2009,46964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2009 - 20 BV 08.951 (https://dejure.org/2009,46964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2009 - 20 BV 08.951 (https://dejure.org/2009,46964)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 BV 11.2690

    Feststellungsklage

    Sie scheitert schon nicht an der Subsidiarität (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO), weil sie für die Klägerin einen weitergehenden Rechtsschutz bietet als die zunächst erhobene Verpflichtungsklage (vgl. BVerwG vom 23.9.2010 DVBl 2010, 1508; vom 21.2.2008 NVwZ 2008, 697; vom 24.6.2004 BVerwGE 121, 152/156; BayVGH vom 27.8.2009 Az. 20 BV 08.951).

    Damit gewährleistet die hier erhobene Feststellungsklage einen weiterreichenden Rechtsschutz, als er mit der Gestaltungsklage erlangt werden kann (BayVGH vom 27.8.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09

    Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von

    - Bayerischer VGH München - 27.08.2009 - AZ: VGH 20 BV 08.951.
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