Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 20 BV 538/05 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 20 BV 538/05 (https://dejure.org/2005,34166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,34166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2005 - 20 BV 538/05
- LAG Hessen, 24.08.2006 - 9 TaBV 215/05
- BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
- LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08
- BAG, 18.01.2010 - 7 ABN 70/09
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 24.08.2006 - 9 TaBV 215/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Führungsvereinbarung - gemeinsamer Betrieb
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2005 - 20 BV 538/05 - wird zurückgewiesen.2005 - 20 BV 538/05 - zurückgewiesen.
2005 - 20 BV 538/05 - abzuändern und festzustellen, dass die Betriebsratswahl im Betrieb B GmbH vom 21. bis 23. Febr. 2005 nichtig ist,.
- LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Oktober 2005 - 20 BV 538/05 - teilweise abgeändert.2005 - 20 BV 538/05 - zurückgewiesen.
2005 - 20 BV 538/05 - abzuändern und die Betriebsratswahl im Betrieb B GmbH vom 21. bis 23. Febr. 2005 für ungültig zu erklären.
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
Im Wahlanfechtungsverfahren hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 20. Oktober 2005 - 20 BV 538/05 - den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl zurückgewiesen.