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   AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13   

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AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13 (https://dejure.org/2014,11677)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2014 - 20 C 11278/13 (https://dejure.org/2014,11677)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 20 C 11278/13 (https://dejure.org/2014,11677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung bei der Verwendung der Bezeichnung "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" durch ein privates Internetbranchenverzeichnis; Anfechtung eines Vertrages über die Eintragung eines Unternehmens in ein Internetbranchenverzeichnis wegen arglistiger Täuschung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewerbeauskunftzentrale: Amtsgericht Düsseldorf sieht anfechtbarkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertrag über Eintragung eines Unternehmens in Internetbranchenverzeichnis bei arglistiger Täuschung anfechtbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrag über Eintragung eines Unternehmens in Internetbranchenverzeichnis bei arglistiger Täuschung anfechtbar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebots mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über dessen tatsächlichen Inhalt hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH, NJW 2001, 2187).

    Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein (BGH, NJW 2001, 2187, NJW-RR 2005, 1082).

    Bei der Prüfung, ob eine arglistige Täuschung vorliegt, kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nach den Ausführungen unter Ziffer I. 2. nicht darauf an ob der Empfänger die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (BGH, NJW 2001, 2187; BGH, NJW 1989, 287).

    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebots mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über dessen tatsächlichen Inhalt hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH, NJW 2001, 2187).

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Das Anfechtungsrecht nach § 123 Abs. 1 BGB ist nicht ausgeschlossen ist, wenn der dem Irrtum Unterlegene die wahre Sachlage aus Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH, NJW-RR 2005, 1082).

    Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein (BGH, NJW 2001, 2187, NJW-RR 2005, 1082).

    Diese zum subjektiven Bereich menschlichen Handelns gehörenden Umstände sind regelmäßig dem unmittelbaren Beweis nicht zugänglich, auf sie muss vielmehr in aller Regel aus den jeweiligen objektiv feststellbaren Umständen, hier also Inhalt und Aufmachung des Schreibens geschlossen werden (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2005, 1082).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2013 - 23 S 316/12

    Bestehen eines Vertrages über die kostenpflichtige Eintragung in ein

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem gerichtsbekannten Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.07.2013, 23 S 316/12.

    Angesichts der abweichenden Auffassung des Landgerichts in der Entscheidung vom 31.07.2013, 23 S 316/12, zur Frage des Bestehens eines Anfechtungsrechtes in der vorliegenden Konstellation, erachtet das Gericht die Zulassung der Berufung als angezeigt.

  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob der Empfänger dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (LG Köln, Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07, Tz. 6 - zitiert nach Juris; BGH, NJW 1989, 287).

    Bei der Prüfung, ob eine arglistige Täuschung vorliegt, kommt es entgegen der Auffassung des Landgerichts nach den Ausführungen unter Ziffer I. 2. nicht darauf an ob der Empfänger die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (BGH, NJW 2001, 2187; BGH, NJW 1989, 287).

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob der Empfänger dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (LG Köln, Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07, Tz. 6 - zitiert nach Juris; BGH, NJW 1989, 287).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 100/11

    Irreführung durch Versendung eines formularmäßig aufgemachten Angebotsschreibens

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 14.02.2012, 20 U 100/11 an.
  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH, VersR 1985, 156) wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH, VersR 1985, 156) wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).
  • AG Düsseldorf, 20.02.2014 - 32 C 15079/13

    GWE-Abzocke: GWE-"Verträge" sind anfechtbar!

    Die arglistige Täuschung war auch ursächlich für den Vertragsschluss (so im Ergebnis auch AG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011, 42 C 11568/11; AG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.2014, 20 C 11278/13).
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