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   AG Minden, 27.09.2017 - 20 C 234/16   

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https://dejure.org/2017,42783
AG Minden, 27.09.2017 - 20 C 234/16 (https://dejure.org/2017,42783)
AG Minden, Entscheidung vom 27.09.2017 - 20 C 234/16 (https://dejure.org/2017,42783)
AG Minden, Entscheidung vom 27. September 2017 - 20 C 234/16 (https://dejure.org/2017,42783)
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  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus AG Minden, 27.09.2017 - 20 C 234/16
    Die Obliegenheit des Käufers, ein Nacherfüllungsverlangen an den Verkäufer zu richten, umfasst jedoch neben der mündlichen oder schriftlichen Aufforderung zur Nacherfüllung auch die Anzeige der Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Sache für entsprechende Untersuchung zur Überprüfung der Mängelrügen zur Verfügung zu stellen, sofern der Ort der Nacherfüllung am Sitz des Verkäufers ist (vgl. BGH , Urt . v. 01.07.2015 - VIII ZR 226/14 , NJW 2015, 3455 Rn . 30).

    Eine solche Überprüfung ist notwendig, damit der Verkäufer beurteilen kann, ob die gerügten Mängel bestehen und ob sie bereits bei Gefahrübergang vorlagen ( BGH , Urt . v. 01.07.2015 - VIII ZR 226/14 , NJW 2015, 3455 Rn . 30).

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Auszug aus AG Minden, 27.09.2017 - 20 C 234/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 19.07.2017 - VIII ZR 278/16 , juris.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus AG Minden, 27.09.2017 - 20 C 234/16
    Dieser muss durch Erklärungen oder sein Verhalten unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass er auch durch eine Nacherfüllungsfrist nicht zur Einhaltung seiner Pflicht zur mangelfreien Leistung bewegt werden kann und er seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen werde ( BGH , Urt . v. 21.12.2005 - VIII ZR 49/05 , NJW 2006, 1195 Rn .
  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus AG Minden, 27.09.2017 - 20 C 234/16
    Für seine Bestimmung gilt somit § 269 1, 11 BGB (vgl. BGH , Urt . v. 13.04.2011 - VIII ZR 220/10 , NJW 2011, 2278 Rn . 29).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus AG Minden, 27.09.2017 - 20 C 234/16
    v. 29.06.2011 - VIII ZR 202/10 , NJW 2011, 2872 Rn .
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